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Beck, Volker
Das Strafrecht ändern?: Plädoyer für realistische Neuorientierung der Sexualpolitik
in: Angelo Leopardi (ed.), Der pädosexuelle Komplex, Berlin, Frankfurt (Main):
Der nachfolgende Beitrag stammt von Volker Beck, der für "Schwulenreferat" der Grünen im Bundestag zuständig ist.
[...]
[S.260:] Der Sonderausschuss des Deutschen Bundestags hatte 1973 bei der Vorbereitung des 4. Strafrechtserneuerungsgesetzes versucht, seiner Arbeit eine rationale Erläuterungung der Problematik zugrunde zu legen Foerster, S.28-34 (1988). Angesichts der Bedenken der geladenen Experten hinsichtlich der Behauptung, gewaltlose pädosexuelle Erlebnisse störten die sexuelle Entwicklung eines Kindes, verpflichtete sich der Sonderausschuss mit seiner Definition des zu schützenden Rechtsgutes als der "ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes" immerhin einer sachlichen Argumentation. Allerdings hat der Sonderausschuss sich selbst bei seinen Vorschlägen nicht daran gehalten und sich wieder besseres Sachverstandigenwissen für generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern entschieden.
Obwohl dieser Ansatz einer rationalen Auseinandersetzung mit dem Problem der P. 176 nicht gleich zum Erfolg führte, scheint er mir der einzige Ausgangspunkt für eine tatsächliche Verbesserung der rechtlichen Situation der Pädophilen.
[S. 261-262:] Jäger hat recht, wenn er meint, dass es am aussichtsreichsten ist, die politische Diskussion zu führen, indem man die Reform an dem misst, was die Reformer sich vorgenommen hatten. Hierzu formulierte er sieben programmatische Thesen, von denen ich vor allem die ersten sechs - hier im Wesentlichen wiedergegeben - massgeblich für eine reformistische Sexualstrafrechtspolitik halte:
1. Das Strafrecht dient allein dem Rechtsgüterschutz. Gesetzgeber ist daher nur legitimiert, sozial gefährliche Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen.
2. Die Schädlichkeit oder Gefährlichkeit des zu beurteilenden Verhaltens bedarf des empirischen Nachweises.
3. Selbst wenn der Nachweis der Gefährlichkeit gelingt, darf eine Strafvorschrift nur geschaffen werden, wenn Unrechtsgehalt und Schädlichkeit so gravierend sind, dass die Strafbarkeit nicht unverhälnismässig, also als Überreaktion erscheint.
4. Nur tatbestandstypische Gefahren sind zu berücksichtigen. Strafvorschriften, die gefährliche und ungefährliche Verhaltenweisen gleichermassen umfassen, sind nicht zu rechtfertigen.
5. Zu den gesicherten Auffassungen heutiger Kriminalpolitik gehört auch, dass das Strafrecht nur die ultima ratio im Instrumentarium des Gesetzgebers ist, die Strafbarkeit also nur das äusserste Mittel der Sozialpolitik sein darf. Bevor sich der Gesetzgeber zur Anwendung dieses letzten und äussersten Mittels entschliesst, hat er zu prüfen, ob nicht andere, ausserstrafrechtliche Mittel zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter ausreichen.
(Herbert Jäger, Möglichkeiten einer weiteren Reform des Sexualstrafrechts, in: Dannecker/Sigusch: Sexualtheorie und Sexualpolitik. Stuttgart 1984, S.68f.)
[...]
[S. 263:] Man wird nicht umhin können, sich bei dieser Diskussion mit den Argumenten der Frauenbewegung auseinanderzusetzen und die Perspektive der Feministinnen, die oft auch durch frühsexuelle Kontakte mit Vätern und Onkeln traumatisch geführt worden ist, ernstzunehmen.
Als Etappenziel kann hier nur eine Versachlichung der Diskussion um das Problem der Pädosexualität vorgeschlagen werden. Als strafrechtliche Perspektive wäre hier z.B. eine Novellierung ins Auge zu fassen, die einerseits das jetzige "Schutzalter" von 14 Jahren zur Disposition stellt (in den Niederlanden gab es solche Initiativen mit erheblichem Erfolg!) oder auch eine Strafabsehensklausel. Eine Diskussion um eine solche Reform des P. 176 würde sicherlich einem entkrampfteren und weniger angstbesetzten Klima den Weg bahnen. Eine Strafabsehensklausel, würde sie durchgesetzt, würde eine tatsächliche Auseinandersetzung vor Gericht, und, wenn die Bewegung stark genug ist, in der Öffentlichkeit um die Frage einer eventuellen Schädigung eines Kindes durch sexuelle Kontakte mit einem Erwachsenen ermöglichen. Wer jetzt einwendet, dass man die Gerichte kenne und dort der Fortschritt nicht gerade Urständ feiert, hat sicher recht, aber die Alternative sieht nicht besser aus: Ein Vertrauen darauf, durch noch so starken öffentlichen Druck eine Mehrheit für die Streichung des Sexualstrafrechts im Parlament zu erhalten, scheint reichlich naiv.
Immerhin - und das macht langfristig Hoffnung auf ein "Reförmchen" auch gerade beim P. 176 StGB - hat der Sonderausschuss des Bundestages damals gerade für diesen Paragraphen eine erneute parlamentarische Diskussion für den Fall in Aussicht gestellt, dass sich die jetzige Definition des zu schützenden Rechtsgutes sexualwissenschaftlich nicht mehr halten lasse. Wer für die Lebens- und Rechtssituation der pädophilen Menschen etwas erreichen will, muss diese Diskussion mit Aufklärung und Entmythologisierung vorbereiten, eine blosse Ideologisierung der Gegenposition zum Sexualstrafrecht kann hierin ihres realpolitischen Misserfolgs sicher sein.
[...]
[S.266:] Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird.
[S. 268:] Auch wenn das Strafrecht als ultimo ratio hier nicht das geeignet Mittel ist, muss zumindest eine Antwort auf den von den Feministinnen artikulierten Schutzbedarf des Kindes, insbesondere des Mädchens, gefunden werden. Bevor dies nicht der Fall ist, wird ein unaufrichtiges Kinderbild, das die uneingeschränkte Fähigkeit zu einvernehmlicher Sexualität (auch für Kleinkind?) einschliessend, einem mythischen Kinderbild gegenüberstehen, das von einer generellen Unfähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung und einer generellen Traumatisierung durch sexuelle Erlebnisse beim vorpubertären Menschen ausgeht. Auf beiden Seiten Irrationalität auf beiden Seiten Schielen auf Populismus statt sachgerechter Auseinandersetzung.
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In derselben Tonart werden wir demnächst wohl die "Versachlichung" der "Diskussion" über die Polygamie erleben, dann folgt die "sachliche" Erörterung der Kinderheweirat, dann wird ganz sachlich die Zwangsheirat legalisiert und dann das Ehrenmordrecht wird auch versachlicht. Volker Beck traue ich durchaus zu, auch die Steinigung zu "entemotionalisieren", wenn es dann so weit ist, dass die Scharia geltends Recht wird, und die Gründe, die angeblichnur die "Feministinnen" noch dagegen haben könnten, zu bereinigen.
Der Tatbestand der Kindesschändigung ist für den Sexualfaschisten Volker Beck offenbar eine Art feministisches Missverständnis. Komplizin Claudia Roth ist gewiss mit von der Partie dieses islamfreundlichen Projekts, dass für die Kinderheiratspraxis nach Scharia wiemassgeschneidert ist, und steht dann zur Verfügung wie die Puffmutter vom Dienst für die Puffkunden, wenn es im die Einführung der Zwangsheirat mit Kindern geht, wir müssen das eben nicht so eng sehen. Die kriminelle Camorra ist wahlfähig in Deutschland! In Holland haben die Pädosexuellen schon eine Partei und fordern die Legalisierung der Pädokriminalität.
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Dänemark: Debatte über Tolerierung der Polygamie bei Muslimen
In Dänemark ist (wie in allen EU-Staaten) die Polygamie - Vielehe - offiziell verboten. Darüber herrscht(e) in der dänischen Gesellschaft Konsens. Inzwischen jedoch debattiert man in dem EU-Land darüber, die Polygamie von Muslimen in manchen Fällen doch zuzulassen. Der Grund: Der dänische Imam Abdul Wahid Petersen verteidigt die Vielehe in manchen Fälle und wirbt für Toleranz. Wenn eine Frau etwa mit einem Mann verheiratet sei und das Paar ein Kind habe, die Frau aber weitere Kindern nicht haben könne, dann sei eine Scheidung doch unsinnig. Das Kind verlöre den Vater, die Frau den Mann. Warum also nicht gemäß dem Koran die Familie durch eine weitere gebärfähige Frau erweitern? Viele Dänen sind nun schockiert zu erfahren, dass manche Muslime in Dänemark schon in Polygamie leben, die zwar keine staatlich anerkannte, aber eine religiös vollzogene Ehe ist. (Quelle: Berlingske Mai 2007 )[Links nur für registrierte Nutzer]
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Nun tauscht die Frage auf. Wie bringt man genügend Nachschub für die geilen Säcke ins Land.
Toll - Tollhaus