Vor ein paar Wochen verstarb ein Familienmitglied. Seither „unterstützen“ uns diverse Dienstleister bei unserer Trauerarbeit durch das Zusenden ihrer Rechnungen. Alle wollen nur unser Bestes, unser Geld.
Angefangen bei der Stadt. Die Verstorbene wollte verbrannt werden. Sie hat dies zu Lebzeiten geäußert und meinte, dass dies wohl weniger Geld kosten würde. Mag ja sein, dass dies so ist. Reichlich viel ist es immer noch. Allein die Einäscherung kostet einige Hundert € und hinzu kommt die Einäscherungsgenehmigung. Ob´s wohl „wilde“ Einäscherungen in einem städtischen Krematorium geben kann? Nun ja, die beiden Posten machen nicht mal 40 % der Rechnung aus. Hinzu kommen die Beisetzung der Urne, Benutzung der Friedhofskapelle, die Orgelbenutzung, die Aufbewahrung der Leiche.
Die Verstorbene hatte bedauerlicherweise das Grab 15 Jahre vor ihrem Tod gekauft für die Dauer von 40 Jahre. Man könnte ja annehmen, dass das Nutzungsrecht gilt ab dem Zeitpunkt des Todes. Nein, dem ist nicht so. Wenn man das Grab erwirbt, sollte man sich auch beeilen zu sterben. Ansonsten müssen die überlebenden Angehörigen nachbezahlen. Nachbezahlen (selbstverständlich im voraus) muß man sowohl das Nutzungsrecht für die Grabstätte als auch das dafür hochgerechnete Wassergeld.
Auch das Bestattungsunternehmen bietet gediegene Leistungen zu superben Preisen. So einen Sarg, (billigste Ausführung, weil man darauf hingewiesen wurde, dass der mit verbrannt wird) der fast 700 € kostet und sein kostbares Dasein mit der Einäscherung beendet. Und natürlich die Urne, auch einige Hundert € wert lt. Rechnung. Von den diversen Dienstleistungen hat die Nachkommenschaft nichts mitbekommen außer der Tatsache, dass sie auf der Rechnung erscheinen. Allein die Überführungen vom Sterbeort zum Beerdigungsinstitut und zum Friedhof, alles im Umkreis von 8-10 Kilometer, macht einen halben Tausender aus. Die Verstorbene mußte bis zu ihrem Tod warten, um endlich einmal königlich chauffiert zu werden. Bis dahin tat es ein japanischer Kleinwagen aus ungarischer Fertigung.
Ja, und dann gibt es noch so kleine, unbedeutende Rechnungen wie jene für die Leichenschau, auch fast 150 €. Dazu wurde seitens des Pflegeheimes der Notdienstzentrale gerufen und der Notarzt darf/kann endlich mal in die Vollen greifen, da privat abzurechnen. Weil der Tod eintrat Freitag nachts um ½ 12, kommen Nacht- und Samstagszuschlag hinzu und Wegegeld eh. Da so ein Notarzt nicht alles richtig machen kann oder darf, bedarf es dazu noch einer amtsärztlichen Leichenschau, die kostet selbstverständlich auch noch was. Die Krankenkasse zahlt nüscht hinzu. Ärztliche Leistungen werden seitens der KH nur bei Lebenden bezahlt. Dafür haben dann die Nachkommen die Scherereien mit den von der Krankenkasse oder der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln.
Ach ja, und das Pflegeheim. Die Verstorbene bzw. die Angehörigen wurden seitens des Krankenhauses gedrängt, das Haus doch nun endlich zu verlassen und in ein Pflegeheim umzuziehen. Tja, mach mal, wenn dies zuvor ein Unthema war. Gibt ja reichlich Heime in der näheren Umgebung inzwischen, aber nur nur wenige, die freie Betten hatten. Von Einzelzimmer ganz zu schweigen. Nun, es wurde ein Heim gefunden.
Nach dem Ableben (Freitagnacht) erhielt ich von dort am Montag die Rechnungen, ausgestellt am Tag vor ihrem Tod. Zwei Rechnungen, eine für einen vollen Monat und noch eine Rechnung für einen weiteren vollen Monat, obwohl bereits am 3. des zweiten Monats der Tod eintrat. Erst 6 Wochen später erhielt ich Berichtigungen der Rechnungen. Jetzt nur noch 3 Tage Pflegeleistung und Heimunterbringung für den 2. Monat, dafür aber nun mit einer wesentlich höheren Pflegestufe und demzufolge höheren Rechnungswert. Nein, obwohl der Antrag auf Pflegeleistung noch von der Verstorbenen unterschrieben wurde, erhielten weder sie noch wir, die Angehörigen, einen Bescheid der Pflegekasse. Und nein, obwohl wir täglich und oft mehrere Stunden zu Besuch waren, haben wir von einer Änderung der Pflege nichts bemerkt.
Und die Quintessenz? Ich werde jetzt ewig leben, denn das, was diese Dienstleister meinen Nachkommen im Falle meines Todes antun werden, kann ich nicht verantworten.
Sorry, ist ein wenig lang geworden.