... nicht nur EU-Bürger.
10. Oktober 2007
Kommunales Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer
Grüne legen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, soll demokratisch mitbestimmen. Integration bedeutet Teilhabe und Integration findet ganz konkret auf lokaler Ebene statt. Darum setzen sich Bündnis 90/Die Grünen für ein kommunales Ausländerwahlrecht ein........
Im Bundesrat liegt eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz vor, die sich mit grünen Vorstellungen deckt. Die Forderung nach dem kommunalen Wahlrecht für Drittstaater wird von einem breiten Bündnis unterstützt, auch die Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften setzten sich dafür ein. Selbst in der CDU scheint die Ablehnungsfront zu bröckeln. So zählt die Frankfurter Bürgermeisterin Petra Roth zu den Befürworterinnen einer entsprechenden Reform des Wahlrechts.................
Schwarz-Rot hatte in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaater zu prüfen...........
Auf der kommunalen Ebene bleiben Bündnis 90/Die Grünen aber nicht stehen. Zur Stärkung von Demokratie und Integration setzen wir uns darüber hinaus für Verbesserungen im Staatsangehörigkeitsrecht ein. Hierzu haben wir im Bundestag bereits einen Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollen die Einbürgerung erleichtern und verhindern, dass hier geborene DoppelstaatsbürgerInnen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie volljährig werden.
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