Wirklich sehr lesenswert: besonders dieser Absatz daraus:
Franz Konz:
"Schauen Sie sich den Fall Zumwinkel an. Grundsätzlich muss das Steuergeheimnis gewahrt bleiben. Wenn nicht, verstößt das gegen die Abgabenordnung, Paragraph 30. Und der Staat verstößt gegen das Strafgesetzbuch, indem er eine verdienstvolle Persönlichkeit an den Pranger stellt und vorverurteilt – bevor überhaupt ein deutsches Gericht diesen Mann verurteilt hat. Da nimmt der Staat keine Rücksicht. Nur mit dem Ziel, von anderen Bürgern noch mehr Geld herauszupressen, weil die ein schlechtes Gewissen haben. Dabei sollte das schlechte Gewissen auf Seiten des Staates sein. Die Regierungspartei CDU vergisst, dass sie jahrzehntelang mit Hilfe liechtensteinischer Banken ihre Schwarzgelder weißgewaschen hat. Jetzt geht man hin und will Liechtenstein erpressen, einen kleinen demokratischen Staat . . ."
das mag auch erklären, weshalb keine weiteren Namen genannt werden sollen.
ebenso kann man davon ausgehen, daß Herr Zumwinkel gegen diese Vorverurteilung - ohne Gerichtsurteil - mit seinem Anwalt vorgehen wird, oder...?
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