Umfrageergebnis anzeigen: Abstammung oder Geburt? ius sanguis oder ius soli?

Teilnehmer
55. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Verschärfte Form des ius sanguis (2 deutsche Eltern)

    20 36,36%
  • Ius sanguis, wenn nicht min. ein deutscher Elternteil, dann keine Staatsbürgerschaft

    16 29,09%
  • ius sanguis, Mögl. der späteren Einbürgerung

    8 14,55%
  • ius soli, kombiniert mir ius sanguis (hier geboren und ein deutsches Elternteil)

    2 3,64%
  • ius soli

    6 10,91%
  • Ich halte von Staaten/Völkern nichts

    2 3,64%
  • Deutschland soll aussterben, daher keine neuen Staatsbürger

    1 1,82%
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Thema: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Seit 2000, den Zeiten der unheilvollen rot-grünen Bundesregierung, gilt in Deutschland ein neues, "modernes", "weltoffenes" und "zeitgemäßes" Staatsbürgerschaftsrecht. Das bewährte Abstammungsprinzip/ius sanguis ( [Links nur für registrierte Nutzer] ) wurde durch das Geburtsortprinzip/ius soli ( [Links nur für registrierte Nutzer] ) ersetzt.

    Dies bedeutet nichts anderes, als dass jeder Ausländer, der sich hier vermehrt "deutsche" Kinder hervorbringt - egal ob sie kulturell, sprachlich, ideologisch oder gefühlt gar nichts mit Deutschland gemeinsam haben oder gar deutsch sein wollen.
    Dies war früher anders: Das Kind musste mindestens ein deutsches Elternteil haben, um in den Genuss der Staatsbürgerschaft zu kommen.


    Wie steht ihr dazu?

  2. #2
    GESPERRT
    Registriert seit
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    16.213

    Standard AW: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Dafür müssen wir uns zunächst erstmal fragen, was wir unter einer Nation und speziell unter der deutschen Nation verstehen. Klassischerweise versteht man ja unter der Nation das Endprodukt eines Volkes mit dem Willen zur Nation. Demzufolge würde die Nationszugehörigkeit auch die entsprechende Volkszugehörigkeit bedingen. Es gibt natürlich auch die nichtklassischen Nationen (USA, Australien usw.), also die Einwanderungsnationen.
    Wenn jetzt der deutsche Staat beispielsweise entscheiden will, dass er nicht mehr volksgebunden sein will, seine Angehörigen also quasi beliebig sind, heisst das, dass das deutsche Volk defacto keinen eigenen Staat hat und in einem Vielvölkerstaat mit anderen Völkern um seine Rechte kämpfen muss. So eine einschneidende Veränderung müsste schon durch einen Volksentscheid passieren. Aber wir wissen, wie es gelaufen ist. So, wie es ist, ist es Völkermord.
    Geändert von ochmensch (29.02.2008 um 21:30 Uhr)

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Zitat Zitat von ochmensch Beitrag anzeigen
    Dafür müssen wir uns zunächst erstmal fragen, was wir unter einer Nation und speziell unter der deutschen Nation verstehen. Klassischerweise versteht man ja unter der Nation das Endprodukt eines Volkes mit dem Willen zur Nation. Demzufolge würde die Nationszugehörigkeit auch die entsprechende Volkszugehörigkeit bedingen. Es gibt natürlich auch die nichtklassischen Nationen (USA, Australien usw.), also die Einwanderungsnationen.
    Wenn jetzt der deutsche Staat beispielsweise entscheiden will, dass er nicht mehr volksgebunden sein will, seine Angehörigen also quasi beliebig sind, heisst das, dass das deutsche Volk defacto keinen eigenen Staat und in einem Vielvölkerstaat mit anderen Völkern um seine Rechte kämpfen muss. So eine einschneidende Veränderung müsste schon durch einen Volksentscheid passieren. Aber wir wissen, wie es gelaufen ist. So, wie es ist, ist es Völkermord.
    Dies ist richtig. Da ich unter der deutschen Nation auch die Volksangehörigkeit verstehe und der Meinung bin, dass Deutschland kein Vielvölkerstaat sein sollte, bin ich auch dafür die Gesetze so zu verändern, dass nur noch Kinder mit 2 deutschen Elternteilen die Staatsbürgerschaft erwerben dürfen.

  4. #4
    Sui
    Gast

    Standard AW: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Oder dass man eine sehr lange Zeit in Deutschland leben muss. Etwa 20 oder 25 Jahre.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    Oder dass man eine sehr lange Zeit in Deutschland leben muss. Etwa 20 oder 25 Jahre.
    Zusatzfragen:

    - wie viele Straftaten darf man begehen?
    - muss man einen Job haben, der für ein Auskommen reicht?
    - wie gut müssen die Deutschkenntnisse sein?

  6. #6
    Sui
    Gast

    Standard AW: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Zitat Zitat von DerErnst Beitrag anzeigen
    Zusatzfragen:

    - wie viele Straftaten darf man begehen?
    - muss man einen Job haben, der für ein Auskommen reicht?
    - wie gut müssen die Deutschkenntnisse sein?
    zu 1.)
    - ich würde die Frage umformulieren, für wieviele
    Straftaten darf man verurteilt werden?

    Antwort für keine, eingestellte Strafverfahren, Freisprüche etc. zählen nicht

    zu 2.) Ja, man muss einen Job haben, der für das Auskommen reicht, oder nachweisen können, dass man über genügende finanzielle Mittel verfügt

    zu 3.) Deutsch, sehr gut in Wort und Schrift

  7. #7
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Ausländer ist der, dessen Großeltern nicht vor 1945 im Deutschen Reich lebten. Alle, die Ende der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts einwanderten, sind Ausländer und deren Nachkommen damit auch.


    Gruss vonne Würfelqualle

  8. #8
    GESPERRT
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    27.02.2008
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    234

    Standard AW: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    zu 1.)
    - ich würde die Frage umformulieren, für wieviele
    Straftaten darf man verurteilt werden?

    Antwort für keine, eingestellte Strafverfahren, Freisprüche etc. zählen nicht

    zu 2.) Ja, man muss einen Job haben, der für das Auskommen reicht, oder nachweisen können, dass man über genügende finanzielle Mittel verfügt

    zu 3.) Deutsch, sehr gut in Wort und Schrift
    1) Ok. Also man darf sich nichts zu Schulden kommen lassen.

    2) Ok. Also keine Mehrbelastung für die Sozialsysteme.

    3) Sehr gut!

  9. #9
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Zitat Zitat von DerErnst Beitrag anzeigen
    Zusatzfragen:

    - wie viele Straftaten darf man begehen?
    - muss man einen Job haben, der für ein Auskommen reicht?
    - wie gut müssen die Deutschkenntnisse sein?
    - keine.
    - Ausländer dürften keine Arbeitserlaubnis bekommen
    - mir scheiss egal



    Gruss vonne Würfelqualle

  10. #10
    Sui
    Gast

    Standard AW: Staatsbürgerschaft: ius sanguis oder ius soli?

    Zitat Zitat von DerErnst Beitrag anzeigen
    1) Ok. Also man darf sich nichts zu Schulden kommen lassen.
    Hört sich strenger an als es ist. Ich habe ja das gesamte Recht, der Ordnungswidrigkeiten rausgelassen.

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