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Thema: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

  1. #1

    Standard Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Dortmund/ Nordrhein-Westfalen: Es bedarf gar keiner herausragenden Leistungen, oder besonderer Verdienste um für alle Ewigkeiten unsterblich gemacht zu werden. Zumindest aus Sicht der Dortmunder Antifa. Wie sonst lässt sich erklären, dass diese einem kleinkriminellen Bahnhofspenner, mit so etwas wie einer „Gedenktafel“ für würdig befindet?

    Etwa 500 Linke bedachten Thomas Schulz, alias „Schmuddel“, heute mit einer Gedenkveranstaltung in Dortmund. „Schmuddel“ ist am 28. März 2005 in einem Notwehrakt von einem jungen Nationalisten mit einem Messer angegriffen worden, und später seine Verletzungen erlegen. Zuvor hatte der Punk den Nationalisten Sven K. nebst Freundin in einer Überzahl von 20:2, am U-Bahnhof Kampstraße bepöbelt und selbst mit einem Messer bedroht. Eigentlich eine klassische Notwehrsituation, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass „Schmuddel“ zum Tatzeitpunkt erheblich unter Alkoholeinfluss stand, was ja bisweilen eine niedrige Hemmschwelle zur Folge hat. Dass Sven K. den „ersten Schritt“ gemacht liegt in der Natur der Sache, wer wartet in einer solchen Situation schon gern darauf, andernfalls von seinem Gegenüber zu „Boden gestreckt zu werden“.

    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]

    Tja,was will man auch von sogenannten ´´Antifaschisten´´auch anderes erwarten?!
    Das, was Kamuni Sultan Süleyman 1529 mit der Belagerung Wiens begonnen hat, werden wir über die Einwohner, mit unseren kräftigen Männern und gesunden Frauen verwirklichen.Vural Öger, brd-Türke, www.volksfront-medien.de

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Ich würde meines Bruders auch gedenken nach seinem Tode, ziemlich gleich, was er davor getan hätte und warum und unter welchen Umständen er zu Tode gekommen ist.

    Was Du indirekt verlangst, ist im Grunde nix anderes, als dass einige Leute ihre Bedürfnisse nicht tätig äussern, weil Dir diese Äusserung nicht in den Kram passt.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #3
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    Standard AW: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Auch Möchtegern-Antifanten-Kretins (echter Antifaschismus kann nur aus dem LIberalismus kommen und nicht von Linken Schwachmaten) haben das Recht auf freie Rede. Wenn sie eines kriminellen Subjektes (wieviele von denen verherrlichen eigentlich keine linken Straftaten?) gedenken wollen, ist das ihr gutes Recht.

    Nur muss man eines sagen: Notwehr gegen Alkoholisierte ist wegen derer eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit nur sehr eingeschränkt zulässig. Zunächst muss man, sofern man sich oder andere dadurch nicht in Gefahr bringt, dem Angriff ausweichen. Geht das nicht, ist nur defensive Verteidigung zulässig. Und erst, wenn auch das nicht hilft, darf man den Angreifer niederstrecken.

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Auch Möchtegern-Antifanten-Kretins (echter Antifaschismus kann nur aus dem LIberalismus kommen und nicht von Linken Schwachmaten) haben das Recht auf freie Rede. Wenn sie eines kriminellen Subjektes (wieviele von denen verherrlichen eigentlich keine linken Straftaten?) gedenken wollen, ist das ihr gutes Recht.

    Nur muss man eines sagen: Notwehr gegen Alkoholisierte ist wegen derer eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit nur sehr eingeschränkt zulässig. Zunächst muss man, sofern man sich oder andere dadurch nicht in Gefahr bringt, dem Angriff ausweichen. Geht das nicht, ist nur defensive Verteidigung zulässig. Und erst, wenn auch das nicht hilft, darf man den Angreifer niederstrecken.
    ahhaaa, das ist ja mal was ganzwasneues.

    bin als angegriffener dazu verpflichtet, den angreifer erst zu fragen ob er besoffen ist, um mich evtl.dann zur wehr zu setzen. toll das ganze.
    naja, wir leben eben in einem tollhaus und da verkündet so mancher proll sein toll.


  5. #5
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen

    Nur muss man eines sagen: Notwehr gegen Alkoholisierte ist wegen derer eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit nur sehr eingeschränkt zulässig. Zunächst muss man, sofern man sich oder andere dadurch nicht in Gefahr bringt, dem Angriff ausweichen. Geht das nicht, ist nur defensive Verteidigung zulässig. Und erst, wenn auch das nicht hilft, darf man den Angreifer niederstrecken.
    Du diskutierst natürlich erstmal explizit mit dem besoffenen Angreifer den weiteren Verlauf der Prügelei durch.

    Du hast ja nicht alle Latten am Zaun. In Notwehrsituationen ist alles erlaubt. Bei den meisten Menschen wird dann nämlich der Selbsterhaltungstrieb aktiviert.


    Gruss vonne Würfelqualle

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von D-Moll
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    Standard AW: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Zitat Zitat von dimu Beitrag anzeigen
    ahhaaa, das ist ja mal was ganzwasneues.

    bin als angegriffener dazu verpflichtet, den angreifer erst zu fragen ob er besoffen ist, um mich evtl.dann zur wehr zu setzen. toll das ganze.
    naja, wir leben eben in einem tollhaus und da verkündet so mancher proll sein toll.
    Klar doch.

    Rechte sind immer die Schuldigen, egal ob sie vorher provoziert zur Weißglut gereizt oder angegriffen werden.

    Opfer sind bei Auseinandersetzungen mit Rechten in diesem Narren oder Tollhaus immer die Linken, Juden, Ausländer.
    Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
    Arthur Schopenhauer
    RF

    Deutschland den Deutschen
    Ami go home

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Auch Möchtegern-Antifanten-Kretins (echter Antifaschismus kann nur aus dem LIberalismus kommen und nicht von Linken Schwachmaten) haben das Recht auf freie Rede. Wenn sie eines kriminellen Subjektes (wieviele von denen verherrlichen eigentlich keine linken Straftaten?) gedenken wollen, ist das ihr gutes Recht.

    Nur muss man eines sagen: Notwehr gegen Alkoholisierte ist wegen derer eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit nur sehr eingeschränkt zulässig. Zunächst muss man, sofern man sich oder andere dadurch nicht in Gefahr bringt, dem Angriff ausweichen. Geht das nicht, ist nur defensive Verteidigung zulässig. Und erst, wenn auch das nicht hilft, darf man den Angreifer niederstrecken.

    Das ist komplett falsch!

    In einer Notwehrsituation darfst Du lediglich keine Mittel anwenden, die erkennbar im Mißverhältnis zum verteidigten Rechtsgut stehen.

    Also darfst Du etwa jemanden, der Dich beleidigt, nicht erschießen.

    Wenn ein mit einem Messer bewaffneter Dich angreift, ist jedes Mittel zur Verteidungung legitim.

  8. #8
    Möchtegernmoslemkommunis t Benutzerbild von Puhvogel
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    Standard AW: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Zitat Zitat von D-Moll Beitrag anzeigen
    Klar doch.

    Rechte sind immer die Schuldigen, egal ob sie vorher provoziert zur Weißglut gereizt oder angegriffen werden.

    Opfer sind bei Auseinandersetzungen mit Rechten in diesem Narren oder Tollhaus immer die Linken, Juden, Ausländer.
    Darum liebe ich diesen Land. Vor 100Jahren war die Reche noch die Stolze spitze des Staates, heute ein haufen sich ungerechtbehandelter Heulbojen, nach dem Kindergartenmotto: Immer werde ich bestraft und der Peter nie
    Ich habe meine Schwester geschwängert und jetzt denkt mein Vater das Kind wär von ihm. :hihi:

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ebenso sollte man bei Betrunkenen, Geistesgestörten und Kindern versuchen auszuweichen, wenn man damit dem Angriff entgehen kann, insbesondere dann, wenn jemand so betrunken oder geistesgestört ist, dass er einem erkennbar nicht gefährlich werden kann. Ist ein Ausweichen in einem solchen Fall nicht möglich, sollte man den Angriff möglichst nur abblocken. Die Rechtsprechung erwartet hier von einem, dass man sich möglichst Defensiv wehrt. Dieses hat den Hintergrund, dass ein Ausweichen, also eine Flucht vor einem Schuldunfähigen nicht als etwas Feiges verstanden wird, sondern einem klar denkenden Menschen zugemutet werden kann, ohne dass er dadurch in seiner Ehre verletzt ist (nach dem Motto der Klügere gibt nach ). Ansonsten gilt jedoch der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht.
    Es ist nicht gut, udn auch nicht richtig. Wenn ein Betrunkener oder Bekiffter oder auch ein 12-Jähriger auf mich mit dem Messer losgeht, muss es mein Recht sein, ihn niederzustrecken!

  10. #10
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Es ist nicht gut, udn auch nicht richtig.
    Doch, ist es: Verhältnismässigkeit der Mittel.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
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