Zitat von
Arthas
Es wird in der Öffentlichkeit verboten, eine andere Sprache als Deutsch zu sprechen. Zuwiderhandlung führt zu
einer Geldstrafe. Ausnahmen bestehen bei in Deutschland beheimaten Minderheiten, welche in ihren entsprächenden
Gebieten ihre Sprache Sprechen dürfen. Auch Urlaubern und Staatsgästen ist es erlaubt, diese erhalten Ausweise
die sie als solche kennzeichnen.