Nationales Aufbauprogramm der Partei
EINIGES DEUTSCHLAND
Teil II
Hinreichende Ergänzung:
Die oben aufgeführten Schritte sind nur erste Maßnahmen, um die sozialen Bedürfnisse der Nation dem realen Bedarf derselben anzupassen. Das längerfristige Ziel der Partei "Einiges Deutschland" ist die komplette Umstellung der derzeitig profitorientierten in eine bedarfsorientierte Ökonomie. Da man das Rad ja nicht zweimal erfinden muß, orientiert sich "Einiges Deutschland" streng an der Wirtschaftslehre des Aristoteles, wobei hinzugefügt werden muß, daß sämtliche Schritte hin zur Bedarfsökonomie behutsam und mit Bedacht gegangen werden müssen. Schwere Verwerfungen der Nationalökonomie sind zu vermeiden. Dazu wird ein Nationaler Ökonomierat eingesetzt, der diese Transformation begleiten wird und der Regierung beratend beiseite steht. Dieser Nationale Ökonomierat wird aus Vertretern der Arbeiterschaft, des Besitzbürgertums, der Kirche, der Gewerkschaften, sozialer Organisationen, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bestehen.
Die zweite große regierungspolitische Maßnahme von "Einiges Deutschland" ist die Renationalisierung der Ernergieindustrie, der Telekommunikation, des Postwesens, des Luftverkehrs sowie der deutschen Eisenbahnen. Kommunale Versorgungseinrichtungen, die derzeit noch privat betrieben werden, sind entschädigungslos den Kommunen zu übereignen. Diese entscheiden selbstständig über die zukünftigen Eigentumsformen ihrer Betriebe (kommunal, städtisch, staatlich oder genossenschaftlich).
Einiges Deutschland betont, daß das Ziel kein Sozialismus im herkömmlichen Sinne sein soll und auch nicht die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln. Solange sich die Ökonomie lediglich am Bedarf der Nation orientiert, und dieses Ziel nicht von den Privatinteressen der Unternehmer gestört wird, werden alle existierenden Eigentumsformen respektiert -mit Ausnahme wichtiger strategischer Schlüsselindustrien und der Industrien der öffentlichen Daseinsvorsorge. Hier wird der Staat wieder die Funktion übernehmen, die ihm per Eigendefinition auch zusteht.
Die Pflicht gegen sich selbst besteht darin,
daß der Mensch die Würde der Menschheit
in seiner eigenen Person bewahre.
Immanuel Kant