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Thema: Sozialleistungen für Ausländer

  1. #1
    Sapere aude! Benutzerbild von Witzleben
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    Standard Sozialleistungen für Ausländer

    Gibt es ein Gesetz nachdem in Deutschland lebende Ausländer, die aus einem sicheren Heimatland kommen, in dem sie weder aus politischen noch aus religiösen Gründen verfolgt werden und die ihren Lebensunterhalt in Deutschland ausschliesslich durch Sozialleistungen bestreiten, abgeschoben werden dürfen?!
    Nach § 45 (6) im Ausländergesetz war das einmal möglich. Das Gesetz gilt aber wohl nicht mehr. Kenn jemand den derzeitigen Sachstand?!
    www.die-selberdenker.de www.pro-nrw.org
    "Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheiten ihres Geistes und ihre Sprache nimmt." Immanuel Kant 1724-1804

  2. #2
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    Standard AW: Sozialleistungen für Ausländer

    Jeder der seinen Pass wegwirft darf in Deutschland bleiben. Das ist schon mal wichtig zu wissen, denn das Aufenthaltegesetz verbietet nach § 60 die Abschiebung wenn Gefahr für .... usw. droht. Hat jemand keinen Pass kann er auch nicht irgendwo hin abgeschoben werden. Rechtlich gesehen erhält er einen "Duldung"sstatus, d.h. er kann momentan einfach nicht abgeschoben werden.

    Was bedeutet das nun aus monetärer Sicht ?

    Er bekommt zwar kein Bargeld oder ALG 2, aber er erhält alle zum Leben nötigen Dinge in Form von Sachleistungen, also Kleidung, Essen, Unterkunft, Heizung.

    Das ist das eigentliche Dilemma, da Pass-Wegwerfen und Lügen bzgl. Herkunft, Alter etc. quasi unsaktioniert bleiben, wenn man unterstellt, dass die in Deutschland dafür zu bekommenden Sachleistungen meist einen höheren Lebensstandard gewähren als in den Herkunftsländern unter normalen Bedingungen erreichbar wäre.

    Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.

    Wahlen ändern nichts - sonst wären sie verboten.

  3. #3
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    Standard AW: Sozialleistungen für Ausländer

    Zitat Zitat von Witzleben Beitrag anzeigen
    Gibt es ein Gesetz nachdem in Deutschland lebende Ausländer, die aus einem sicheren Heimatland kommen, in dem sie weder aus politischen noch aus religiösen Gründen verfolgt werden und die ihren Lebensunterhalt in Deutschland ausschliesslich durch Sozialleistungen bestreiten, abgeschoben werden dürfen?!
    Nach § 45 (6) im Ausländergesetz war das einmal möglich. Das Gesetz gilt aber wohl nicht mehr. Kenn jemand den derzeitigen Sachstand?!
    Ohne Papiere und gültigen Paß kann nicht abgeschoben werden, da die dann wie Staatenlose behandelt werden. Es hat sich inzwischen auf der ganzen Welt rumgesprochen, daß man dann in D bleiben kann, und zwar bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Normalerweise müßten wir die ohne Papiere gar nicht reinlassen. Die Fluglinien gehören dafür zur Verantwortung gezogen. Wenn die das dann bezahlen müssen, erledigt sich das Problem von selbst.
    Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenart ihres Geistes und ihrer Sprache nimmt.” - Immanuel Kant (1724 - 1804)

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  4. #4
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    Standard AW: Sozialleistungen für Ausländer

    Zitat Zitat von Tonsetzer Beitrag anzeigen
    Jeder der seinen Pass wegwirft darf in Deutschland bleiben. Das ist schon mal wichtig zu wissen, denn das Aufenthaltegesetz verbietet nach § 60 die Abschiebung wenn Gefahr für .... usw. droht. Hat jemand keinen Pass kann er auch nicht irgendwo hin abgeschoben werden. Rechtlich gesehen erhält er einen "Duldung"sstatus, d.h. er kann momentan einfach nicht abgeschoben werden.

    Was bedeutet das nun aus monetärer Sicht ?

    Er bekommt zwar kein Bargeld oder ALG 2, aber er erhält alle zum Leben nötigen Dinge in Form von Sachleistungen, also Kleidung, Essen, Unterkunft, Heizung.

    Das ist das eigentliche Dilemma, da Pass-Wegwerfen und Lügen bzgl. Herkunft, Alter etc. quasi unsaktioniert bleiben, wenn man unterstellt, dass die in Deutschland dafür zu bekommenden Sachleistungen meist einen höheren Lebensstandard gewähren als in den Herkunftsländern unter normalen Bedingungen erreichbar wäre.

    warum werden nicht Asylanten und Migranten die hier Asyl betteln wollen in die erkennungsdienstliche Behandlung mit einbezogen ?? Dann wäre es ja egal ob der sein Pass weg wirft, dann wäre es ja egal weil man ihn fingerabdruckmässig und durch genetischen fingerabdruck in die datenbank erfasst hat, das wäre ja mit modernster technik heute möglich.

    dann könnte nein nigger, der hier mal abgeschoben worden ist mit neuem namen hier einreisen , wie die nigger das so machen, dann wäre er anhand des fingerabdruckes oder speichelprobe gleich zu erkennen.

    computer sei dank.

    warum macht man das nicht, dann wäre ein grossübel hier weg..

  5. #5
    Backpfeifen-Picasso Benutzerbild von Tonsetzer
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    Standard AW: Sozialleistungen für Ausländer

    Zitat Zitat von Gladius Germaniae Beitrag anzeigen
    warum werden nicht Asylanten und Migranten die hier Asyl betteln wollen in die erkennungsdienstliche Behandlung mit einbezogen ?? Dann wäre es ja egal ob der sein Pass weg wirft, dann wäre es ja egal weil man ihn fingerabdruckmässig und durch genetischen fingerabdruck in die datenbank erfasst hat, das wäre ja mit modernster technik heute möglich.

    dann könnte nein nigger, der hier mal abgeschoben worden ist mit neuem namen hier einreisen , wie die nigger das so machen, dann wäre er anhand des fingerabdruckes oder speichelprobe gleich zu erkennen.

    computer sei dank.

    warum macht man das nicht, dann wäre ein grossübel hier weg..

    Du hast dann also einen Fingerabdruck von einem John Doe (Namen hat er sich grad ausgedacht) und was fängst Du damit nun an ? Selbst wenn Du nun einen Verdacht auf sein Herkunftsland hast: Dort ist sein Fingerabdruck mit Sicherheit nicht gespeichert, ergo: Nicht beweisbar wo er wirklich herkommt -> Duldungsstatus verlängert bis zum St. Nimmerleinstag.

    Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.

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  6. #6
    From Hell Benutzerbild von Drache
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    Standard AW: Sozialleistungen für Ausländer

    Diese Ausländer einfach in Zeltlager in Nordafrika internieren und unter minimalsten Bedingungen ihr Dasein fristen lassen. Irgenwann melden die sich schon und sagen, wo sie herkommen.
    Solange man diese Primaten aber im Land lässt, ist doch für die alles schön und gut!

    Ein kleiner Vertrag mit Lybien, ein großes Lager von der EU finanziert und schon lösen sich die Probleme mit illegalen Ausländern von ganz alleine!
    "Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
    „Europa ist heute ein Pulverfass, und seine Regenten agieren wie Männer, die in einer Munitionsfabrik rauchen.” Otto von Bismarck
    ###

  7. #7
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    Standard AW: Sozialleistungen für Ausländer

    Wenn ich sehe was in Südafrika abgeht. Daß es Tote gab! Südafrikaner haben dort andere Schwarze gejagt, weil sie Angst haben, das diese Ihnen (den Südafrikanern) den Arbeitsplatz wegnehmen. In Deutschland bekäme jeder Wirtschaftsasylant - eine lebenslange Vollversorgung inklusive Krankenversicherung - mit späterer Einbürgerung!

  8. #8
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    Standard AW: Sozialleistungen für Ausländer

    Zitat Zitat von Witzleben Beitrag anzeigen
    Gibt es ein Gesetz nachdem in Deutschland lebende Ausländer, die aus einem sicheren Heimatland kommen, in dem sie weder aus politischen noch aus religiösen Gründen verfolgt werden und die ihren Lebensunterhalt in Deutschland ausschliesslich durch Sozialleistungen bestreiten, abgeschoben werden dürfen?!
    Nach § 45 (6) im Ausländergesetz war das einmal möglich. Das Gesetz gilt aber wohl nicht mehr. Kenn jemand den derzeitigen Sachstand?!

    Abschiebung wegen Sozialhilfebezug

    Das Zuwanderungsgesetz in der Praxis

    Von Bülent Kent
    28. Juli 2005

    Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes offenbaren sich die Konsequenzen für die in Deutschland lebenden Migranten und Flüchtlinge. Fern von dem offiziell gegebenen Versprechen, dass das Gesetz die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer befördern wird, entpuppt es sich als reines Abschiebegesetz.

    Das Zuwanderungsgesetz weist den Ausländerbehörden nicht nur mehr Kompetenzen zu, es gibt ihnen auch die Handhabe, äußerst restriktiv gegen Migranten und Flüchtlinge vorzugehen. Ein besonders erschreckender Fall, der aber nur die Spitze des Eisberges darstellt, ereignete sich jüngst in der nordrhein-westfälischen Stadt Solingen.

    Laut einer Meldung des Solinger Tageblatt vom 25.06.05 wurde dort der türkische Migrant Yusuf Bingöl vom Flughafen Köln-Wahn aus in die Türkei deportiert, nachdem er 35 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat. Yusuf Bingöl wurde jedoch nicht abgeschoben, weil er eine schwere Straftat begangen hat oder weil sein Asylantrag abgelehnt wurde. Abgeschoben wurde er alleine wegen seiner Arbeitslosigkeit und der darauf folgenden Inanspruchnahme von Sozialhilfe.

    Yusuf Bingöl zog 1969 als 15-jähriger Jugendlicher aus der Türkei nach Deutschland zu seinem Vater, der hier arbeitete. Er hatte jedoch - wie viele seiner Generation - keine Berufsausbildung absolviert, da er ohne Deutschkenntnisse und ohne lange Schulbildung praktisch keine Chance hatte, einen Ausbildungsplatz zu erlangen.

    Während seines 35-jährigen Aufenthaltes jobbte Yusuf Bingöl als Hilfsarbeiter in zahlreichen Firmen. Zum Verhängnis wurde ihm, dass er Anfang Januar des Jahres 2005 Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragte. Daraufhin erhielt er laut Solinger Tageblatt am 17. Januar einen Bescheid der Ausländerbehörde mit der Mitteilung, dass seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert werde, da er nicht in der Lage sei, für seinen Aufenthalt finanziell zu sorgen. Ihm wurde offiziell mitgeteilt, dass er "ausreisepflichtig" sei und bei Nichtbefolgung die Abschiebung drohe. "So etwas habe ich noch nie erlebt", äußert sich der Rechtsanwalt von Bingöl.

    Da Yusuf Bingöl der Anweisung auszureisen nicht nachkam, wurde er nun von den zuständigen Behörden tatsächlich in die Türkei abgeschoben. Die Abschiebung ist dabei nach geltendem Ausländerrecht in Verbindung mit dem neuen Hartz IV-Gesetz rechtlich fehlerfrei und somit rechtskonform, unabhängig davon, dass Yusuf Bingöl seit 35 Jahren in Deutschland gelebt hat, völlig unverschuldet arbeitslos geworden ist und nur deswegen auf Sozialleistungen angewiesen war.
    Bereits das alte Ausländerrecht sah nach § 46 AuslG die Ausweisung nach Ermessen der Ausländerbehörde vor, wenn ein Migrant "für sich, seine Familienangehörigen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und denen er allgemein zum Unterhalt verpflichtet ist, oder für Personen in seinem Haushalt, für die er Unterhalt getragen oder auf Grund einer Zusage zu tragen hat, Sozialhilfe in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen muss".

    Von dieser Möglichkeit der Ermessensausweisung ist jedoch kaum Gebrauch gemacht worden. Sie diente in erster Linie dem Zweck, Ausländer einzuschüchtern und sie dazu zu bringen, jede auch noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.

    Dieser Passus findet sich nahezu wörtlich auch in dem neuen Zuwanderungsgesetz unter § 51. Dort heißt es, dass ein Ausländer ausgewiesen werden kann, "wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt". Diese "Interessen" werden unter anderem dann "erheblich beeinträchtigt", wenn ein Ausländer "für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt"

    Der Erhalt von Sozialhilfe aufgrund von andauernder Arbeitslosigkeit wird demnach nicht als ein soziales Recht aufgefasst, sondern eher wie im Mittelalter als ein Gnadenakt, der den Interessen des Staates eigentlich zuwider läuft. Die betroffenen Personen werden dabei bewusst als Störung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung diffamiert.
    Die Ausländerbeauftragte der Stadt Solingen, Anne Wehkamp, sieht die ganze Sache mit großem Unbehagen, auch wenn sich die Ausländerbehörde rechtlich korrekt verhalten hat. "Wenn Menschen so lange unter uns leben, müssen sie die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie deutsche Staatsbürger", argumentiert sie.
    Yusufs jüngerer Bruder Kenan Bingöl ist gleichfalls von dieser menschenverachtenden Praxis der Ausländerpolitik geschockt und drückt seine Empörung aus: "Wir verstehen nicht, warum er abgeschoben wurde. Er ist nicht vorbestraft, hat gearbeitet und Steuern bezahlt, hat all die Jahre keine Hilfe bekommen. Seine Geschwister, Nichten und Neffen leben hier und seine 25-jährige Tochter. Er ist in der Türkei ein Fremder."

    Der Mitarbeiter der Solinger Ausländerbehörde Achim Salzmann rechtfertigt jedoch das Vorgehen. "Yusuf Bingöl hat nicht rechtzeitig reagiert und die erforderlichen Nachweise beigebracht. Auch seinen Rechtsanwalt hat er erst nach dem 7. Februar eingeschaltet." Außerdem habe das Verwaltungsgericht in Düsseldorf diese Sicht der Ausländerbehörde bestätigt. Zynisch fügt Salzmann noch hinzu: "Wenn er Arbeit nachweisen kann oder jemand sich für fünf Jahre verpflichtet, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, werden wir die Sache neu überprüfen, damit Yusuf Bingöl wieder einreisen kann."

    Mit anderen Worten, Yusuf Bingöl ist den Behörden so lange willkommen, wie er als billige Arbeitskraft ausgenutzt werden kann, seine sozialen Rechte darf er jedoch auf keinen Fall in Anspruch nehmen. Diese Argumentation ist nicht nur diskriminierend und menschenverachtend, sie geht auch an der Realität von den Millionen in Deutschland und Europa lebenden Migranten und Flüchtlingen vorbei.
    ....

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  9. #9
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    Standard AW: Sozialleistungen für Ausländer

    Da sieht man die Masche des Systems . Nicht die Augenaustecher werden Abgeschoben sondern die , die nicht per SMS 40 Messerstecher zu Hilfe
    rufen können . An die traut sich das System nicht heran...

  10. #10
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    Standard AW: Sozialleistungen für Ausländer

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Da sieht man die Masche des Systems . Nicht die Augenaustecher werden Abgeschoben sondern die , die nicht per SMS 40 Messerstecher zu Hilfe
    rufen können . An die traut sich das System nicht heran...
    Tja und die libanesischen Familienclans, die seit sie hier sind von der Sozialhilfe leben, dürfen hierbleiben. Ja sie können sogar die Sozialhilfe gerichtlich eintreiben. Armes Deutschland.
    Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenart ihres Geistes und ihrer Sprache nimmt.” - Immanuel Kant (1724 - 1804)

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