Eben nicht - ein "Buerger der DDR" wurde von der BRD als Deutscher gesehen und da die BRD sich als der staatsrechtlich gleiche Staat wie das Deutsche Reich sah und sieht ("neues Management, neuer Name, gleiche Firma") waren natuerlich ales DDR-Buerger Bundesbuerger. Die DDR empfand sich als neuer Staat mit eigener Staatsbuegerschaft, ergo waren Bundesbuerger fuer die DDR Auslaender.
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Unser Konzept zur Krankenversorgung und zur
Rentenreform
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Das konnte die BRD - da die DDR-Buerger duetsche im Sinne des GG waren und damit "Buerger der BRD".
Mal so gesagt - ein Staat dem die Buerger so in Scharen weglaufen, dass dieser Staat mit Riesenaufwandt Sperranlagen errichten muss, sollte besser gleich selber zu machen.
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Auch nicht - es gab zum Grundlagenvertrag eine gemeinsame Erklaerung beider Seiten im dem etwas diplomatisch verquer das ausgedrueckt wird:
[Links nur für registrierte Nutzer]Erklärungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Die Bundesrepublik Deutschland erklärt zu Protokoll:
"Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden."
Die Deutsche Demokratische Republik erklärt zu Protokoll:
"Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus, daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen erleichtern wird."
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