[Links nur für registrierte Nutzer]Sport, Schwimmen, Sexualkunde oder Klassenfahrten - oft streiten muslimische Eltern mit Schulen, ob ihre Kinder teilnehmen müssen. Düsseldorfer Richter haben jetzt entschieden: Eine zwölfjährige Muslimin darf dem Schwimmunterricht nicht aus religiösen Gründen fernbleiben.
Das Gericht urteilte, die Verpflichtung zur Teilnahme stelle zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, der jedoch durch nicht körperbetonte Schwimmbekleidung stark reduziert werden könne. Der Erziehungsauftrag des Staates wiege damit schwerer als der Eingriff.