Danke für Deine Hinweise. Die gesetzlichen Regelungen sind mir alle bekannt. Eine legale Aufbewahrung ist doch selbstverständlich.
Was die Frage der Zulässigkeit der Aufbewahrung eines geladenen Magazins im Munitionsschrank (also getrennt vom B-Schrank mit der entladenen Waffe) betrifft, werde ich mich mal bei einem Sachverständigen erkundigen.
Von Funktionsstörungen durch die genannte Munition habe ich noch nie gehört, und die P226 gilt als extrem zuverlässig, aber ich lerne gerne dazu.