Zitat von
Rheinlaender
Seine grundsaetzliche Herangehensweise - Aus einen Text von ihm: "Das demokratische Prinzip folgt aus der Allgemeinheit der Freiheit. Es soll die
Verwirklichung der allgemeinen Freiheit durch allgemeine Gesetzlichkeit bestmöglich gewährleisten. Nur der übereinstimmende Wille aller Bürger kann Gesetze geben" (Finalität der Europäischen Union).
Das ist eine Herangehensweise, die aus einer bestimmten philosophischen Linie, einer Ableitung des Freien Willens aus der kantschen Philosophie heraus kommt (zitat: "Das demokratische Prinzip gründet in der Freiheit als der Autonomie des Willens. Nur wenn jeder Mensch unter dem eigenen Gesetz lebt, das Gesetz, das er sich selbst gibt, nur wenn jeder Mensch Gesetzgeber seines Handelns ist, ist er frei. Diese Freiheit ist aber das mit jedem Menschen geborene Recht").
Das ist zulaessig, entspricht aber nicht der Mehrheit der Staatsrechtlicher, die ueber eine andere Schiene an das Problem herangehen, ueber die der Souveraenitaet.
Ein anderes Problem ist dabei, dass diese Staatsrechtslehre im Rahmen des GG gut anzuwenden ist, komme ich aber auf EU-Ebene, dann kann sie nicht mehr im britischen oder franzoesischen Recht anwenden, d. h. sie versagt hier.
Das Hauptproblem ist eher, dass hier ein idealistischer Ansatz auf ein machtpolitsches Problem losgelassen wird - und das funktioniert nicht.