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Thema: Service á la Barmer

  1. #1
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    Standard Service á la Barmer

    Man wollte mit den Hinweisen auf Mutterschutz- und Schwerbehindertengesetz den Arbeitnehmern signalisieren, dass eine Kündigung nicht so einfach sei.

    Angeblich aus diesem Grund, stellte die Barmer Ersatzkasse Arbeitgebern Mustertexte zur Kündigung von Arbeitnehmern zur Verfügung.

    Inzwischen von der Seite entfernt, gibt es aber weiterhin Spezialangebote der Barmer für Unternehmen. So Formulare zur "Einbehaltung der Vergütung" oder Aufhebungsverträge stehen dort immer noch - für alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schnell und sauber kündigen möchten.

    Tolle Krankenkasse.

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  2. #2
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    Standard AW: Service á la Barmer

    Nachwuchslos nix tun, wasn sonst?
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  3. #3
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    Standard AW: Service á la Barmer

    [quote=berty;2364893]Man wollte mit den Hinweisen auf Mutterschutz- und Schwerbehindertengesetz den Arbeitnehmern signalisieren, dass eine Kündigung nicht so einfach sei.

    Angeblich aus diesem Grund, stellte die Barmer Ersatzkasse Arbeitgebern Mustertexte zur Kündigung von Arbeitnehmern zur Verfügung.

    Inzwischen von der Seite entfernt, gibt es aber weiterhin Spezialangebote der Barmer für Unternehmen. So Formulare zur "Einbehaltung der Vergütung" oder Aufhebungsverträge stehen dort immer noch - für alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schnell und sauber kündigen möchten.

    Tolle Krankenkasse.

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    Es wäre wünschenswert wenn dafür überhaupt kein Bedarf bestünde, weil ein Arbeitsvertrag ein Vertrag ist der von beiden Seiten mit einer First wie in der Schweiz ohne Begründung kündbar ist.
    Daß es überhaupt solche Angebote gibt zeigt bereits das ganze Dilemma.

  4. #4
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    Standard AW: Service á la Barmer

    Es darf schon mal gar keine Arbeitsgesetzgebung geben.
    Kein Gesetz darf Inhaberinstrumente deklarieren, institutionalisieren und zwangsfinanzieren lassen.
    Der Rechtsraum hat vielmehr den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit in seiner Erwerbsphase Subjekt, also Zweck und somit Gegenstand seiner Wertschöpfung ist.
    Hingegen kann man per Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot eben nicht für das verantwortlich sein, wozu damit gezwungen wird.
    Verantwortung gibts erst, wenn der value leistungsäquivalent erwirtschaftet und regelmäßig leistungsanteilig ausgeschüttet wird, wenn damit der mentale mit dem Eink.-%Rang in Übereinstimmung gebracht werden kann.
    Umverteilungs-marginalisiert man sich hingegen als Kostenfaktor, so ist das die gesetzl. verankerte Nötigung zu affirmativer Selbstdiskriminierung.
    Davon läßt man am Besten nachwuchslos die Finger.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

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