im rtl teletext werden die anti-islamisierungskongress-teilnehmer als neonazis betitelt.
diese linke hetze ist nicht mehr auszuhalten, aber das ist jetzt der gipfel der verleumdung.
besteht eine möglichkeit gegen bertelsman vorzugehen?
im rtl teletext werden die anti-islamisierungskongress-teilnehmer als neonazis betitelt.
diese linke hetze ist nicht mehr auszuhalten, aber das ist jetzt der gipfel der verleumdung.
besteht eine möglichkeit gegen bertelsman vorzugehen?
Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht
Leute, die rechtliche Sachlage wird schon im folgenden Thread diskutiert:
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«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Dieser Barbiepuppen - Sender würde dich wahrscheinlich mit Hilfe seiner an die primitivsten Instinkte appellierenden Propagandamaschine fertigmachen .................................................. ..
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Da hier ja so oder so nicht auf Links reagiert wird, mal eine ganz simple Erklärung der rechtlichen Sachlage:
1. Klage wegen Verleumdung oder Beleidigung.
Beides sind Antragsdelikte, weil sie nur auf Antrag verfolgt werden. Berechtigt zum Antrag/Anzeige in diesem Fall ist der oder die Geschädigte/r/n. Ausnahme gibt es nur bei Beamten, hier kann auch der Dienstherr eines beleidigten oder verleumdeten Beamten Anzeige erstatten. Keiner von euch und keine Person, die nicht an dem Kongress teilgenommen hat, kann Anzeige erstatten. Das sind Basisfakten.
Selbst wenn es zur eine oder mehreren Anzeigen kommen würde, hätten sie kaum Aussichten auf Erfolg. Das hat aber nicht damit zu tun das sie vielleicht aus dem rechten Lager kommen, sondern basiert auf allgemein gültigen Grundlagen.
Der Begriff "Teilnehmer" ist zu pauschal und temporär begrenzt, was eine direkte Person oder Personengruppe rechtlich gesehen zu schwach konkretisiert, als das die Meinungsfreiheit und daraus ableitend die Pressefreiheit vor den Persönlichkeitsrechten einer Person oder Personengruppe zurücktreten muss.
Der Begriff "Neonazi" wird zwar von vielen negativ assoziiert, jedoch bezeichnet er keine Straftat oder keinen Straftatbestand, sondern eine politische Gesinnung. Die Zuordnung zu politischen Gesinnungen verläuft wenig nach objektiven Maßstäben, sie ist sogar vielmehr von der politischen Position des Einteilenden abhängig und deswegen eine subjektive Ansicht, also eine Meinung, rechtlich ein Werturteil.
Für den Straftatbestand der Verleumdung ist die Tatsachenbehauptung notwendig, wir haben es aber nicht mit einer objektiven Tatsache zu tun, sondern mit einer subjektiven Ansicht.
2. Volksverhetzung
Fällt weg, weil weder zur Hass und Willkürmaßnahmen aufgerufen wurde, noch reicht der Begriff Teilnehmer aus um die rechtliche Definition "Teile der Bevölkerung" zur erfüllen. Auch wenn die Teilnehmer des Kongresses zur Bevölkerung gehören, so ist der Begriff zu sehr temporär begrenzt. Wenn der Kongress beendet ist, gibt es natürlich auch nicht mehr die Teilnehmer dieses Kongresses.
So das ist die rechtliche Lage. Sie hat nichts mit rechts oder links zu tun, also erübrigen sich die entsprechenden Sprüche!!!!
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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