Janosch, es geht ja gerade um die profitmaximierende Erzeugung der finanziellen Mittel.
Dazu hat man geeigente betriebl. Renditeobjekte nutzen und deren ökonomische Heblwirkung rationalisierungs- und vernetzungseffizient abschöpfen zu können.
Genau das ist per Arbeitsgesetzgebung unterbunden, von der die Marktwirtschaft zu entlasten ist.
Es muß high tech Netzwerke geben, deren Managements ihren Nutzern Profitmaximierung bezwecken, die damit als betriebslose Anbieter vollwertige Marktteilnehmer sind.
Derartige Vertragsgegenstände sind kein Problem, was jeder Jurist und Ökonom bestätigen wird.
Es ist wiss. und gesetzl. zu flankieren.