Es ist skandalös:
"Die Anstalt muss ihre Hilfen nicht bekanntgeben. Informiert werden muss nur ein noch zu wählender Bundestagsausschuss, der aber der Geheimhaltung unterliegt."
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Der Steuerzahler darf nicht erfahren wofür die neue Finanzmarktstabilisierungsanstalt die 500 Mrd. EURO des Steuerzahlers einsetzt.
Eine solche Vorgehensweise steht in eklatantem Widerspruch zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG, Bundesgesetzblatt vom 13.09.2005, Teil I Nr. 57), nach dem jeder Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Akteneinsichtsrecht hat.