Zitat von
Hofer
Hier ein etwas älterer Bericht
Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen
Eine Anfrage am 22.03.2003 an den ( SPD ) Parl. Staatssekretär Frank Thönnes MdB , beim Bundesministerium für Gesundheit uns soziale Sicherung .
Am 23.05.2003 eine Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung.
Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.
Hier eine Kurzfassung :
In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien ( Bosnien ,Herzegowina , Mazedonien , Serbien , Montenegro , Kroatien , Slowenien ) lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten ausl. Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates.
Die hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten .Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern , wenn sie nicht selber versichert sind.
Diese Regelung gilt für einen Teil der über 500 000 Türken und für ca. 280 000 aus dem ehem. Jugoslawien
1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.
Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen
1999 wurde der türkischen Krankenversicherung für die Betreuung von 33.630 Familien ein Betrag von ca. 7,1 Millionen EURO von der deutschen Krankenkasse überwiesen.
1999 für Bosnien , Herzegowina , Mazedonien , ca. 1,22 Millionen EURO .
2000 für Serbien und Montenegro ca. 0,21 Millionen EURO .
2000 für Kroatien und Slowenien ca. 1,87 Millionen EURO .
Gesamt : 10,40 Millionen EURO in nur einem Jahr.
173 Millionen Euro pro Jahr Transfer in die Türkei Krankenkasse
Zwischen beiden Ländern bestehen mehrere sozialpolitische Abkommen. Hierzu zählt insbesondere das Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 einschließlich eines Zusatzabkommens von 1984, das Türken und Deutsche einander im jeweils anderen Land in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung de facto gleichstellt. Im Oktober 2005 wurde in der Türkei und in Deutschland das Inkrafttreten dieses bahnbrechenden Abkommens vor 40 Jahren feierlich begangen. Türkische Arbeitnehmer können sich den Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge nach ihrer Rückkehr in die Türkei auszahlen lassen, falls sie in der Türkei keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Der finanzielle Transfer auf der Basis des Sozialversicherungsabkommens aus Deutschland in die Türkei beträgt derzeit rund 173 Millionen Euro pro Jahr mit stark steigender Tendenz.
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Dies gilt für die Ehefrau , für die minderjährigen Kinder und für die Eltern
Noch fragen ??