Du kleiner Möchtegernschlaumeier!
In der BRD schätzen wir das grösste Recht , daß wir kennen...
Das Recht auf die völlig freie; unbeeinflußte ; völlig freie und selbstbestimmte Wahl des Aufenthaltsortes!
Du kannst jederzeit auswandern!
In der DDR durftest du das nicht und wurdest; wenn du dein Menschenrecht auf die völlig freie und selbstbestimmte Wahl des Aufenthaltsortes bzw. der Ausreise oder in Anspruch nahmst ausuzuwandern, "im schlechtesten Fall" von den Grenzern in den Rücken geschossen! D. h. falls du nicht vorher schon auf eine Tretmine getreten bist und damit ein "Flugticket für den sozialistischen Himmel" gewonnen hattest ............