Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird einer kleinen DDR immer ähnlicher. Allerdings übernimmt man lediglich die alten DDR-Repressionsmechnismen, während man die in der Tat vorhandenen sozialen Errungenschaften geflissentlich ignoriert. Seit gestern jedoch dürfte die politische Metamorphose wohl abgeschlossen sein, so erließen CDU- und SPD-Fraktion gestern, gegen die Stimmen von FDP, NPD und PDS, ein neues Kommunalgesetz, daß nunmehr vorsieht, Bewerber von der Wahl auszuschließen, wenn sie vom jeweiligen Wahlausschuß nicht für "verfassungstreu" gehalten werden. Den Prüfgremien wird die Möglichkeit geboten, diesbezüglich entsprechende "Informationen" vom Verfassungsschutz einzuholen, in denen ihnen suggeriert wird, wie sie sich im einzelnen Prüffall zu verhalten haben. Es ist kein Geheimnis, daß „Informationen“ dieser Art als stumme Aufforderung zu verstehen sind, unbequeme Kandidaten bei der Kandidatenprüfung abzulehnen. Testfälle gab es bereits im vergangenen Jahr, als man die NPD-Bewerber für den Posten eines Oberbürgermeisters von Schwerin und zwei Landratsposten aufgrund ihrer Gesinnung ablehnte.
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