„Schweinefresser“, „deutsche Schlampe“, „Scheiß-Deutsche“ – Beschimpfungen dieser Art gehören längst zum traurigen Alltag in unserem Land.
Beleidigungen dieser Art werden häufig im Zusammenhang mit Straftaten geäußert. Bei den Tätern handelt es sich zumeist um Jugendliche „mit Migrationshintergrund“, wie es politisch korrekt so schön heißt.
Die Opfer sind Menschen deutscher Abstammung. Man denke etwa an den Rentner in München, der von zwei ausländischen Jugendlichen kurz vor Weihnachten nicht nur brutal zusammengeschlagen, sondern auch noch als „Scheiß-Deutscher“ bezeichnet wurde.
Polizei und Justiz haben derzeit keine gesetzliche Handhabe, um uns Bürger vor solchen Verbalattacken und Haßtiraden zu schützen. Der einschlägige § 130 Strafgesetzbuch (StGB), der den Tatbestand der „Volksverhetzung“ sanktioniert, schützt nämlich nur „Teile der Bevölkerung“.
Dazu zählt aber nicht das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit. So wird das jedenfalls von der Rechtslehre und den Gerichten gesehen. Und deshalb ziehen deutschfeindliche Äußerungen keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.
Wir BÜRGER IN WUT meinen, daß die
Menschenwürde unteilbar ist.
Das ergibt sich schon aus Artikel 1 unseres Grundgesetzes ab. Die pauschale Verunglimpfung von Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft ist immer rassistisch, egal ob die Betroffenen Zuwanderer oder
eben Deutsche sind. Hier darf der Gesetzgeber keine Unterschiede machen.