Schäuble, der aller Voraussicht nach Innenminister bleiben wird, hat allein mehr Verhandlungserfahrung als alle FDP-Unterhändler zusammen - und das zeigt sich am Tag nach dem Abschluss.
Stolz verweisen Freie Demokraten darauf, dass die Vorratsdatenspeicherung nur noch ausgewertet werden dürfe, wenn "Leib und Leben in Gefahr" sind. Eine ganz strikte Regelung habe man durchgesetzt, so die FDP. Unwissend - oder absichtlich - lassen die Freien Demokraten dabei aber unerwähnt, dass sich die strikten Bedingungen nur auf den allerkleinsten Teil der betroffenen Daten beziehen. Denn für die Strafverfolgung, also die Ahndung von Delikten, dürfen die Behörden nach wie vor ungehindert auf die Verkehrsdaten zugreifen.
Ähnlich verhält es sich bei einem weiteren "schönen Erfolg" der FDP, der Online-Durchsuchung. Die umstrittene heimliche Ausspähung von Rechnern soll nach dem Willen der Koalition künftig nur möglich sein, wenn die Bundesanwaltschaft einen Antrag stellt und ein Richter des Bundesgerichtshofs zustimmt. Die bisherige Regelung sah vor, dass der Präsident des Bundeskriminalamts den Antrag stellen und ein Ermittlungsrichter ihn genehmigen muss.
Grundsätzlich bleibt die heimliche Durchsuchung von Rechnern, selbst ohne konkreten Tatverdacht, damit rechtmäßig.
Immerhin hat sich die FDP geweigert, dass auch Zoll und Verfassungsschutz solche Aktionen machen dürfen. "Da müssen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten,
bevor hier etwas passiert", sagt die Union.