„Eigengebrauch“ kinderpornografischer Bilder laut Ministerin Zypries wenig strafwürdig *
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Kriminalbeamte fordern öffentliche Entschuldigung
Presseinformation der Bundesgeschäftsstelle vom 05. Mai 2004
Der BUND DEUTSCHER KRIMINALBEAMTER (BDK) hat in scharfer Form Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisiert, die in einem Fernsehinterview von „Eigengebrauch“ kinderpornografischen Materials gesprochen und den Besitz von Kinderpornos damit in erschreckender Form verharmlost hatte.
Wörtlich hatte die Ministerin am 01.04.2004 in der Sendung „Ländersache“ des SWR, die später an anderen Stellen wiederholt wurde, erklärt:
"Wenn man eine Mindeststrafe auswirft, dann wird das Delikt ein Verbrechen und man kann nie sagen, dass der Besitz von bestimmten Bildern ein Verbrechen ist, denn normalerweise sagen wir in unserem Land, das was man zum Eigengebrauch hat, das ist nicht so strafwürdig, wenn es überhaupt strafwürdig ist, wie das was man dealt, was man weitergibt. Das ist ein Phänomen, das kennen wir bei Rauschgift, wo es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt zum Eigenverbrauch. Und das kennen wir auch in anderen Bereichen."
Der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee erklärte dazu in Berlin:
„Es ist absolut unakzeptabel, wenn eine amtierende Justizministerin öffentlich den „Eigenverbrauch“ von Haschisch mit dem „Eigengebrauch“ von Bildern geschändeter Kinder vergleicht. Selbst wenn das nicht ihre Absicht gewesen sein sollte, hat sie hiermit einen verheerenden Beitrag zur Verharmlosung der Kinderpornografie geleistet. Der Besitz dieser `bestimmten Bilder` setzt grundsätzlich den vorangegangenen Missbrauch voraus!“
Der BDK fordert die Ministerin auf, ihre Aussage umgehend zu revidieren und sich öffentlich bei allen Opfern dieser widerwärtigen Straftaten zu entschuldigen.
Bernsee: „Das ist das mindeste, was man nach einer solchen Entgleisung erwarten kann und muss!“