Wer auch nur eine Spur an Durchblick sich bewahrt hat, weiß: Hartz IV markiert eine entscheidende Wende in der Entwicklung des Welfare State hin zum Workfare State und dessen endgültige Verabschiedung vom Grundgesetz der gegenseitigen Solidarität und kollektiven Absicherung. In seinem dreiteiligen Beitrag zeigt Prof. Dr. Michael Wolf anhand der von Politik und Medien betriebenen Mißbrauchskampagne auf, daß der bundesrepublikanische Staat mit der Unterwerfung der Arbeitslosen unter die »Hungerpeitsche« der Armut in seinem eigenen Innern ein Volk von Ausgeschlossenen reproduziert, gegen das er einen sozialen Krieg führt. Die Redaktion
Staatsrassimus I: Arbeitslose als innerstaatlicher Feind
Mit dem letztgenannten Punkt ist, wenn man so will, die Schnittstelle zwischen ‚Oberflächenstruktur’ und ‚Tiefenstruktur’ ins Blickfeld geraten, und zwar insofern, als die in den letzten Jahren erneut entfachte Mißbrauchskampagne gegen Arbeitslose und insbesondere gegen sogenannte Hartz-IV-Empfänger eine neue Qualität signalisiert, verbirgt sich hinter ihr doch mehr als eine der üblichen, in Konjunkturen verlaufenden Debatten über Sozialleistungsmissbrauch 34). Sie ist, so die hier vertretene These, Ausdruck eines sozialen Krieges, der von den hegemonialen Eliten gegen die zum innerstaatlichen Feind erklärten Arbeitslosen geführt wird. 35) Dies erschließt sich einem, wenn man danach fragt, was es heißt, die Form eigne sich Inhalte und Ziele an. Mit Blick auf die Dramatisierung des Sozialleistungsmißbrauchs fällt dann hier auf, daß diese auf zwei Ebenen erfolgt: zum einen auf der Inhaltsebene, indem, wie gezeigt, das Mißbrauchsausmaß maßlos übertrieben wird, und zum anderen auf der Formebene, indem die angeblichen Mißbrauchstäter als „Parasiten“ beziehungsweise, verdeutscht, „Schmarotzer“ entmenschlicht und zu innerstaatlichen Feinden verfremdet werden.
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43) Daß Hartz IV, wenn auch bisher nur in Ausnahmefällen und am Rande der Gesellschaft, Tote zur Folge hat, ist bekannt. Erinnert sei hier z.B. nur an den Tod eines psychisch erkrankten Hartz-IV-Betroffenen aus Speyer, der verhungerte, weil ihm durch den zuständigen Grundsicherungsträger wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft (er hatte nicht auf die Vorladung zur Erstellung eines psychologischen Gutachtens reagiert) zuerst teilweise und dann vollständig die Zahlung der Existenzsicherungsleistungen versagt wurde. (vgl. Stumberger 2007) In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE räumt die Bundesregierung zwar ein, daß die Absenkungen und die vollständige Aufhebung der Leistung „rechtsfehlerhaft“ (BT-Drs. 16/5550: 2) gewesen sei, gleichwohl hält sie das Vorgehen grundsätzlich für gerechtfertigt, da dem Betroffenen ein entsprechendes Angebot an sozialen Diensten zur Verfügung gestanden habe. Da dieser jedoch keinen Bedarf signalisiert habe, „gab es auch keine Veranlassung, diese Dienste zu aktivieren“ (ebd.: 4) Was lehrt uns dies: Arbeitslose tragen nicht nur Schuld an ihrer Arbeitslosigkeit, sondern auch an ihrem möglichen Verhungern. Daß es sich hierbei nicht um zufällige, sondern um systemische Tote handelt, denn es ist die Drohung mit der Existenzvernichtung, die systemisch hinter der erzwungenen Kooperationsbereitschaft steht, zeigt auch das jüngste Beispiel aus dem Waffenarsenal der Grundsicherungsträger, die als institutioneller Kern der Hartz-IV-Reform den sozialen Krieg gegen die Arbeitslosen strategisch organisieren und umsetzen: die Kürzung der Existenzsicherungsleistung wegen Bettelns. So geschehen in Göttingen. Dort wurden einem Sozialhilfeempfänger, nachdem er beim Betteln beobachtet und die ihm gegebenen Almosen hochgerechnet worden waren, die Geldspenden als zusätzliches Einkommen auf die Leistungen der Sozialhilfe angerechnet (vgl. Haustein-Teßmer 2009b), was de facto nichts anderes bedeutet, als Bettler als beschäftigt aufzufassen. Denkt man diese Vorstellung zu Ende, so kommt man zu dem Schluß, daß diejenigen Arbeitslosen, die von der Option der Bettelei keinen Gebrauch machen wollen, freiwillig arbeitslos seien, weswegen ihnen dann auch die Gewährung von Unterstützungsleistungen zu versagen ist.
44) Der seitens der Politik induzierte Abbau verfahrensrechtlicher Garantien wie die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 39 SGB II spricht hier eine ebenso eindeutige Sprache wie die in Angriff genommene Einführung von Sozialgerichtsgebühren und der Anwaltspflicht vor den Landessozialgerichten oder die geplante Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen zur Bewilligung der Prozeßkostenhilfe oder die beabsichtigte Abkehr vom Amtsermittlungsprinzip. (vgl. Jäger 2007)
Quelle:
Prof. Dr.rer.pol. Michael Wolf ist Sozialwissenschaftler und Hochschullehrer für Sozialpolitik und Sozialplanung am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Koblenz
So sieht es aus und wer glaubt in Zukunft noch vernünftige Arbeit zubekommen,
dem ist auch nicht mehr zu helfen.
Sie spalten bewusst das Volk! (CDU/FDP)
Wir Deutschen müssen ja den Amerikanern alles nachmachen und ihnen schön in den allerwertesten kriechen, ich sag euch den Amerikanern wird es bald auf unsere Kosten wieder richtig gut gehen.
Scheiß WirtschaftsFaschosgermane