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Thema: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

  1. #1
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    Fragezeichen Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    01.09.2009

    Berlin. Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen. "Djehad" bedeutet Heiliger Krieg. Was der Standesbeamte mit Blick auf das berechtigte Kindeswohl noch abgelehnt hatte, erklärte das Kammergericht Berlin heute für rechtens. Der Name "Djehad" sei keineswegs verunglimpfend oder anstößig.


    Eltern dürfen ihren Sohn «Djehad» nennen. Das Kammergericht in Berlin entschied nach Mitteilung vom Dienstag, dass das Kindeswohl durch die Wahl des Vornamens nicht gefährdet sei. «Djehad» bedeutet Heiliger Krieg.

    Der Standesbeamte hatte die beantragte Beurkundung dieses Namens im Geburtenbuch mit der Begründung abgelehnt, das Kindeswohl sei dadurch erheblich gefährdet: Der Begriff «Heiliger Krieg» habe in Deutschland seit dem 11. September 2001 eine stark negative Bedeutung erlangt. Das Kammergericht sah - wie zuvor das Amtsgericht und das Landgericht - die Namenswahl als unbedenklich an.

    Bei «Djehad» handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung des Muslimen zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens, hieß es zur Begründung. Der Gebrauch des Wortes als Vorname sei daher keineswegs verunglimpfend oder anstößig.

    Daran ändere nichts, dass radikale Islamisten in jüngster Zeit den Begriff im Sinne eines bewaffneten Kampfes gegen Ungläubige verwendeten. Eine Einschränkung des Rechts der Eltern zur Namenswahl könne das nicht rechtfertigen. Auf die Motive der Eltern komme es nicht an.
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    Die Schreibweise "Djehad" ist mir zwar bisher noch nicht untergekommen, aber es ist schon bezeichnend in wessen Namen "deutsche" Gerichte mittlerweile "Recht" sprechen.

  2. #2
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    geklagt hatte übrigen dieser Kerl:

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    Geändert von bernhard44 (01.09.2009 um 18:45 Uhr)

  3. #3
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    geklagt hatte übrigen dieser Kerl:

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    Warum soll er seinen Sohn nicht nach seinem Darminhalt benennen dürfen?
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  4. #4
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    Auf die Motive der Eltern kommt es also nicht an, aha. Ich wäre wirklich gespannt, was passiert, wenn jemand z. B. seine Zwillinge Adolf und Eva nennt. Ob da auch nicht nach Motiven gefragt wird?

    Edit:

    Natürlich ist der Name anstößig. Wobei: So erkennt man in einigen Jährchen den Feind zumindest am Vornamen.

    Der Vater sieht ja auch so aus, als ob er am Liebsten seinen Urlaub in Pakistan oder Afghanistan verbringt. Ich frage mich nur, ob die Mutter das schwarze Mäntelchen mit Kopftuch und dort eingebautem Schleier oder diesen lustigen blauen Sack mit Fliegengitter bevorzugt.
    Geändert von Cinnamon (01.09.2009 um 19:02 Uhr)
    Mit Zimt und Zucker

  5. #5
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    geklagt hatte übrigen dieser Kerl:

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    Ah, Becksteins und der Roth ihr Freund aus Ulm
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  6. #6
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    Zitat Zitat von Finrod Carnesîr Beitrag anzeigen
    . . .
    Der Vater sieht ja auch so aus, als ob er am Liebsten seinen Urlaub in Pakistan oder Afghanistan verbringt. Ich frage mich nur, ob die Mutter das schwarze Mäntelchen mit Kopftuch und dort eingebautem Schleier oder diesen lustigen blauen Sack mit Fliegengitter bevorzugt.
    Die Ehefrau dieses vom deutschen Steuerzahler gemästeten Islamisten hat sich von ihm getrennt, nachdem sie von dessen Unterstützung von Terroristen mit Waffen- und Geldlieferungen erfuhr, und lebt zu ihrem Schutz versteckt und unter falscher Identität.

    Im TV wurde mehrfach über diesen Fall berichtet.
    .
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  7. #7
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    Zitat Zitat von Felix Krull Beitrag anzeigen
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    Die Schreibweise "Djehad" ist mir zwar bisher noch nicht untergekommen, aber es ist schon bezeichnend in wessen Namen "deutsche" Gerichte mittlerweile "Recht" sprechen.
    Recht wird "im Namen des deutschen Volkes" gesprochen! Amen.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  8. #8
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    Recht wird "im Namen des deutschen Volkes" gesprochen! Amen.
    nein nur im "Namen des Volkes" (nix mit Deutsches) , welches Volk auch immer :rolleyes:
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  9. #9
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Die Ehefrau dieses vom deutschen Steuerzahler gemästeten Islamisten hat sich von ihm getrennt, nachdem sie von dessen Unterstützung von Terroristen mit Waffen- und Geldlieferungen erfuhr, und lebt zu ihrem Schutz versteckt und unter falscher Identität.

    Im TV wurde mehrfach über diesen Fall berichtet.
    .
    Ah, danke. Ein richtiges und unverzichtbares Talent ist er also, dieser drollige Vater eines "Heiligen Krieges".
    Mit Zimt und Zucker

  10. #10
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    geklagt hatte übrigen dieser Kerl:

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    Und solche Elemente leben in D von Stütze! :motz:

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

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