Die NPD hat das gleiche Recht wie alle anderen Parteien auch mit Wahlplakaten zu werben. Wer das verhindert, macht sich strafbar!
Vielleicht sollte man mal dein Eigentum schänden!
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Die Beamten hinderten nationale Bürger nicht nur am Fotografieren der rechtswidrigen Maßnahme, sondern weigerten sich auch, Anzeigen wegen Wahlbehinderung und Sachbeschädigung aufzunehmen.
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Das ist schon ein großes Stück!
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Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte am Donnerstag die NPD dazu aufgerufen, die Plakate selbst zu entfernen. Die volksverhetzenden Sprüche seien ein klarer Missbrauch der politischen Meinungsfreiheit im Bundestagswahlkampf, sagte er. Die NPD verstoße damit einmal mehr gegen die Landesverfassung und demaskiere sich wieder als eine Partei, die aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agiere.
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In diesem Fall agieren allerdings die Mitarbeiter des Landkreises Uecker-Randow und co. gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung!
Verlogenes Pack!