MÜNCHEN.
Beim Münchner Oktoberfest war auf der Schwanthalerstraße vor drei Jahren ein Betrunkener bei Rot einer Frau ins Motorrad gelaufen. Ein Gericht stellte dem Mann nun einen Freibrief aus: Die unschuldige Lenkerin muss die Hälfte des Schadens (2500 Euro) selbst zahlen und erhält kein Schmerzensgeld (1000 Euro). Sie müsse wissen, dass zum Fest „amtsbekannt“ Betrunkene unterwegs sind. Von diesen könne man nicht erwarten, dass sie die Verkehrsregeln einhalten ...
Dann Prosit