Viel-Ehe in Deutschland rechtsgültig, Gesetz im Heimatland maßgeblich
Bielefeld (WB): Viel-Ehen sind grundsätzlich auch in Deutschland zulässig. Einzige Bedingung: Sie müssen dem Recht entsprechen, das im Heimatland der mehrfach Verheirateten gilt. Diese einschneidende Feststellung hat die rot-grüne Bundesregierung getroffen.
... Besonders betrifft dies ... die deutschen Krankenversicherer: Sie nämlich müssen sämtliche Ehefrauen ... im Rahmen der sogenanten Familienversicherung beitragsfrei, also kostenlos mitversichern, sofern die Ehemänner nach Recht und Gesetz ihrer Herkunftsländer ordnungsgemäß verheiratet und somit gegenüber ihren Ehefrauen unterhaltspflichtig sind. ...die Höhe des Beitrages richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitgliedes, nicht aber danach, wie oft medizinische Leistungen der Krankenkasse möglicherweise in Anspruch genommen würden."