Hat denn auch nur einer von Euch Knallköppen den verlinkten Text gelesen und verstanden?
In dem Prozeß ging es lediglich um eine Verfahrensfrage, nicht um die Sache. Auf den Bescheid hin muß gezahlt werden, auch wenn er angefochten wird.
Das ist wie beim Steuerbescheid: Du mußt erst mal zahlen, auch wenn Du ihn angefochten hast. Behältst Du in der Sache Recht, bekommst Du eine Erstattung.