+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 19

Thema: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Lügenpressegegner Benutzerbild von Quo vadis
    Registriert seit
    19.04.2006
    Beiträge
    46.253

    Standard Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    In dem Strang geht es mir um eine überwiegend juristische Bewertung folgenden Sachverhaltes:

    Im Juli kam es am Concordia See in Sachsen Anhalt zu einem großen Hangabrutsch der 2 Häuser einer Siedlung verschlang.In der Folge wurde die Siedlung komplett Eilevakuiert und den Anwohnern seitdem restriktiv jeglicher Zugang zu ihren Häusern verweigert.Viele Anwohner vesuchten in der Folge auch trotz Erklärung eines Haftungsausschlußes, bzw. "Betreten auf eigene Gefahr" sich einen Zugang zu ihren Wohnungen zu erwirken--erfolglos.Dieses Wochenende nun konnten Bewohner eine Liste von Dingen erstellen, die sie unbedingt aus ihren Wohnungen geborgen sehen wollten.Allerdings erfolgt die Bergung nicht durch die Anwohner, sondern lediglich durch Beamte die wohnungsfremd ziemlich große Mühe haben dürften, die Sachen zu finden.

    Mich stößt diese Sache übel auf.Die Leute wurden nicht zwangsenteignet, aber ihnen wird jeglicher Zugriff zu wichtigen Unterlagen, Erinnerungen, Gegenständen, Schmuck, Bargeld usw. restriktiv verweigert, trotz erklärtem Haftungsausschluß.

    Wie würdet ihr die Sache juristisch sehen? Sind nicht Schilder wie "Betreten auf eigene Gefahr" in Anbetracht der Vorgehensweise in Nachterstedt eigentlich völlig belanglos und juristisch nicht bindend?



    [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von Quo vadis (17.10.2009 um 10:04 Uhr)
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

  2. #2
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    ein Unding was dort abgeht! Versagen und Behördenwillkür.

  3. #3
    GESPERRT
    Registriert seit
    11.02.2008
    Beiträge
    189

    Standard AW: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    ein Unding was dort abgeht! Versagen und Behördenwillkür.
    Nein, das schreit nach Verdunkelung einer Straftat. Unrecht ist es sowieso, das ist keine Frage.

    Meinen Quellen nach war diese Geschichte kein Unfall, ließe man die Leute nun zu ihren Häusern, käme das heraus und Polen wäre offen.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
    Registriert seit
    22.02.2008
    Beiträge
    21.190

    Standard AW: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    Ich könnte mir nur vorstellen, daß es sich dabei um so etwas wie einen Platzverweis / Betretungsverbot nach dem Polizeigesetz handelt.

  5. #5
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
    Registriert seit
    28.06.2009
    Beiträge
    29.701

    Standard AW: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir nur vorstellen, daß es sich dabei um so etwas wie einen Platzverweis / Betretungsverbot nach dem Polizeigesetz handelt.
    Gefahrenabwehr, ja.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    28.209

    Standard AW: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    Das Problem des Setzungsfließens um das es sich bei diesem Tagebaurestloch handelt ist extrem gefährlich. So können sich bei irgendeiner Initialerschütterung Millionen von m³ wassergefüllten Abraums innerhalb von Sekunden wie eine Flüssigkeit verhalten und z.T. hunderte Meter weit gleiten. Die Rückgriffweite in das bestehende Kippenmassiv kann durchaus weit mehr als 100 m betragen. Wann und ob es zu einer erneuten Rutschung kommen kann, ist kaum vorhersagbar. Insofern ist es eine erhebliche und unkalkulierte Gefährdung. Um das Risiko einer erneuten Rutschung zu minimieren, könnte deshalb der Grundwasserspiegel abgesenkt werden. Der Anstieg des Grundwasserspiegels ist nämlich die Ursache des Setzungsfließens, da das Grundwasser das Stützgerüst der Bodenkörner eines aufgelockerten Kippenmassivs auflöst, so daß es nach irgendeiner Erschütterung z.B. bei Bauarbeiten oder Straßenverkehr zu einer Rutschung kommen kann.

    Allerdings halte ich das strikte Betretungsverbot um wichtige Dokumente und Erinnerungsstücke zu bergen, für etwas übertrieben. Man kann die Leute auch aufklären und sie über die drohende Gefahr informieren und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Wenn es dann innerhalb der Betretungszeit zu einer erneuten Rutschung kommen sollte, sind die Leute entsprechend belehrt und somit für sich selbst verantwortlich.

  7. #7
    Lügenpressegegner Benutzerbild von Quo vadis
    Registriert seit
    19.04.2006
    Beiträge
    46.253

    Standard AW: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Das Problem des Setzungsfließens um das es sich bei diesem Tagebaurestloch handelt ist extrem gefährlich. So können sich bei irgendeiner Initialerschütterung Millionen von m³ wassergefüllten Abraums innerhalb von Sekunden wie eine Flüssigkeit verhalten und z.T. hunderte Meter weit gleiten. Die Rückgriffweite in das bestehende Kippenmassiv kann durchaus weit mehr als 100 m betragen. Wann und ob es zu einer erneuten Rutschung kommen kann, ist kaum vorhersagbar. Insofern ist es eine erhebliche und unkalkulierte Gefährdung. Um das Risiko einer erneuten Rutschung zu minimieren, könnte deshalb der Grundwasserspiegel abgesenkt werden. Der Anstieg des Grundwasserspiegels ist nämlich die Ursache des Setzungsfließens, da das Grundwasser das Stützgerüst der Bodenkörner eines aufgelockerten Kippenmassivs auflöst, so daß es nach irgendeiner Erschütterung z.B. bei Bauarbeiten oder Straßenverkehr zu einer Rutschung kommen kann.

    Allerdings halte ich das strikte Betretungsverbot um wichtige Dokumente und Erinnerungsstücke zu bergen, für etwas übertrieben. Man kann die Leute auch aufklären und sie über die drohende Gefahr informieren und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Wenn es dann innerhalb der Betretungszeit zu einer erneuten Rutschung kommen sollte, sind die Leute entsprechend belehrt und somit für sich selbst verantwortlich.
    Exakt darum geht es mir.Niemand der Anwohner muss dort nochmal rein, aber wer es dennoch will sollte es auch tun dürfen, unter angeführten Voraussetzungen.Dies ist aber nicht der Fall, für mich ist das nichts weiter als eine Entmündigung eines eh schon im Eigentum schwer Geschädigten.
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

  8. #8
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir nur vorstellen, daß es sich dabei um so etwas wie einen Platzverweis / Betretungsverbot nach dem Polizeigesetz handelt.
    nur komisch das TV-Teams und auch einzelne Bewohner, in Begleitung dieser TV Leute, medienwirksam einige Lieblingsstücke aus ihren Häusern bergen durften. Daher müssen ja auch Zutrittgenehmigungen ausgestellt worden sein!

  9. #9
    Lügenpressegegner Benutzerbild von Quo vadis
    Registriert seit
    19.04.2006
    Beiträge
    46.253

    Standard AW: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    nur komisch das TV-Teams und auch einzelne Bewohner, in Begleitung dieser TV Leute, medienwirksam einige Lieblingsstücke aus ihren Häusern bergen durften. Daher müssen ja auch Zutrittgenehmigungen ausgestellt worden sein!
    In der Quelle "Lausitzer Rundschau" wird angegeben den Bewohnern wäre 1 Tag nach dem Ungluck kurz Zutritt gewährt worden.Aber:

    1. Waren Stunden nach Unglück nicht alle Bewohner in diesem ultrakurzen Zeitfenster von wenigen Minuten vor Ort, einige warem im Urlaub, andere völlig konfus.

    2. Verwundert es einem, dass zeitnah einige Leute reingelassen werden, wo doch die Instabilität des Hanges noch viel stärker ist als 3 Monate danach, mit vergehender Zeit aber gar kein Anwohner mehr.

    3. Waren im Juli die paar Minuten ja augenscheinlich so kurz, dass die Bewohner jetzt immer noch Listen erstellen müssen von Dingen, die unbedingt geborgen werden müssen.Ich gehe mal davon aus, dass keiner Kühlschrank, Einbauküche, oder Schrankwand draufgeschrieben hat.

    4. Die Siedlung wird definitiv abgerissen, bzw. aufgegeben.Die Immobilie ist damit weg.Dennoch werden auch die beweglichen Güter wohl bis zum Abriss für immer vorenthalten, obwohl eine Bergung auf eigene Gefahr jederzeit möglich wäre.
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

  10. #10
    Lügenpressegegner Benutzerbild von Quo vadis
    Registriert seit
    19.04.2006
    Beiträge
    46.253

    Standard AW: Fall Nachterstedt - Zutrittsverweigerungen rechtens?

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir nur vorstellen, daß es sich dabei um so etwas wie einen Platzverweis / Betretungsverbot nach dem Polizeigesetz handelt.
    Glaube ich nicht, da gegen die Anwohner ja nicht der Verdacht einer Straftat vorliegt, oder?
    Zumal tangiert das auch nicht die Strangfrage der Zutrittsverweigerung zu Eigentum, trotz erklärtem Haftungsausschluß.
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Abgeordnetenpauschale: Gericht findet alles rechtens - Klage abgewiesen
    Von Tratschtante im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 32
    Letzter Beitrag: 14.10.2008, 13:24
  2. Der Fall: Russland
    Von Apollon7 im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 124
    Letzter Beitrag: 08.09.2005, 21:13

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben