In dem Strang geht es mir um eine überwiegend juristische Bewertung folgenden Sachverhaltes:
Im Juli kam es am Concordia See in Sachsen Anhalt zu einem großen Hangabrutsch der 2 Häuser einer Siedlung verschlang.In der Folge wurde die Siedlung komplett Eilevakuiert und den Anwohnern seitdem restriktiv jeglicher Zugang zu ihren Häusern verweigert.Viele Anwohner vesuchten in der Folge auch trotz Erklärung eines Haftungsausschlußes, bzw. "Betreten auf eigene Gefahr" sich einen Zugang zu ihren Wohnungen zu erwirken--erfolglos.Dieses Wochenende nun konnten Bewohner eine Liste von Dingen erstellen, die sie unbedingt aus ihren Wohnungen geborgen sehen wollten.Allerdings erfolgt die Bergung nicht durch die Anwohner, sondern lediglich durch Beamte die wohnungsfremd ziemlich große Mühe haben dürften, die Sachen zu finden.
Mich stößt diese Sache übel auf.Die Leute wurden nicht zwangsenteignet, aber ihnen wird jeglicher Zugriff zu wichtigen Unterlagen, Erinnerungen, Gegenständen, Schmuck, Bargeld usw. restriktiv verweigert, trotz erklärtem Haftungsausschluß.
Wie würdet ihr die Sache juristisch sehen? Sind nicht Schilder wie "Betreten auf eigene Gefahr" in Anbetracht der Vorgehensweise in Nachterstedt eigentlich völlig belanglos und juristisch nicht bindend?
[Links nur für registrierte Nutzer]
[Links nur für registrierte Nutzer]