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Thema: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

  1. #31
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von Falk Beitrag anzeigen
    Kriegsverbrecher gehören vor Gericht. Alle. Ausnahmslos. Es gibt keine guten und keine schlechten Kriegsverbrechen - genauso wie es keine guten und keine schlechten Opfer gibt.

    Inwieweit das Kontrollratsgesetz Nr.4 (daß ab 1955 auf dem Gebiet der DDR nicht mehr galt) noch juristisch relevant ist, tät mich auch interessieren. Vielleicht kann ja hier mal jemand für Erhellung sorgen (gerne auch ohne Polemik).
    dann sollte man sich den "2+4 Vertrag" und den Einigungsvertrag mal durchlesen!


    passend zum Thema:

    Die ungeheure sexuelle Gewalt der Roten Armee

    Max Färberböcks Filmdrama "Anonyma" greift die Erlebnisse der von Russen vergewaltigten Berliner Journalistin Marta Hillers auf. Sexuelle Gewalt war 1945 an der Tagesordnung. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen muss man von einem Massenphänomen sprechen. Befehle gab es dazu nicht.
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  2. #32
    "Viel Maul, viel Ehr !" Benutzerbild von Götz
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    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von Finrod Carnesîr Beitrag anzeigen
    Warum hebt man das Gesetz nicht einfach nachträglich auf?
    Vielleicht will man nicht auf eine gute Ausrede verzichten, mit der sich unsere Justiz vor der Untersuchung der Taten "unserer Befreier" drücken kann.
    Gegen Alternativlosigkeit und die Postmoderne


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    RF

  3. #33
    Wie ein Wolf Benutzerbild von jak_22
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    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von Finrod Carnesîr Beitrag anzeigen
    Warum hebt man das Gesetz nicht einfach nachträglich auf?
    Wurde es doch schon.

    Für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch
    Gesetz Nr. 13 (Gerichtsbarkeit auf den vorbehaltenen Gebieten) der Alliierten Hohen Kommission vom 25. November 1949 (ABl. AHK S. 54)
    Für die DDR wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 4 aufgehoben:

    Für die DDR außer Wirkung gesetzt durch
    Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955
    Kompletter Text hier:

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    Ich kann das also nur als faule Ausrede werten.


    Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
    Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte

  4. #34
    Finnischer Major
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    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    dann sollte man sich den "2+4 Vertrag" und den Einigungsvertrag mal durchlesen!
    Kannst Du da etwas konkreter werden?

  5. #35
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von Falk Beitrag anzeigen
    Kannst Du da etwas konkreter werden?
    schau mal hier den "Überleitungsvertrag!

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    und die hier gelisteten immer noch bestehenden Punkte:

    Der Überleitungsvertrag wurde am 28. September 1990 infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags außer Kraft gesetzt. Lediglich einige wenige Passagen behalten ihre Gültigkeit. Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.[3]


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    den 2+4 Vertrag musst du bitte mal selber suchen!
    Geändert von bernhard44 (03.11.2009 um 19:19 Uhr)

  6. #36
    GESPERRT
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    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von Settembrini Beitrag anzeigen
    Zweitens ist das Gesetz zwar in der tat auf die Besatzungszeit zurueckzufuehren, aber nichtsdestotrotz offenbar immer noch juristisch bedeutsam. Zu sagen haben die "Besatzer" jedenfalls schon lange nichts mehr; dafuer, dass es aus der Zeit noch diverse Relikte gibt, koennen die ja auch nicht viel.
    Zitat Zitat von ErhardWittek Beitrag anzeigen
    Die aus der Besatzungszeit herrührenden Gesetze finden heute noch Anwendung, obwohl die Besatzer lt. Deiner kühnen Behauptung nichts mehr zu sagen haben. Das ist aber schon erklärungsbedürftig und kann nicht so billig damit abgetan werden, daß die Besatzer nichts dafür können. Wer denn dann, Deiner Meinung nach?

    Wenn diese alierten Gesetze "nur Teil" der deutschen Rechtsordnung geworden wären, dann könnten sie gar kein Verfahrenshindernis darstellen, da übergeordnetes Recht, Grundgesetz, Völkerrecht, Menschenrechtserklärung etc. eine "verfassungskonforme Auslegung" erzwingen würden - um es kurz zu machen Mord verjährt nicht, gerade wegen der Ereignisse des zweiten Weltkriegs.

    Also entweder kennt die dortige Staatsanwaltschaft ihre Gesetze nicht oder ignoriert diese, was ich einfach mal ausschließe, oder äußere Zwänge verhindern eine Verfolgung was allerdings bedeuten würde, daß die Bundesrepublik nicht souverän ist.

  7. #37
    Finnischer Major
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    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    ...
    Danke.

  8. #38
    Wir sind das Volk! Benutzerbild von ErhardWittek
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    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von Alpha Scorpii Beitrag anzeigen
    Wenn diese alierten Gesetze "nur Teil" der deutschen Rechtsordnung geworden wären, dann könnten sie gar kein Verfahrenshindernis darstellen, da übergeordnetes Recht, Grundgesetz, Völkerrecht, Menschenrechtserklärung etc. eine "verfassungskonforme Auslegung" erzwingen würden - um es kurz zu machen Mord verjährt nicht, gerade wegen der Ereignisse des zweiten Weltkriegs.

    Also entweder kennt die dortige Staatsanwaltschaft ihre Gesetze nicht oder ignoriert diese, was ich einfach mal ausschließe, oder äußere Zwänge verhindern eine Verfolgung was allerdings bedeuten würde, daß die Bundesrepublik nicht souverän ist.
    Mal davon abgesehen, daß deutsche Kriegs- und Nachkriegsopfer als solche ja noch nie anerkannt wurden, - das ist ja auch neuerdings im grassierenden Multikultikrieg schon wieder so -, dürfte kaum ein Zweifel daran bestehen, daß uns eine angebliche Souveränität nur deshalb vorgegaukelt wird, um uns einigermaßen bei Laune zu halten. Die Kuh muß noch möglichst lange produktiv bleiben, denn allzuviele Länder haben sich gemütlich darauf eingerichtet, ihren regelmäßigen Scheck aus der BRD zu empfangen und wären ohne diese Zuwendung überhaupt nicht lebensfähig.

    Wüßte die Mehrheit der Deutschen, wie sehr wir versklavt sind, wäre kaum einer noch bereit, diese Frondienste zu leisten.

  9. #39
    Wir sind das Volk! Benutzerbild von ErhardWittek
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    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von Götz Beitrag anzeigen
    Vielleicht will man nicht auf eine gute Ausrede verzichten, mit der sich unsere Justiz vor der Untersuchung der Taten "unserer Befreier" drücken kann.
    "Unsere" Justiz besteht doch weitgehend auch nur aus von den Befreiern bezahlten Handlangern. Die drücken sich nicht, sondern sie erfüllen den Auftrag ihrer Geldgeber.

  10. #40
    "Viel Maul, viel Ehr !" Benutzerbild von Götz
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    Standard AW: Gute Opfer, schlechte Opfer (01.11.09) Massaker der Sowjets bleibt ungesühnt.

    Zitat Zitat von ErhardWittek Beitrag anzeigen
    "Unsere" Justiz besteht doch weitgehend auch nur aus von den Befreiern bezahlten Handlangern. Die drücken sich nicht, sondern sie erfüllen den Auftrag ihrer Geldgeber.
    Wenn dies wenigstens so wäre, leider wird in Wahrheit der Michel geschröpft , die gesetzlichen und anderen staatlichen Würdenträger profitieren als Privilegierte innerhalb dieser partiellen indirekten Fremdherrschaft , was sehr zu deren Stabilität beiträgt, direkte Bestechungen sind wohl in der Regel nicht notwendig.

    ps
    Wo sind denn jene Liberalen die behaupten ,wir wären Souverän, wie lässt sich denn dieser seltsame Gesetzesdinosaurier mittels "juristischem Hausverstand" mit der "vollen Souveränität" vereinbaren ?
    Geändert von Götz (04.11.2009 um 09:31 Uhr) Grund: ps
    Gegen Alternativlosigkeit und die Postmoderne


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    RF

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