Zitat von
Alpha Scorpii
Wenn diese alierten Gesetze "nur Teil" der deutschen Rechtsordnung geworden wären, dann könnten sie gar kein Verfahrenshindernis darstellen, da übergeordnetes Recht, Grundgesetz, Völkerrecht, Menschenrechtserklärung etc. eine "verfassungskonforme Auslegung" erzwingen würden - um es kurz zu machen Mord verjährt nicht, gerade wegen der Ereignisse des zweiten Weltkriegs.
Also entweder kennt die dortige Staatsanwaltschaft ihre Gesetze nicht oder ignoriert diese, was ich einfach mal ausschließe, oder äußere Zwänge verhindern eine Verfolgung was allerdings bedeuten würde, daß die Bundesrepublik nicht souverän ist.