Ein Jugendlicher, wegen Mordes zu einer 4-Jährigen Jugendstrafe verurteilt, muß seine Haftstrafe nicht voll verbüßen und wird auch nicht in sein Heimatland Afghanistan abgeschoben. Dies entschied der Oberste Gerichtshof in Stockholm. Der Täter hatte das Opfer (Abbas Rezai, ebenfalls aus Afghanistan) wegen einer westlichen Liebesaffäre mit der Schwester des Täters mit kochendem Öl übergossen und dann mit einem Messer zu Tode gestochen. Als mildernde Umstände wurden sein Geständnis und seine Reue gewertet. (...)
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