Danzig - Ein Gericht der pommerischen Metropole Danzig hat deutschen Erben eines Wohn- und Gewerbeobjektes in der Stadt, die Immobilie rückübertragen. Dies ist der erste derartige Fall einer Restituierung in Polen in Zusammenhang mit Anspruchstellern in Deutschland, die niemals in Polen gelebt hatten.
Die im Jahre 1963 in Danzig verstorbenen Auguste Lindhoff war zum Ende des zweiten Weltkrieges aufgrund ihres hohen Alters nicht geflohen, sondern in ihrer Heimatstadt verblieben und liess sich polonisieren. Die in Deutschland lebenden Erben der Frau gewannen jetzt einen Prozess gegen die Stadt Danzig, welches ihnen die Rückübertragung Die gerichtliche Entscheidung soll, nach Zahlung von umgerechnet 20 000.- Euro Erstattung von Erhaltungskosten des Gebäudes, rechtskräftig werden.
Das Lindhoff Haus konnte im Jahre 1977 aus Kostengründen, nach den damaligen Verwaltungs-und Rechtsvorschriften, nicht mehr privat-wirtschaftlich gehalten werden. Die Stadt Danzig entschied das Objekt unentgeltlich in den eigenen Bestand zu übernehmen. Schon vor einigen Jahren begannen fünf Angehörige der Verstorbenen sich um die Rückforderung der Immobilie zu kümmern. Ein erstes Urteil in 2007 brachte schon Erfolg für die Erben, doch die Stadt legte Einspruch ein und das Warten ging noch zwei Jahre weiter.
In dem Haus leben derzeit noch fünf Familien. Für den Fall dass die neuen Besitzer nun sanieren wollen oder andere Mieter haben, bot die Stadt bereits an, hier für Ersatzwohnraum zu sorgen. Die Kaczynski Partei PIS hatte zuletzt üble Stimmung gegen die deutsche Erbengemeinschaft gemacht.
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