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Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte einer Türkin gestärkt, die der Berliner Senat ausweisen lassen wollte. Die Frau ist Angestellte einer Firma, in der sie 5,5 Wochenstunden arbeitet. Im Sinne des EU-Assoziierungsabkommens ist sie eine Arbeitnehmerin, die nicht einfach abgeschoben werden darf.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt: Auch Kleinstverdiener sind Arbeitnehmer im Sinne des EU-Assoziierungsabkommens mit der Türkei von 1963. Es ging um eine Berlinerin, die 2000 aus der Türkei zu ihrem Mann zog, sich von ihm trennte und fortan von Sozialhilfe plus 5,5 Wochenstunden Putzarbeit lebte.
Der Berliner Senat möchte die Türkin ausweisen, weil sie durch die wenigen Arbeitsstunden noch zusätzlich auf Sozialhilfe/HartzIV angewiesen ist.
Wohlgemerkt, das Abkommen ist von 1963! Alle sonnen sich aus dem Geld des deutschen Steuerzahlers. Die Sozialsysteme finanzieren sich hauptsächlich vom abhängig Beschäftigten, der aber durch die große Anzahl von Fremdleistungen, so gut wie nicht mehr selbst sozial abgefedert werden kann.
Im nächsten Jahr kommt die Öffnung des osteuropäischen Marktes. Die Zahl von 7,5 Millionen Hartz IV Empfängern geht dann wohl in den zweistelligen Millionenbereich. Wer soll das noch bezahlen?