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Thema: In Europa gibt es keine Zweiklassengesellschaft

  1. #1
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    Standard In Europa gibt es keine Zweiklassengesellschaft

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    Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte einer Türkin gestärkt, die der Berliner Senat ausweisen lassen wollte. Die Frau ist Angestellte einer Firma, in der sie 5,5 Wochenstunden arbeitet. Im Sinne des EU-Assoziierungsabkommens ist sie eine Arbeitnehmerin, die nicht einfach abgeschoben werden darf.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt: Auch Kleinstverdiener sind Arbeitnehmer im Sinne des EU-Assoziierungsabkommens mit der Türkei von 1963. Es ging um eine Berlinerin, die 2000 aus der Türkei zu ihrem Mann zog, sich von ihm trennte und fortan von Sozialhilfe plus 5,5 Wochenstunden Putzarbeit lebte.



    Der Berliner Senat möchte die Türkin ausweisen, weil sie durch die wenigen Arbeitsstunden noch zusätzlich auf Sozialhilfe/HartzIV angewiesen ist.
    Wohlgemerkt, das Abkommen ist von 1963! Alle sonnen sich aus dem Geld des deutschen Steuerzahlers. Die Sozialsysteme finanzieren sich hauptsächlich vom abhängig Beschäftigten, der aber durch die große Anzahl von Fremdleistungen, so gut wie nicht mehr selbst sozial abgefedert werden kann.

    Im nächsten Jahr kommt die Öffnung des osteuropäischen Marktes. Die Zahl von 7,5 Millionen Hartz IV Empfängern geht dann wohl in den zweistelligen Millionenbereich. Wer soll das noch bezahlen?
    Luft, Feuer, Wasser und Erde bleiben die Elemente Deines Lebens.
    Alles Geld auf dieser Welt wird das nicht ändern können!

  2. #2
    Des Flügels Geflügel Benutzerbild von Sathington Willoughby
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    Standard AW: In Europa gibt es keine Zweiklassengesellschaft

    Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht - und die ersten Risse zeigen sch bereits.
    Das wir so unverschämte Personen noch durchfüttern müssen ist ein Skandal und zeugt on der Unverschämtheit vieler Türken, die die Landnahme Deutschlands noch forcieren wollen.

    Würd mich nicht wundern, wenn die Firma, bei der sie beschäftigt ist, einem Türken gehört, der sie für Scheinarbeitsverhältnisse nutzt.
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

  3. #3
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    Standard AW: In Europa gibt es keine Zweiklassengesellschaft

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht - und die ersten Risse zeigen sch bereits.
    Das wir so unverschämte Personen noch durchfüttern müssen ist ein Skandal und zeugt on der Unverschämtheit vieler Türken, die die Landnahme Deutschlands noch forcieren wollen.

    Würd mich nicht wundern, wenn die Firma, bei der sie beschäftigt ist, einem Türken gehört, der sie für Scheinarbeitsverhältnisse nutzt.
    Korrekt! Deutschland ist ein Paradies für Kriminelle, Asylanten und Wirtschaftsflüchtlinge.
    Luft, Feuer, Wasser und Erde bleiben die Elemente Deines Lebens.
    Alles Geld auf dieser Welt wird das nicht ändern können!

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: In Europa gibt es keine Zweiklassengesellschaft

    Soweit ich mitbekommen habe wird der Eugh von Richtern dominiert, die in ihrer Mehrheit einen kommnistischen Stallgeruch haben. Da darf man sich über so manches Urteil nicht mehr wundern.

  5. #5
    mit einem weichen V Benutzerbild von Verrari
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    Standard AW: In Europa gibt es keine Zweiklassengesellschaft

    Zitat Zitat von Zarah Beitrag anzeigen
    Die Zahl von 7,5 Millionen Hartz IV Empfängern geht dann wohl in den zweistelligen Millionenbereich. Wer soll das noch bezahlen?
    Vermutlich Du und ich!

  6. #6
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: In Europa gibt es keine Zweiklassengesellschaft

    Zitat Zitat von Zarah Beitrag anzeigen
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    Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte einer Türkin gestärkt, die der Berliner Senat ausweisen lassen wollte. Die Frau ist Angestellte einer Firma, in der sie 5,5 Wochenstunden arbeitet. Im Sinne des EU-Assoziierungsabkommens ist sie eine Arbeitnehmerin, die nicht einfach abgeschoben werden darf.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt: Auch Kleinstverdiener sind Arbeitnehmer im Sinne des EU-Assoziierungsabkommens mit der Türkei von 1963. Es ging um eine Berlinerin, die 2000 aus der Türkei zu ihrem Mann zog, sich von ihm trennte und fortan von Sozialhilfe plus 5,5 Wochenstunden Putzarbeit lebte.[/B]



    Der Berliner Senat möchte die Türkin ausweisen, weil sie durch die wenigen Arbeitsstunden noch zusätzlich auf Sozialhilfe/HartzIV angewiesen ist.
    Wohlgemerkt, das Abkommen ist von 1963! Alle sonnen sich aus dem Geld des deutschen Steuerzahlers. Die Sozialsysteme finanzieren sich hauptsächlich vom abhängig Beschäftigten, der aber durch die große Anzahl von Fremdleistungen, so gut wie nicht mehr selbst sozial abgefedert werden kann.

    Im nächsten Jahr kommt die Öffnung des osteuropäischen Marktes. Die Zahl von 7,5 Millionen Hartz IV Empfängern geht dann wohl in den zweistelligen Millionenbereich. Wer soll das noch bezahlen?

    Wohlgemerkt, das Abkommen ist von 1963 ! ...

    Alle deutschen Politiker, die sich an diesem Verbrechen beteiligt haben, sollten umgehend erschossen werden. Bereits verstorbene Halodri müssen exhumiert und nachtraeglich gehängt werden ! /
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  7. #7
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    Standard AW: In Europa gibt es keine Zweiklassengesellschaft

    Die Frau "arbeitet" bombastische 5,5 Stunden in der Woche? Ja Donnerwetter, die wird ganz gewiss mal unsere Renten mitfinanzieren. Genau solche Zuwanderer brauchen wir doch.

    :=

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