Hamburg: Die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht darf als Neostalinistin bezeichnet werden. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht wiesen den Antrag der Bundestagsabgeordneten auf eine einstweilige Verfügung zurück. Der ehemalige „Monitor“-Moderator Klaus Bednarz hatte Wagenknecht als Gast in einer Talkshow als Neostalinistin bezeichnet, die Stalin bis heute verehre. Diese Äußerungen seien durch den Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt, heißt es im Beschluss des Landgerichts. Aus dem von Wagenknecht selbst vorgelegten Beweismaterial lasse sich entnehmen, dass sie sich nicht vollständig von Stalin distanziere. Die Politikerin trägt die Kosten des Verfahrens (Az.:324 0 615/09).
Quelle: HAZ 05.03.2010 / S. 23

Siehe auch [Links nur für registrierte Nutzer]