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Thema: Der Fall Kachelmann

  1. #29801
    Mitglied
    Registriert seit
    24.02.2008
    Beiträge
    29.345

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Schwenn gefällt mir immer besser. Damit kickt er die Schwarzer aus dem Gerichtssaal und stopft ihr den Mund. Nebenher besteht die Hoffnung, daß er sie ordentlich aufmischt.

    So ohne weiteres kann eine Zeugin die Aussage nicht verweigern. Der einzige Grund wäre, daß sie möglicherweise sich selbst oder Verwandte mit ihrer Aussage belastet.
    Du solltest die Alice-Groupies nicht mit Fakten verwirren. Die in der Strafprozeßordnung festgelegten Regeln bzgl. des Zeugnisverweigerungsrechts sind für die nicht relevant.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  2. #29802
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von laga Beitrag anzeigen
    4) Genetische Spuren K's auf dem Tampon ließen darauf schließen dass er den Tampon vor der Vergewaltigung entfernte (s.Text Bild)
    Tja ,oder aber das Tampon wurde vor dem einvernehmlichen GV entfernt oder...
    wer hebt denn alte Tampons auf........das ist ja mal krank!

  3. #29803
    Mixerbesitzerin Benutzerbild von Marlen
    Registriert seit
    26.08.2009
    Beiträge
    9.607

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Wenn der Richter sie als Zeugin zuläßt, muss sie aussagen.
    In diesem Strang geht es um einen Strafprozeß, informiere Dich doch wenigstens über die Essentials.
    ..... muss sie nicht ... sie kann die Aussage verweigern.


    Schätze aber, Alice wird dem was um die Ohren fetzen :cool2:
    ... man muss dem Leser "die Wahrheit wie einen
    nassen Lappen ins Gesicht" klatschen ...

    Henri Nannen

  4. #29804
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    76.373

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von Marlen Beitrag anzeigen
    ..... muss sie nicht ... sie kann die Aussage verweigern.


    Schätze aber, Alice wird dem was um die Ohren fetzen :cool2:
    Die Schwarzer ist Schwenn nicht gewachsen. Sie konnte ja nicht mal der Feldbusch Paroli bieten.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  5. #29805
    Ali
    Gast

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    wer hebt denn alte Tampons auf........das ist ja mal krank!
    Niemand in diesen Fall verwickelt hat sie aufgehoben und das steht auch nirgendwo so wie es bei dir angekommen scheint, geschrieben.

  6. #29806
    Ali
    Gast

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von Marlen Beitrag anzeigen
    ..... muss sie nicht ... sie kann die Aussage verweigern.


    Schätze aber, Alice wird dem was um die Ohren fetzen :cool2:
    Richtig, kann sie.
    Und letzteres sehe ich auch wie du.
    Wahrscheinlich möchte Schwenn deswegen auch eine nichtöffentliche Sitzung wegen Muffensausen.
    Aber wahrscheinlich wird Alice genauso wenig im Zeugenstand sitzen wie ein Lars Torben Oltrogge oder ein Burda oder eine Maria Furtwängler.
    Das war jetzt mal ein kleines taktisches Manöver, weil Schwenn Angst vor ihrem Einfluss auf Meinungsmacht hat.
    Mit einer eventuellen Ablehnung des Richters ist dieses Thema ja dann auch vom Tisch und der Prozess wird noch ein Weilchen dauern.

  7. #29807
    Armer Auftragsschreiber Benutzerbild von stscherer
    Registriert seit
    17.10.2010
    Beiträge
    1.029

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    §53 I 1 Nr.5 StPO: Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.

    §53 II StPO: Die in Satz 1 Nr. 5 genannten Personen dürfen das Zeugnis verweigern über die Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt sowie über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmungen. 3Dies gilt nur, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Materialien für den redaktionellen Teil oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommunikationsdienste handelt.

    --> Das wird ein hübsches Hauen und Stechen, Frau Schwarzer sollte einen versierten Anwalt mitbringen...

    Warum weist RA Schwenn darauf hin, dass AS nichtöffentlich zu vernehmen ist:

    zB.

    §172 GVG:

    Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn
    (...)

    2.ein wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt, durch dessen öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen verletzt würden,

    3.ein privates Geheimnis erörtert wird, dessen unbefugte Offenbarung durch den Zeugen oder Sachverständigen mit Strafe bedroht ist.

    --> Journalisten sind nichtöffentlich zu vernehmen, wenn es um ihre Informationsquellen gibt; RA Schwenn weiss das, also kein Grund, ihn wieder zu beschimpfen, nur, weil er auf die Rechtslage hinweist - tut ja sonst kaum einer in Mannheim.

    "Seid nicht in Sorge und Zweifel, denn seine Gnade wird euch begleiten und beschützen.
    Lasst uns vielmehr seine Grösse preisen, denn er hat uns bereit gemacht.
    Er ruft uns auf, vollkommene Menschen zu werden."

  8. #29808
    Ali
    Gast

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von stscherer Beitrag anzeigen

    ...

    --> Das wird ein hübsches Hauen und Stechen, Frau Schwarzer sollte einen versierten Anwalt mitbringen...

    Warum weist RA Schwenn darauf hin, dass AS nichtöffentlich zu vernehmen ist:

    zB.

    §172 GVG:

    Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn
    (...)

    2.ein wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt, durch dessen öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen verletzt würden,

    3.ein privates Geheimnis erörtert wird, dessen unbefugte Offenbarung durch den Zeugen oder Sachverständigen mit Strafe bedroht ist.

    --> Journalisten sind nichtöffentlich zu vernehmen, wenn es um ihre Informationsquellen gibt; RA Schwenn weiss das, also kein Grund, ihn wieder zu beschimpfen, nur, weil er auf die Rechtslage hinweist - tut ja sonst kaum einer in Mannheim.


    Danke für die Info, ich wusste es nicht, dass es sich genauso mit der nichtöffentlichen Sitzung verhält.
    Doch lass dir von mir gesagt sein, dass Schwenn allen Grund hat Alice Schwarzer zu fürchten, selbst wenn er sich dessen noch nicht bewusst ist, weil ihm sein Ego im Weg steht.
    Geistige Tiefflieger gehen aus solchen Konfrontationen immer als Loser heraus.
    Dagegen hat ja wohl niemand etwas einzuwenden, wenn sich Gutes gegen Schlechtes durchsetzt.

  9. #29809
    GESPERRT
    Registriert seit
    15.01.2011
    Beiträge
    512

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Schwenn gefällt mir immer besser. Damit kickt er die Schwarzer aus dem Gerichtssaal und stopft ihr den Mund. Nebenher besteht die Hoffnung, daß er sie ordentlich aufmischt.

    .
    Ich kann nicht anders.
    Ich muss Ihnen einen ganzen Sack grüner Punkte vergeben........

    Nur weiss ich noch gar nicht, wie man sowas macht, da ich noch neu im Forum bin.
    Könnte mich mal bitte jemand aufklären, wo und wie ich Punkte vergeben kann? Danke schon mal im Voraus! :]

  10. #29810
    Mitglied Benutzerbild von DieLara
    Registriert seit
    03.10.2010
    Beiträge
    1.914

    Standard AW: Der Fall Kachelmann

    Zitat Zitat von maxikatze Beitrag anzeigen
    Wenn es tatsächlich soweit kommt und AS vor Gericht aussagen soll, wie Schwenn es wünscht, könnte wirklich im Gegenzug der Anwalt des mmOpfers den Antrag stellen, dass REN ebenfalls in den Zeugenstand geladen wird.
    Schliesslich hat sie selbst in ihrem eigenen Blog eine an sie gerichtete persönliche Mail von JK veröffentlicht - steht also mit ihm in Kontakt.
    Wäre doch zur Abwechslung auch mal interessant zu erfahren, was kommunikativ noch so zwischen den beiden abläuft.
    REN`s Verhalten ist jedenfalls ein massiver Versuch die Öffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen um nicht zuletzt noch mehr Stimmung gegen das mmOpfer zu machen und um auf diese Art und Weise Druck auf das Gericht auszuüben. Ob ihre Rechnung aufgeht, bleibt abzuwarten.
    Wenn also Schwenn unterstellt, A.Schwarzer mache irgendwie gemeinsame Sache mit Therapeut und mmOpfer, dann kann man den Spiess auch umdrehen und REN in den Zeugenstand vorladen. Denn REN bringt sich durch ihren Kontakt mit JK mehr als jeder andere Gerichtsreporter in den Fall ein.

    Stimmt haargenau, NUR... Ommamaaaa ist Schweizerin und weiß sehr wohl, dass man sie rechtlich in D nicht belangen kann. Was glaubst du wohl, warum sie so ungeniert gegen die Nebenklägerin wettert (gelinde ausgedrückt)?

    Ja klar hat REN Kontakt zu Kachelmann, falls die Mail wirklich von ihm stammen sollte.
    Und sie scheint auch noch andere interne Kontakte zu haben; verschiedene Beiträge deuten einwandfrei darauf hin.

    Aber wenn REN sowieso schon im Gericht weilt, sollte man sie gleich vor Ort als Zeugin aufrufen. Natürlich vorher des Saales verweisen, ist klar. :hihi:
    Und wenn sie sich dann auf ihre Schweizer Nationalität beruft, kann sich zumindest die Öffentlichkeit darüber wundern und fragen, ob diese Frau etwas zu verbergen hat. :]
    Warum eine Journalistin nicht aussagt, kann ich nachvollziehen.
    Warum Omma REN die Aussage verweigert, wäre schon verwunderlicher. :]

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