schuldig
nicht schuldig
keine Ahnung
Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
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Hallo Paul!
Der Fall „J. K.“ wird in die Geschichte der Juristerei eingehen. Dies ist das einzige, was jetzt schon feststeht.
Angenommen, der Angeklagte würde freigesprochen, darum, weil keine stichhaltigen Indizien zu seiner Verurteilung vorgebracht werden konnten und schließlich nur Aussage gegen Aussage stand: auch dann bestände die Möglichkeit eines Justizirrtums. Nicht anders wenn der Angeklagte für schuldig befunden würde, trotz fehlender stichhaltiger Indizien.
Gruß von Leila
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Sicher, gerade bei Fehlen von Sachbeweisen kommt es leicht zu Justizirrtümern. Eben weil ein Urteil dann auf "Glauben" beruht und damit in die Obhut der Kirche, nicht aber in die eines weltlichen Gerichtes gehört.
Wie ich schon mehrmals schrieb, ist dann aber ein Freispruch besser als eine Inhaftierung. Ansonsten könnten wir eben die Methoden der Hexenverfolgung wieder einsetzen. Da mußte auch nur behauptet werden, daß eine Frau eine Hexe sei.
Die Kirche suchte wenigstens noch Beweise: sie schmissen die Beklagte mit Gewichten ins Wasser. Ertrank sie, war sie keine Hexe.
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