Aus einer Meldung der [Links nur für registrierte Nutzer]:
Der DGB merkt also mit gut 2 Jahrzehnten Verspätung, dass wirtschaftlich schwache Selbständige seine ureigene Klientel sind. Die vielen Scheinselbständigen sind in dem Artikel gar nicht erwähnt.Die Solo-Selbstständigen verfügen häufig über wenig Betriebskapital, haben eine geringe Marktmacht und keine geschützten Strukturen, wie es zum Beispiel bei den ,klassischen’ freien Berufen – Anwälte, Ärzte oder Apotheker – gegeben ist.
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Von den auf Hartz IV angewiesenen Selbstständigen sind 50.000 alleinstehend und weitere 40.000 Paare mit Kindern. „Die finanzielle Lage der rund 2,3 Millionen Selbstständigen, die ohne weitere Angestellte arbeiten, ist zum Teil sehr prekär; nur ein Viertel der Hilfebedürftigen hat ein Einkommen über 800 Euro im Monat“, betonte der Leipziger DGB-Chef.
Die Gewerkschaften wollen mit dem neuen Ratgeber deutlich machen, dass es keine gespaltene Interessenvertretung von Solo-Selbstständigen und abhängig Beschäftigten geben darf.
So haben die zahlreichen Austritte von Arbeitnehmern aus der Gewerkschaft doch noch einen positiven Effekt. Selbst in einer so unbeweglichen Struktur wie einer riesigen Gewerkschaftsorganisation beginnt man mit dem Denken, wenn es an die Substanz geht.
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