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Thema: Bürgerrechte und Kinderschutz

  1. #1
    Bolschewist Benutzerbild von Marx
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    Fragezeichen Bürgerrechte und Kinderschutz

    "Wenn Jugendamt und Gericht eine Familie einmal als gefährdet für das Kindeswohl identifiziert haben, dann wird nicht mehr mit der Familie sondern gegen die Familie gearbeitet" von Gerhart Baum, MAZ 22.05.10

    Wie war das ist, das kann ich an eigenen Beispielen selber bestätigen, in den Artikel ging es darum das dieses so ist, aber Einzelfälle darstellen soll. Ich selber habe ihm daraufhin von noch zwei weiteren Fällen berichtet.

    Hier im Forum sind Viele vertreten, schön wäre es wenn mit konkreten Hinweisen nachgewiesen werden kann das es gut in dreistelligen Bereichen geht.

    Wohlgemerkt, es geht hier um das Verhältnis Amt/Gericht und Familie insbesondere um die sog. Kinderschutzgründen.

  2. #2
    Der Unglücksrabe Benutzerbild von Hans Huckebein
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    Standard AW: Bürgerrechte und Kinderschutz

    Zitat Zitat von Marx Beitrag anzeigen
    "Wenn Jugendamt und Gericht eine Familie einmal als gefährdet für das Kindeswohl identifiziert haben, dann wird nicht mehr mit der Familie sondern gegen die Familie gearbeitet" von Gerhart Baum, MAZ 22.05.10
    Da reicht schon ein hinweis vom mißgünstigen nachbarn aus und die maschine kommt ins rollen!
    Stichwort pflegefamilie;

    Dort wieder rauszukommen, bedarf es schon eine armada an rechtsanwälten...doch dafür fehlen oft die mittel;

  3. #3
    Tochter der Nacht Benutzerbild von Adunaphel
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    Standard AW: Bürgerrechte und Kinderschutz

    So ein Blödsinn! Mein Pflegekind stammte aus einer Familie mit 8 !!!! Kindern, einer überforderten Mutter und einem spielsüchtigem nichtstuenden Vater. Die Zustände sind amtsbekannt. Der Lütte war der erste nicht verhaltensauffällige aus der Bande. Und was passiert???? Das elternrecht auf Rückführung ging dem Kindeswohl vor!!!!!!

    Echt Klasse

  4. #4
    Der Unglücksrabe Benutzerbild von Hans Huckebein
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    Standard AW: Bürgerrechte und Kinderschutz

    Zitat Zitat von dillgurke Beitrag anzeigen
    So ein Blödsinn! Mein Pflegekind stammte aus einer Familie mit 8 !!!! Kindern, einer überforderten Mutter und einem spielsüchtigem nichtstuenden Vater. Die Zustände sind amtsbekannt. Der Lütte war der erste nicht verhaltensauffällige aus der Bande. Und was passiert???? Das elternrecht auf Rückführung ging dem Kindeswohl vor!!!!!!
    Echt Klasse
    Ich kenne fälle da läuft es umgekehrt..nix mit rückführung!

    Ellenlange prozesse weil das JA sich immer quer stellt, mit immer wieder neuen fadenscheinigen begründungen...

    Kannst du dir vorstellen, wie es den eltern geht?

    Klar giebt es auch fälle die ich als gerechtfertigt ansehe, aber auf verdacht hin und wenn an diesem tag die umstände ungünstig sind, ein pauschalurteil zu fällen, nein!

  5. #5
    Bolschewist Benutzerbild von Marx
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    Standard AW: Bürgerrechte und Kinderschutz

    Zitat Zitat von Hans Huckebein Beitrag anzeigen
    Klar giebt es auch fälle die ich als gerechtfertigt ansehe, aber auf verdacht hin und wenn an diesem tag die umstände ungünstig sind, ein pauschalurteil zu fällen, nein!
    Da ist das unrechtsystem, du mußt in Deutschland deine Unschuld beweisen und wenn der Nachbar die nächste Lüge aufstellt bist de wieder im Arsch gekniffen.

    Was ich eigendlich anregen will, nicht unbedingt eine Diskussion über Sinn und Zweck des aufgeblähten Jugendamtes, sondern zum einen darum, das es keine Enzelfälle sind der Ämter und Gerichte und auch, gibt es für die Familien keine bessere Hilfe, der Staat ist doch angeblich soooooooooooo arm!

  6. #6
    Tochter der Nacht Benutzerbild von Adunaphel
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    Standard AW: Bürgerrechte und Kinderschutz

    @ hans huckebein

    nun ich kenne sehr gut die andere seite, nicht nur aus dem von mir zitierten fall....

    @marx:

    es gibt in diesen fällen eine genaue abstufung der eingriffsmöglichkeiten des jugendamts:

    1. gespräch mit den eltern
    2. einsatz von familienhelfern
    3. inobhutnahme der kinder
    und 3. ist eine vorgehensweise, die nur als ultima ratio in betracht kommt. das ja muss fakten sammeln, die kinder werden begutachtet und es werden gutachten von kindergarten und schule eingeholt. dann erst dann, gehts vor das gericht

  7. #7
    Bis auf weiteres abwesend Benutzerbild von Freikorps
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    Standard AW: Bürgerrechte und Kinderschutz

    Vergiß es, da muß schon viel vorgefallen sein, bis die mal ihren Hintern in die Höhe bringen und die Sachlage nachprüfen.

    Ich habe Kinder im Bekanntenkreis, die regelmäßig vom Lebensgefährten ihrer Mutter geschlagen, aufs übelste beschimpft, bedroht und unterjocht werden.

    Die Nachbarn haben sich deshalb mehrfach ans Jugendamt gewendet, weil sie sich Sorgen um das Wohl der Kinder machten. Es ist nie etwas unternommen worden.

    Wahrscheinlich muß der Kerl erst eins der Kinder totschlagen, bis die Bande was unternimmt!

  8. #8
    Vollpfosten Benutzerbild von Veldt
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    Standard AW: Bürgerrechte und Kinderschutz

    Zitat Zitat von Marx Beitrag anzeigen
    Da ist das unrechtsystem, du mußt in Deutschland deine Unschuld beweisen und wenn der Nachbar die nächste Lüge aufstellt bist de wieder im Arsch gekniffen.

    Was ich eigendlich anregen will, nicht unbedingt eine Diskussion über Sinn und Zweck des aufgeblähten Jugendamtes, sondern zum einen darum, das es keine Enzelfälle sind der Ämter und Gerichte und auch, gibt es für die Familien keine bessere Hilfe, der Staat ist doch angeblich soooooooooooo arm!
    Also, gerade die Jugendhilfe ist deutlich umfangreicher als "Kind wegnehmen".
    Dies hängt vllt ein Stück davon ab, in welcher Gegend man in Deutschland lebt, aber im grossen und ganzen sind die Jugendämter sogar angehalten, Kinder nicht voreilig aus ihrer Herkunftsfamilie rauszunehmen.
    Denn, wie du andeutest, dies ist unterm Strich die teuerste Variante.

    Familienbeihilfe ist hier nur ein Schlagwort, welches Familienhilfe ausdrückt.

    In der Regel werden Knder nur dann aus einer Familie entfernt, wenn das Amt das Kindeswohl gefährdet sieht. Dies wird (auch wenn sich dieses Gerücht wacker hält) nicht willkürlich entschieden, auch wenn natürlich durch die unterschiedlichen Sacharbeiter subjektive Unterschiede geben wird.
    Wenn das Kindeswohl als gefährdet gilt, dann gerät das "Elternrecht" in den Hintergrund, und das zurecht. (Das Kind kann sich nicht wehren, die Eltern haben jedoch sehr wohl die Kraft sich zu erklären).

    Für "Aussenstehende" sind aber zugegebenerweise bestimmte Einzelfallentscheidungen schwer nachvollziehbar.
    Dennoch ist die Reihenfolge "Kindeswohl VOR Elternrecht" die richtige.

    Ausserdem, die bloße Unterstellung durch den Nachbarn wird kaum den Entzug des Kindes nach sich ziehen, da gehört dann mehr zu. Jedoch MUSS das JA einem Vorwurf nachgehen.
    Aber diese Reihung bedeutet auch, dass das KIND als Individuum VOR der Familie als GRUPPE zu werten ist.

    Sicher ist es aber auch richtig, dass durch andere Hilfesysteme Familien gestärkt werden sollten, was auch für viele Kinder eine Verbesserung bedeuten würde.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Mütterchen
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    Standard AW: Bürgerrechte und Kinderschutz

    Zitat Zitat von Marx Beitrag anzeigen
    "Wenn Jugendamt und Gericht eine Familie einmal als gefährdet für das Kindeswohl identifiziert haben, dann wird nicht mehr mit der Familie sondern gegen die Familie gearbeitet" von Gerhart Baum, MAZ 22.05.10

    Wie war das ist, das kann ich an eigenen Beispielen selber bestätigen, in den Artikel ging es darum das dieses so ist, aber Einzelfälle darstellen soll. Ich selber habe ihm daraufhin von noch zwei weiteren Fällen berichtet.

    Hier im Forum sind Viele vertreten, schön wäre es wenn mit konkreten Hinweisen nachgewiesen werden kann das es gut in dreistelligen Bereichen geht.

    Wohlgemerkt, es geht hier um das Verhältnis Amt/Gericht und Familie insbesondere um die sog. Kinderschutzgründen.
    Warum beschreibst du so ein Beispiel nicht mal?

    Ich kann mich an einen Fall erinnern - obwohl der schon recht lange her ist.

    Der Fall war damals in den Medien präsent.

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    Ein Bekannter von mir arbeitete in dem Heim, in dem einige der Kinder dann untergebracht waren. Durch ihn wusste ich, dass Kontaktverbot zwischen Eltern und Kindern bestand.
    In einem Prozess ein paar Jahre später wurden die Eltern dann allesamt freigesprochen. Auch das hörte ich durch meinen Bekannten. An ein mediales Echo kann ich mich nicht erinnern.
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  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Bürgerrechte und Kinderschutz

    Der ArbeitsgesetzDreck ist der größte Angriff auf Familien und Nachwuchs.
    Damit werden Kindern goldene Entwicklungsumgebungen unterbunden, die sie auf goldene Anbieternetze vorzubereiten haben.
    Bitte keine sog. "Arbeitnehmer" nachliefern, sowas niemandem antun.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

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