"Wenn Jugendamt und Gericht eine Familie einmal als gefährdet für das Kindeswohl identifiziert haben, dann wird nicht mehr mit der Familie sondern gegen die Familie gearbeitet" von Gerhart Baum, MAZ 22.05.10
Wie war das ist, das kann ich an eigenen Beispielen selber bestätigen, in den Artikel ging es darum das dieses so ist, aber Einzelfälle darstellen soll. Ich selber habe ihm daraufhin von noch zwei weiteren Fällen berichtet.
Hier im Forum sind Viele vertreten, schön wäre es wenn mit konkreten Hinweisen nachgewiesen werden kann das es gut in dreistelligen Bereichen geht.
Wohlgemerkt, es geht hier um das Verhältnis Amt/Gericht und Familie insbesondere um die sog. Kinderschutzgründen.