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Thema: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Ausländischen Analphabeten darf die Einbürgerung in Deutschland verwehrt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit die Klage eines Türken abgewiesen. Die Stadt Pforzheim lehnte die Einbürgerung ab, weil der heute 40-Jährige Deutsch weder lesen noch schreiben könne.

    Bei der Einbürgerung von Analphabeten haben die Ausländerbehörden einen weiten Spielraum. Sie können den deutschen Pass ausstellen, aber ebenso auch ablehnen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein einklagbarer Anspruch auf Einbürgerung besteht danach nicht. (Az: 5 C 8.09)

    ...

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    Völlig richtige Entscheidung. Fehler war überhaupt Analphabeten ins Land zu lassen.

  2. #2
    Merkel verhaften! Benutzerbild von thabadguy
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    Standard AW: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Gute Entscheidung. Nur kann der Bereicherer wohl weiter hier bleiben. Und Arbeit hat er bei seiner "Qualifikation" sicher keine und lebt daher höchstwahrscheinlich auf Staatskosten. Solchen Personen dürfte gar nicht erst ein dauerhafter Aufenthalt gestattet werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

  3. #3
    guter Jahrgang
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    Standard AW: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Zitat Zitat von thabadguy Beitrag anzeigen
    Gute Entscheidung. Nur kann der Bereicherer wohl weiter hier bleiben. Und Arbeit hat er bei seiner "Qualifikation" sicher keine und lebt daher höchstwahrscheinlich auf Staatskosten. Solchen Personen dürfte gar nicht erst ein dauerhafter Aufenthalt gestattet werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.


    genau so ist es.

    Wir brauchen ganz dringend ein neues Rückkehrprogramm wie unter Helmut Schmidt, damit man endlich mal ein wenig die Verhältnisse klärt.
    Wir haben kein eld mehr Scharen von Ausländern mit Sozialhilfe das Leben schön zu machen.
    Die sollen nach Hause gehen

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Zitat Zitat von Margrit Beitrag anzeigen
    genau so ist es.

    Wir brauchen ganz dringend ein neues Rückkehrprogramm wie unter Helmut Schmidt, damit man endlich mal ein wenig die Verhältnisse klärt.
    Wir haben kein eld mehr Scharen von Ausländern mit Sozialhilfe das Leben schön zu machen.
    Die sollen nach Hause gehen
    Hier wird einiges durcheinandergeworfen: Wenn eine Einbuergerung als letzter Schritt der Integration verweigert wird, verliert man dadurch nicht die Erlaubnis des dauernden Aufenthaltes. Letzteres ist notwendige Bedingung fuer das erste.
    Ausserdem setzt die Einbuergerung i.a. und unter anderem voraus, dass man nicht Sozialhilfe fuer sich und seine Familie bekommt oder bekommen wird (Lebensunterhaltungssicherung).

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Zitat Zitat von paul Beitrag anzeigen
    Hier wird einiges durcheinandergeworfen: Wenn eine Einbuergerung als letzter Schritt der Integration verweigert wird, verliert man dadurch nicht die Erlaubnis des dauernden Aufenthaltes. Letzteres ist notwendige Bedingung fuer das erste.
    Ausserdem setzt die Einbuergerung i.a. und unter anderem voraus, dass man nicht Sozialhilfe fuer sich und seine Familie bekommt oder bekommen wird (Lebensunterhaltungssicherung).
    Sorry, dann müssen aber die Beamten in den Einbürgerungsstellen diese Regel anscheinend nicht kennen. :rolleyes:
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Zitat Zitat von thabadguy Beitrag anzeigen
    Gute Entscheidung. Nur kann der Bereicherer wohl weiter hier bleiben. Und Arbeit hat er bei seiner "Qualifikation" sicher keine und lebt daher höchstwahrscheinlich auf Staatskosten. Solchen Personen dürfte gar nicht erst ein dauerhafter Aufenthalt gestattet werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.
    Man sollte wie in früheren Jahren, den Aufenthalt in D mit einem Arbeitsplatz koppeln. Wer nicht selbst seinen Unterhalt mit geregelter Arbeit verdient, muss unser Land auf dem schnellsten Weg wieder verlassen.
    Notfalls erfolgt Zwangsabschiebung!

    Wenn dies konsequent durchgesetzt würde, könnte man järlich Milliarden sparen.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    Man sollte wie in früheren Jahren, den Aufenthalt in D mit einem Arbeitsplatz koppeln. Wer nicht selbst seinen Unterhalt mit geregelter Arbeit verdient, muss unser Land auf dem schnellsten Weg wieder verlassen.
    Notfalls erfolgt Zwangsabschiebung!

    Wenn dies konsequent durchgesetzt würde, könnte man järlich Milliarden sparen.
    Ja, das kenne ich auch noch, muß so in den beginnenden 80ern gewesen sein.
    Da mußte eine Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt beantragt werden und wenn die genehmigt wurde konnten die Mitarbeiter dann in D bleiben, natürlich nur so lange wie sie den Arbeitsplatz hatten.

    Leider ist dies, im Zuge der EU, nichtmehr möglich.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Ja, das kenne ich auch noch, muß so in den beginnenden 80ern gewesen sein.
    Da mußte eine Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt beantragt werden und wenn die genehmigt wurde konnten die Mitarbeiter dann in D bleiben, natürlich nur so lange wie sie den Arbeitsplatz hatten.

    Leider ist dies, im Zuge der EU, nichtmehr möglich.
    Hängt wohl vom Herkunftsland ab, denke ich - eine befreundete Chinese hat ihre Stelle verloren, bezieht keinerlei staatliche Transferleitstung und hat trotzdem die Auflage bis August eine neue Arbeit vorweisen zu müssen, sonst hat sie das Land zu verlassen...

  9. #9
    in memoriam Benutzerbild von meckerle
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    Standard AW: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Ja, das kenne ich auch noch, muß so in den beginnenden 80ern gewesen sein.
    Da mußte eine Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt beantragt werden und wenn die genehmigt wurde konnten die Mitarbeiter dann in D bleiben, natürlich nur so lange wie sie den Arbeitsplatz hatten.

    Leider ist dies, im Zuge der EU, nichtmehr möglich.
    Dann soll die EU für diese Menschen aufkommen und nicht wir.

    Diese Intelligenzbestien in Brüssel kippen immer noch mehr Analphabeten in unser Land und die Depperten in Berlin verschulden das deutsche Volk bis zum völligen Zusammenbruch.
    Sie schaffen es nicht mal die in Abschiebehaft befindlichen, abgelehnten Asylanten, wieder ausser Landes zu schaffen.

    Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.

  10. #10
    Orderkrixlerwächterin Benutzerbild von batumi
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    Standard AW: Analphabeten kann Einbürgerung verwehrt werden

    Zitat Zitat von meckerle Beitrag anzeigen
    Man sollte wie in früheren Jahren, den Aufenthalt in D mit einem Arbeitsplatz koppeln. Wer nicht selbst seinen Unterhalt mit geregelter Arbeit verdient, muss unser Land auf dem schnellsten Weg wieder verlassen.
    Notfalls erfolgt Zwangsabschiebung!

    Wenn dies konsequent durchgesetzt würde, könnte man järlich Milliarden sparen.
    Das ist doch längst schon alles IST-Zustand. Was dir vorschwebt ist eine Abschiebung der Menschen, die ein Bleiberecht (aus welchen Gründen auch immer) haben. Das kannst du vergessen, das wird nicht kommen.

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