Ausländischen Analphabeten darf die Einbürgerung in Deutschland verwehrt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit die Klage eines Türken abgewiesen. Die Stadt Pforzheim lehnte die Einbürgerung ab, weil der heute 40-Jährige Deutsch weder lesen noch schreiben könne.

Bei der Einbürgerung von Analphabeten haben die Ausländerbehörden einen weiten Spielraum. Sie können den deutschen Pass ausstellen, aber ebenso auch ablehnen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein einklagbarer Anspruch auf Einbürgerung besteht danach nicht. (Az: 5 C 8.09)

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Völlig richtige Entscheidung. Fehler war überhaupt Analphabeten ins Land zu lassen.