Umfrageergebnis anzeigen: Gibt es eine Verfassung in Deutschland ?

Teilnehmer
134. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, die gibt es auch wenn der Art. 146 eine andere Aussagekraft hat !

    15 11,19%
  • Nein, solange das Volk keine verfasst und erlässt gibt es keine Verfassung sondern nur das provisorium "Grundgesetze" !

    105 78,36%
  • Ich habe keine Ahnung.

    6 4,48%
  • Ich bin einer anderen Meinung...

    8 5,97%
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Thema: Hat Deutschland eine Verfassung ?

Baum-Darstellung

  1. #35
    Mitglied Benutzerbild von NationalDemokrat
    Registriert seit
    27.05.2009
    Beiträge
    4.154

    Standard AW: Polizei entfernt Transparent mit Forderung nach einer Verfassung

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Am Brandenburger Tor dürfen überhaupt keine Transparente angebracht werden. Egal ob "Maoam! Maoam!" oder "Liebet eure Feinde" draufsteht.
    Es wurde NICHT AM Brandeburger Tor aufgehangen/angebracht, sondern in Händen gehalten.. infomiere Dich und schau dir Dinge an bevor Du
    G
    equirlte Scheisse los saberst.

    Es spielt bei diesem Thema auch keine Rolle ob es von Nationalisten oder politisch freien Menschen aufgegriffen wird den Fakt ist:

    Art. 20 (4) GG ist für jeden Bürger des Deutschen Reichs längst zur Pflicht geworden.

    Fakten:
    1.) Der Staat Deutsches Reich besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73)
    2.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG)
    3.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913)
    4.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Staatsangehörigkeit
    (vgl. BRD-(R)StAG 1999)
    5.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Verfassung
    (Weimarer Reichsverfassung 1919)

    Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO
    1.) Die BRD ist kein Staat ( vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)
    2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet ( vgl. § 185 BBG)
    3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG 1999)
    4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit
    (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Az: 33.30.20 – Landkreis Demmin)
    5.) Die BRD hat keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG)
    6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig!

    Es gibt in der BRD somit auch kein staatliches Gericht (vgl. § 15 GVG), keinen nach gesetzlicher Vorschrift (vgl. § 21 e GVG) geregelten Geschäftsverteilungsplan, keinen gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und z. B. auch keine Gewaltenteilung oder die Unabhängigkeit der Richter. Es gibt keine Staatsbeamten in der BRD, sowie es auch keine nach deutschem Recht zugelassenen Rechtsanwälte gibt.



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    Geändert von NationalDemokrat (05.10.2010 um 01:40 Uhr)

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