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Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.

Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.

Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:

- die direkte Zustimmung durch das Volk

- die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)

- die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.

Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.

Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.

Die Frage muss lauten,

Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?
Gemeinsam mit der dänischen und schwedischen Verfassung ist vielleicht der Name. Was unser Grundgesetz aber von fast allen Verfassungen der Welt unterscheidet, ist sein Zustandekommen nur mit Genehmigung von Besatzungsmächten.
1990 hat die große Chance bestanden, diesen Makel durch eine neue, in direkter Abstimmung des vereinten deutschen Volkes gewählten Verfassung auszubügeln.