Ja, die gibt es auch wenn der Art. 146 eine andere Aussagekraft hat !
Nein, solange das Volk keine verfasst und erlässt gibt es keine Verfassung sondern nur das provisorium "Grundgesetze" !
Ich habe keine Ahnung.
Ich bin einer anderen Meinung...
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
habe die Stelle oben sogar extra für Dich rauskopiert.
Lesen musst Du schon selber.
Sag uns , wenn Dir das Probleme bereitet.
Du bist ´ne faule Socke.Den anderen kennt bisher niemand. Würdest du bitte den Rest der Welt an deiner Weisheit teilhaben lassen und uns erleuchten, wo man den anderen findet? Danke.
Aber bitte.
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Du kommst aus der Nummer der Systemverschwurbelung nicht raus.
Dein Geist ist noch immer in der Propaganda der BRD gefangen.
Geändert von Registrierter (09.07.2010 um 02:48 Uhr)
Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
Stufe 1: Geburtenreduzierung
Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration
Heimatforum
Das Lesen klappt ganz gut. Aber du zitierst falsch. Die Quelle stimmt nicht. Und damit fallen auch deine wilden Behauptungen in sich zusammen.
Es ist typisch, dass das als ein zweiter Zwei-plus-Vier-Vertrag bezeichnet wird. Offenbar kannst du mit Mühe bis drei zählen, denn es handelt sich ja um einen Eins-plus-Drei-Vertrag. Schau ruhig mal rein. Ich glaube zwar nicht, dass du aus der Nummer der Selbstverschwurbelung rauskommst, aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben.
Übrigens sind völkerrechtliche Verträge keine Propaganda.
Die Grundgesetze sind keine Verfassung, das wird dort in diesen Gesetzen selber definiert, es ist völlig Absurd zubehaupten auf einen Gesetzeskatalog der sich selber nicht als Verfassung definiert das Wort Verfassung zuschreiben.
1.Wir haben zum Xten mal schon selber jetzt in diesen Themenstrang den
Art.146 GG
Es ist klar und ersichtlich Verfassung von Grundgesetze voneinander Getrennt !Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Im Art. 142 GG erscheinen die Landesverfassungen
Verknüpft ist Art. 31, dieser Art. ist Elementar zur bindung der Landesverfassungen an die Grundgesetze, aber das Landrecht ist in den Landesverfassungen gegeben, aber hier werden die Grundgesetze dementsprechend über die Verfassungen der Länder gestellt. Aber dieser Artikel hat 2 Funktionen, die andere steht da ganz offensichtlich.Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Im Art. 141 sieht man genau wieder die "landesrechtliche Regelung" das ist die Landesverfassung !
Artikel 140 bringt auch noch die Verfassung vom 11. August 1919 mit ein und wieder wird klar gezeigt das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind, da die Verfassung ein ganz anderes Konstrukt ist, sowie auch die Landesverfassungen abgehoben werden von den Grundgesetzen.Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.
Nicht zuvergessen Art 123Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Solch ein Faden durch zieht das ganze Grundgesetzbuch, da ist es schwer zu denken das die Grundgesetze eine Verfassung sein sollen, welche Verfassung dementier sich den schon selber. Da muss man schon hart eingetrichtert bekommen haben das die Grundgesetze die Verfassung sind, ein freidenkender charakter sieht diese ganz eindeutigen Artikel und stellt sich schon Fragen, und kommt zu entschlüssen, da muss man nicht wie ein von der CIA durch gehirnwäsche programierter Proband funktionieren, der immerwieder trotz der ganzen Gegenbeweise das nachplappert was man ihn eingetrichtert hat.(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
(2) Die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zuständig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetze zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.
Geändert von Apollyon (06.07.2010 um 20:58 Uhr)
Also, hier hat wirklich einer alles zusammengerührt: das Verhältnis von Bund und Ländern, die konkurrierende Gesetzgebung, die Weimarer Kirchenartikel, die Übergangsbestimmungen von 1949 und noch manches andere. Kräftig gewürzt mit einem guten Schuss Verschwörungstheorien (die CIA darf da nicht fehlen), gut aufwallen lassen und heiß essen. Dann bekommt es ihm nicht und kommt wieder hoch. Am Ende sieht er doppelt, auch das Grundgesetz (warum Mehrzahl, wie viele von der Sorte gibt es eigentlich?). Wohl bekomms. Probiers mal mit Kamillentee und viel Ruhe.
Das mit der CIA war Ironie und stand nie im Verhältnis mit den Grundgesetzen, oder verstehst du den Satz nicht ?
Das andere sind deutungen darauf was die Grundgesetze definiert, nichts anderes. Warum Mehrzahl soll das eine echte Frage sein ?
Die Grundgesetze bestehen nicht nur aus einen Artikel, vielleicht erstmal überlegen bevor man etwas im rausch schreibt, was jenseits von faktischer Argumentation liegt ist für mich nichtig, du hast mir weder die Artikel gezeigt die eindeutig festlegen das die Grundgesetze eine Verfassung bilden noch hast du irgentetwas anderes dargelegt. Es ist ein echtes Stilmittel den Begriff Verschwörungstheorie zu verwenden wenn man nichtmehr weiter weiss, scheint bei immer mehr Leuten beliebter zu werden, nur leider ist da nichts dran Theorie weil es ja geschrieben steht, und das in einem Gesetzeskatalog ,den Grunbgesetzen.
Geändert von Apollyon (07.07.2010 um 06:37 Uhr)
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Der verschwundene Artikel 23
Wie aus 4+2 (still und heimlich) 2+4 wurden
(MK) Am 3. Oktober 1990 ist die ehemalige DDR nach Artikel 23 Grundgesetz offiziell zur BRD beigetreten. In diesem Artikel war der Geltungsbereich des GG festgelegt und befand sich die Beitrittsklausel für die übrigen deutschen Staatsgebiete. Allerdings gab es am Dritten Oktober überhaupt keinen Artikel 23 mehr, nach dem der Beitritt der fünf neuen Bundesländer hätte stattfinden können. Das ist in der Ausgabe des Grundgesetzes vom 30.09.1990 nachzulesen, dort heißt es unter Artikel 23: (aufgehoben)
Wie war das möglich? Fand der Beitritt der DDR etwa im juristischen Niemandsland statt? Ist die Wiedervereinigung von 1990 deshalb völkerrechtlich ungültig? Auf diese brisante Frage erhält man von offiziellen Stellen natürlich keine aussagekräftige Antwort. Ebenso dürfen die etablierten Medien zu diesem Thema keine Stellung beziehen. Allerdings haben halboffizielle Experten versucht, dieses Kuriosum aufzuklären und darzustellen, wie ein legaler Beitritt der DDR auch ohne den Artikel 23 zustande gekommen sein könnte.
...
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Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland
Ferner gelten nach den Vereinbarungen von 27./28. September 1990 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten noch Bestimmungen des Überleitungsvertrages vom 26. Mai 1952 weiter, worauf Reinhard MÜLLER 2005 unter dem bezeichnenden Titel „Versteinertes Besatzungsrecht“, einer Bezeichnung des Würzburger Völkerrechtlers Dieter BLUMENWITZ, hinwies
Reinhard Müller, „Versteinertes Besatzungsrecht“, in Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10 Mai 2005
Geändert von Registrierter (15.07.2010 um 09:42 Uhr)
Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
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Heimatforum
Nett, wieder die Geschichte um den ursprünglichen Artikel 23 GG, die Rechtsgrundlage des Beitrittes der DDR. Dummerweise ist hier nicht das Datum des physischen Beitrittes entscheidend, denn der ist nur Rechtsfolge des Beschlusses der DDR Volkskammer vom 23. August 1990. Zu diesem Zeitpunkt war der Artikel 23 noch in Kraft, somit ist der Beitritt der DDR nach Artikel 23 rechtsgültig, auch wenn der Artikel nach diesem Beschluss aufgehoben worden ist.
Kein Artikel des GG kann rückwirkend aufgehoben werden. Da der Beitritt vor Aufhebung des Artikels 23 GG beschlossen worden ist, ist der Beitritt am 3. Oktober rechtsgültig.
Nochmal in Kurzform:
23. August 1990 Beschluss des Beitritts nach Artikel 23 zum 3. Oktober 1990 durch die DDR Volkskammer (30. Tagung der 10. Volkskammer, beschlossen mit 294 zu 62 Stimmen)
Aufhebung des Artikels 23 GG in Kraft getreten am 29. September 1990, also nach dem Beschluss.
Wer meint, das es keinen Beitritt geben konnte, weil die neuen Bndesländer zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht existent waren, der sei darauf hingewiesen, das der ursprüngliche Artikel nicht vom Beitritt anderer Länder sprach, sondern vom Beitritt anderer Teile von Deutschland.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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Heimatforum
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