Umfrageergebnis anzeigen: Gibt es eine Verfassung in Deutschland ?

Teilnehmer
134. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, die gibt es auch wenn der Art. 146 eine andere Aussagekraft hat !

    15 11,19%
  • Nein, solange das Volk keine verfasst und erlässt gibt es keine Verfassung sondern nur das provisorium "Grundgesetze" !

    105 78,36%
  • Ich habe keine Ahnung.

    6 4,48%
  • Ich bin einer anderen Meinung...

    8 5,97%
+ Auf Thema antworten
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Thema: Hat Deutschland eine Verfassung ?

  1. #131
    Mitglied Benutzerbild von NationalDemokrat
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    Standard AW: Polizei entfernt Transparent mit Forderung nach einer Verfassung

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Am Brandenburger Tor dürfen überhaupt keine Transparente angebracht werden. Egal ob "Maoam! Maoam!" oder "Liebet eure Feinde" draufsteht.
    Es wurde NICHT AM Brandeburger Tor aufgehangen/angebracht, sondern in Händen gehalten.. infomiere Dich und schau dir Dinge an bevor Du
    G
    equirlte Scheisse los saberst.

    Es spielt bei diesem Thema auch keine Rolle ob es von Nationalisten oder politisch freien Menschen aufgegriffen wird den Fakt ist:

    Art. 20 (4) GG ist für jeden Bürger des Deutschen Reichs längst zur Pflicht geworden.

    Fakten:
    1.) Der Staat Deutsches Reich besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73)
    2.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG)
    3.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913)
    4.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Staatsangehörigkeit
    (vgl. BRD-(R)StAG 1999)
    5.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Verfassung
    (Weimarer Reichsverfassung 1919)

    Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO
    1.) Die BRD ist kein Staat ( vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)
    2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet ( vgl. § 185 BBG)
    3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG 1999)
    4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit
    (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Az: 33.30.20 – Landkreis Demmin)
    5.) Die BRD hat keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG)
    6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig!

    Es gibt in der BRD somit auch kein staatliches Gericht (vgl. § 15 GVG), keinen nach gesetzlicher Vorschrift (vgl. § 21 e GVG) geregelten Geschäftsverteilungsplan, keinen gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und z. B. auch keine Gewaltenteilung oder die Unabhängigkeit der Richter. Es gibt keine Staatsbeamten in der BRD, sowie es auch keine nach deutschem Recht zugelassenen Rechtsanwälte gibt.



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    Geändert von NationalDemokrat (05.10.2010 um 02:40 Uhr)

  2. #132
    Gnadenloser Darwinist Benutzerbild von The_Darwinist
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.

    Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.

    Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
    Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:

    - die direkte Zustimmung durch das Volk

    - die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)

    - die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.

    Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.

    Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.

    Die Frage muss lauten,

    Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?
    Die Antwort muß lauten:
    Aber ja!
    Immer!
    Und immer wieder neu!
    Da wir keine statische Gesellschaft sind, eine solche ist im Vornhinein zum Untergang verdammt, da sie keine Möglichkeit der Evolution hat!
    Im Gegenteil, ab einer bestimmten Bevölkerungsanzahl wird das Ganze hoch volatil und nicht mehr vorhersagbar!
    Alles Festgeschriebene ist immer undemokratisch!
    Da eine kleine Plutokratie sich die Macht anmaßt, für alle zu bestimmen!
    Eine klar definierte Führergestalt ist da immer gut!
    Nur ! - Der MP von BW, dieses Demokratie-Würstchen, dieser Goebbels für die Geistig Armen dieses Öttinger-abgefüllte Kunstgeschöpf der isches klar ebbe net!
    Denn lieber Edzard Reuter!
    Wie bei seinem Vater selig :
    Völker der Welt! - Schaut auf diese Stadt!
    Ich bin Darwinist, und das ist gut so.
    Religionen sind für den Mülleimer, aber Wissenschaft ist immer korrekt.
    Wenigstens bemüht sie sich so korrekt wie möglich zu sein.
    "Ich habe einen schlechten Geschmack im Mund, das muß die Wahrheit sein"

  3. #133
    Tod den Eliten Benutzerbild von Rikimer
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    Standard AW: Polizei entfernt Transparent mit Forderung nach einer Verfassung

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Am Tag der Deutschen Einheit wurde ein Transparent mit Forderung nach einer Verfassung gem. Art 146 GG vor dem Brandenburger Tor entfernt.

    Video und Interview mit Michael Mross:

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    Die Seherkommentare beachten!
    Die Frage stellt sich wirklich, warum die Politik solche Angst davor hat, wenn Personen ihre Meinung auessern wollen und die Einhaltung des Grundgesetzes fordern?

    Zumal dieses Grundgesetz anscheinend darauf angelegt worden ist, von den Gruendungsvaetern, nur ueberleitungsweise also zeitweise, bis das Volk in freier unabhaengiger Abstimmung per direkter Demokratie sich selbst eine Verfassung schafft.
    Artikel 146

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Aber anscheinend ist der letzte Artikel des GG ein Dorn im Auge des jetzigen Systems, der Parteiendemokratie, welche letztendlich keine Demokratie im wahren Sinne ist. Und vielleicht auch eines der Gruende, warum am Reichstag der Spruchband: "DEM DEUTSCHEN VOLKE" nicht erwuenscht ist und eingetauscht werden soll in: ¨Der Bevoelkerung"! Vielleicht liegt auch hier einer der Gruende fuer den Multikultiwahn der politischen Elite? Fuer deren volksfeindlichen Politik, die Aufregung im Falle Sarrazins durch die politische und mediale Kaste? Wo sich zeigte das die Politik und die Medien gegen 90% Prozent der Menschen, Deutsche wie Migranten (bis auf die dauerbeleidigten Mohammedaner), regieren, agieren und propagieren?

    Ich weiss, nur eine Präambel und wie alles in der BRD letztendlich unbedeutend:

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben....
    Was bedenklich ist, vom Typen im Video erwaehnt: Grundgesetz gleich einem Tagebuch, wo die Politik sich diese alle paar Jahren nach eigenem Gutduenken so aendert, wie es einem gerade passt? Das ist in der Tat keine Verfassung!

    Beispiel:

    Art. 23 GG: Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen,...... In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

    durch das BGBl. 1990 Teil II S. 890, aufgehoben wurde. Vom 23.09.1990 bis 21.12.1992 stand im

    Art. 23 GG: (aufgehoben)

    dann:

    Art. 23 GG: Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland......
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das Grundgesetz wurde nie ratifiziert...

    Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze. (Artikel 43 Haager Landkriegsordnung)
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Kommentare zu 146:

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    Und was ist das:

    Ausschnitt aus dem "Hessischen Rundfunk" von 1990, bevor Helmut Kohl den 2+4 Vertrag unterschreibt.

    CDU-Fraktion gaben eine eigene Erklaerung ab, in der sie feststellten, das es kein voelkerrechtlich wirksames Dokument zur Abtrennung von 108 000 km in Quadrat von Deutschland gaebe. Bis zur Stunde bestaehe Deutschland im Gebietsstand von 1937 nach Staats- und Voelkerrecht fort.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Carlo Schmidt, SPD-Politiker zur Geltungslaenge des Grundgesetzes:

    ... das Grundgesetzt eine Bestimmung enthaelt, wonach es automatisch ausser Kraft tritt, wenn bestimmte Ereignisse eintreten sollten. ... an dem Tage, an dem ein von dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossenen Verfassung in Kraft tritt. ...
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Aus dem Aus dem Zwei+plus-Vier-Vertrag

    Art.1 (1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.

    Art.1 (2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.

    Art.7 (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

    Art.8 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.

    Art.8 (2) Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt. Diese unterrichtet die Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Annahmeurkunde.
    Bundeskanzleramt-Protokoll Nr. 354 B II

    Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.
    Ausserdem will Skubiszewski in einer Protokollerklaerung festgelegt haben, dass die Grenzen des vereinigten Deutschlands weder durch auessere noch durch innere Umstaende in Frage gestellt werden. Daraufhin gibt Genscher zu Protokoll, dies bedeute keine Grenzgarantie der Vier Maechte, und ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung sei nicht beabsichtigt. Damit ist ein Friedensvertrag endgueltig ad acta [792] gelegt und der gordische Knoten im deutsch-polnischen Streit um den Grenzkonflikt endgueltig geloest.

    792 Nr. 354A Anlage 1 Pariser Text zu den Grenzfragen, 17 Juli 1990. Nr. 354B Anlage 2 Protokoll des franzoesischen Vorsitzenden, 17 Juli 1990

    Quelle:
    Hanns Jürgen Küsters,Daniel Hofmann,Germany (West). Bundeskanzleramt: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90, Seite 221, Abschnitt: Zwei-plus-Vier-Vertrag

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Und mir wurde durch den Schul- und Medienbetrieb eingetrichtert, das der Zwei+plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag seie! Anstatt eines Friedensvertrags ist die Einbindung (Fesselung) an internationale, uebernationale, nichtnationale und damit undemokratische, vom Volke nicht legitimierte Organisationen wie der EU, UNO, NATO etc. eingetreten. Unglaublich. Das System ist faul bis ins Mark. Und wer haette es ratifizieren, bzw. annehmen sollen? Im Vertrag steht zwar das Deutschland die volle Souveraenitat zurueckerlangt haette (das es wieder auf Organisationen wie EU, UNO, NATO uebertragen hat), der Artikel 146 im GG stoert aber...

    Das was wir haben ist und bleibt keine Verfassung, denn diese ist unabaenderbar, gueltig bis zum Ende des Systems und in einer Demokratie in freier unabhaengiger Abstimmung vom Volke bestimmt. Und kein beliebig durch die Politik abaenderbares Fetzen Papier, wie das Grundgesetz. So wie dies selbst Politiker der jungen BRD meinten.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    MfG

    Rikimer
    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    (Theodor Körner 1791-1813)

  4. #134
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    Standard AW: Polizei entfernt Transparent mit Forderung nach einer Verfassung

    Zitat Zitat von Rikimer Beitrag anzeigen
    Und mir wurde durch den Schul- und Medienbetrieb eingetrichtert, das der Zwei+plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag seie!

    Anstatt eines Friedensvertrags ist die Einbindung (Fesselung) an internationale, uebernationale, nichtnationale und damit undemokratische, vom Volke nicht legitimierte Organisationen wie der EU, UNO, NATO etc. eingetreten.


    Unglaublich. Das System ist faul bis ins Mark. Und wer haette es ratifizieren, bzw. annehmen sollen? Im Vertrag steht zwar das Deutschland die volle Souveraenitat zurueckerlangt haette (das es wieder auf Organisationen wie EU, UNO, NATO uebertragen hat), der Artikel 146 im GG stoert aber...

    Das was wir haben ist und bleibt keine Verfassung, denn diese ist unabaenderbar, gueltig bis zum Ende des Systems und in einer Demokratie in freier unabhaengiger Abstimmung vom Volke bestimmt. Und kein beliebig durch die Politik abaenderbares Fetzen Papier, wie das Grundgesetz. So wie dies selbst Politiker der jungen BRD meinten. [Links nur für registrierte Nutzer] MfG Rikimer
    Vielen Dank für das sorgfältige Aufdröseln des gordischen Knotens. Deinen Beitrag sollte man sich sehr eingehend zu Gemüte führen und vor allem die Essenz beherzigen, die Du dankenswerter Weise in den letzten Absätzen gegeben hast.

  5. #135
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Ich kann hierzulande gegen jedes Gesetz des "Deutschen Reiches" verstossen, ohne dass mich das DR dafür bestraft.

    Woraus folgt: Das Deutsche Reich existiert hierzulande nicht.

    (So einfach kann das sein, wenn man mal seinen Hausverstand gebraucht!)
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  6. #136
    Mitglied Benutzerbild von NationalDemokrat
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich kann hierzulande gegen jedes Gesetz des "Deutschen Reiches" verstossen, ohne dass mich das DR dafür bestraft.

    Woraus folgt: Das Deutsche Reich existiert hierzulande nicht.

    (So einfach kann das sein, wenn man mal seinen Hausverstand gebraucht!)
    Die Gesetze die die BRD anwendet sind die des Deutschen Reichs allerdings werden diese willkürlich ausgelegt. So ist das, wen man den Verstand benutzt.

    Ein Staat definiert sich durch: [Links nur für registrierte Nutzer] abgegrenztes [Links nur für registrierte Nutzer], ein dazugehöriges [Links nur für registrierte Nutzer].

    Nun die BRD und deren "Verfassung" hat keinen Geltungsberreich (Art.23).

    Dort also wo kein Geltungsbereich..kein [Links nur für registrierte Nutzer], kein abgegrenztes [Links nur für registrierte Nutzer], kein dazugehöriges [Links nur für registrierte Nutzer].

    So ist das. Die BRD hat ihre "Legetimität" an die EU abgetreten.

    Das Deutsche Reich hingegen hat ein klar definiertes Staatsgebiet und Teritorium in den Grenzen von 1937 und auch ein Staatsvolk..die Deutschen.

    Nur ist das Deutsche Reich mangels Organistaion nicht handlungsfähig... Also Volk......... macht das Reich handlungsfähig mit einer Verfassung und einer gewählten neuen Regierung.


  7. #137
    Tod den Eliten Benutzerbild von Rikimer
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich kann hierzulande gegen jedes Gesetz des "Deutschen Reiches" verstossen, ohne dass mich das DR dafür bestraft.

    Woraus folgt: Das Deutsche Reich existiert hierzulande nicht.

    (So einfach kann das sein, wenn man mal seinen Hausverstand gebraucht!)
    Fuer mich geht es nicht um das Deutsche Reich.

    MfG

    Rikimer
    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    (Theodor Körner 1791-1813)

  8. #138
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von NationalDemokrat Beitrag anzeigen
    Die Gesetze die die BRD anwendet sind die des Deutschen Reichs allerdings werden diese willkürlich ausgelegt.
    Das ist sachlich schlicht falsch.
    Weder sind alle BR-Gesetze DR-Gesetze noch werden alle "willkürlich" angewandt in einem anderen Sinne, als dass die meisten Gesetze ohnehin ziemlich willkürlich sind.

    Ein Staat definiert sich durch: [Links nur für registrierte Nutzer] abgegrenztes [Links nur für registrierte Nutzer], ein dazugehöriges [Links nur für registrierte Nutzer].
    Na, momang, momang!
    Das ist die juristische Staatsdefinition (nach Jellinek) - und nur die, bitte!
    Weiter oben sprach ich (m.E. ziemlich eindeutig) von der soziologischen (insb. nach Weber).

    Das sollteste nicht einfach so zusammenschmeissen!

    Nun die BRD und deren "Verfassung" hat keinen Geltungsberreich (Art.23).

    [SIZE=3][I][B]Dort also wo kein Geltungsbereich..kein [Links nur für registrierte Nutzer], kein abgegrenztes [Links nur für registrierte Nutzer], kein dazugehöriges [Links nur für registrierte Nutzer].
    Erstens magst Du das bitte begründen, warum das eine aus dem anderen folgt, warum also aus dem Fehlen eines ausdrücklich(!) genannten Geltungsbereiches ein Fehlen von Staatsgebiet und daraus das Fehlen eines Staatsvolkes folgt;

    zwotens magst Du mir bitte begründen, warum Präambel, Inhalt des Grundgesetzes und gesunder Menschenverstand nicht ausreichen Deiner Ansicht nach;

    drittens bedeutet Deine Behauptung, dass wenn ich Dir einen Staat zeige, der auch keinen aussdrücklichen Geltungsbereichsartikel in seiner Verfassung hat, Du diesem Staat die Staatsqualität absprächest? (Auch wenn's Indien oder Tunesien oder Argentinien wär?)

    Nur ist das Deutsche Reich mangels Organistaion nicht handlungsfähig... Also Volk......... macht das Reich handlungsfähig mit einer Verfassung und einer gewählten neuen Regierung.
    Tja, nur - dürfen die das denn, diese Deutschen, die das dann machen?
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  9. #139
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Rikimer Beitrag anzeigen
    Fuer mich geht es nicht um das Deutsche Reich.

    MfG

    Rikimer
    Sondern?
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  10. #140
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich kann hierzulande gegen jedes Gesetz des "Deutschen Reiches" verstossen, ohne dass mich das DR dafür bestraft.

    Woraus folgt: Das Deutsche Reich existiert hierzulande nicht.

    (So einfach kann das sein, wenn man mal seinen Hausverstand gebraucht!)
    Du kannst sicherlich gegen jedes Gesetz des Deutschen Reiches verstoßen,-
    aber wundere Dich dann bitte auch nicht ,-
    wenn Dich die BRD als selbsternannte Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches bestraft !

    Denn die meisten Gesetze des Deutschen Reiches sind auch heute noch in Kraft,-
    da sie auf dem BGB basieren,-
    und das ist auch gut so !......
    AfD : Alles für Deutschland !
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