Ja, die gibt es auch wenn der Art. 146 eine andere Aussagekraft hat !
Nein, solange das Volk keine verfasst und erlässt gibt es keine Verfassung sondern nur das provisorium "Grundgesetze" !
Ich habe keine Ahnung.
Ich bin einer anderen Meinung...
Im GG steht nichts davon, dass es einer weiteren Legitimierung bedarf. Im Westen wurde es 1949 durch die Landtage ratifiziert, die DDR hat es 1990 als Verfassung angenommen. Damit ist es vom gesamten deutschen Volk angenommen worden, wenn auch in zwei Etappen.
Artikel 146 GG sagt, dass eine eventuelle neue Verfassung, die das GG ablösen würde, durch freie Entscheidung des gesamten Volkes angenommen werden muss. Aber auch das bedeutet nicht zwangsläufig eine Urabstimmung. Die Prozeduren legt der Verfassungsgeber souverän fest und ist dabei durch eine alte, abzulösende Verfassung nicht zu binden. Eine Abstimmung im Parlament, einer Nationalversammlung oder einem anderen Gremium von Repräsentanten ist ganz genau so legitim. Die meisten Verfassungen dieser Welt sind so angenommen worden. Etwa die von Weimar oder Frankfurt. Nicht dagegen die von 1871 - da hat sich keiner darum gekümmert, was das Volk davon hält.
Man kann ja darüber reden, ob das Grundgesetz mit solchen Vorkehrungen eine bessere Verfassung wäre, aber seine Legitimität hängt davon nicht ab.
Ich glaube nicht, dass der Parlamentarische Rat aus diesem Grund keine Urabstimmungen in der Bundesgesetzgebung vorgesehen hat. Denen lagen wohl einfach noch die Volksabstimmungen der NS-Zeit im Magen.
Dass eine Mehrheit gegen das GG ist, kann ich nicht erkennen. Noch nie ist eine deutsche Verfassung von der Bevölkerung derart allgemein akzeptiert worden wie das GG. Die von Weimar jedenfalls bestimmt nicht - und damals gab es Volksabstimmungen.
Das habe ich auch nicht behauptet, ich habe von einer "Legitimitätslücke" geschrieben.
Der parlamentarische Rat hat wegen der damaligen aussenpolitischen Sachzwänge das Grundgesetz insgesamt unter den Vorbehalt der Nachprüfung durch ein einiges und vollständig souveränes deutsches Volk nach der Wiedervereinigung gestellt. Das geht aus dem Artikel 146 i. V. m. der Präambel alter Fassung ganz unzweifelhaft hervor.Ich glaube nicht, dass der Parlamentarische Rat aus diesem Grund keine Urabstimmungen in der Bundesgesetzgebung vorgesehen hat. Denen lagen wohl einfach noch die Volksabstimmungen der NS-Zeit im Magen.
Dass eine Mehrheit gegen das GG ist, kann ich nicht erkennen. Noch nie ist eine deutsche Verfassung von der Bevölkerung derart allgemein akzeptiert worden wie das GG. Die von Weimar jedenfalls bestimmt nicht - und damals gab es Volksabstimmungen.
Natürlich konnte das Grundgesetz durch die Akzeptanz des Volkes auch ohne wesentliche Änderungen und Umbenennung in "Verfassung" den Rang einer endgültigen Verfassung erlangen. Aber in der einen zentralen Verfassungsfrage, die weder durch eine parlamentarische Mehrheit entschieden wurde - der Bundestag hat im Jahr 2002 sogar mit einfacher Mehrheit für eine GG - Änderung zugunsten plebiszitärer Element auf Bundesebene votiert - noch in der Fassung von 1949 im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung geregelt ist, besteht eben wegen Artikel 146 GG heute eine Legitimitätslücke des GG.
Übrigens bezweifele ich, dass der parlamentarische Rat von den Volksabstimmungen in der Weimarer Republik allzu negativ beeindruckt war (gerade mal drei, alle gescheitert), auch insofern ging es ganz sicher um die aussenpolitischen Sachzwänge und Risiken der Zeit des kalten Krieges, die Ergebnisse von Volksabstimmungen hätten kaum kalkulierbare Probleme mit den Siegermächten schaffen können.
Geändert von GG146 (07.10.2010 um 13:13 Uhr)
Volksabstimmungen in einem totalitären Staat kann man hinsichtlich ihrer Funktion und Auswirkungen auch nicht ansatzweise mit denen in einer Demokratie vergleichen.
Ich glaube wirklich nicht, dass der parlamentarische Rat wegen der Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit zunächst von Volksabstimmungen Abstand genommen hat, das lag schon an den aussenpolitischen Sachzwängen der Zeit nach dem Krieg.
Später haben einige Politiker - vor allem Unionspolitiker, die Minderheit, die grundsätzlich keine Volksabstimmungen auf Bundesebene will - an politischen Legenden gestrickt, die die angeblichen negativen historischen Erfahrungen mit Volksabstimmungen als Grund für den Bann aus dem GG verkaufen sollten. Aber das ist falsch, so geschichtsblind oder verlogen war die Mehrheit des parlamentarischen Rates ganz sicher nicht. Die wussten alle ganz genau, dass der Untergang der Weimarer Demokratie nichts mit den Volksabstimmungen zu tun hatte. Die Mehrheit der im Januar 1933 in freien und geheimen Wahlen gewählten Parlamentarier hat im März 1933 für das Ermächtigungsgesetz gestimmt und das Todesurteil für die Demokratie unterschrieben.
Die Geschichte spricht also eher für direktdemokratische Elemente auf Bundesebene. Wenn ausser Gewalt nach Art. 20 Abs. 4 GG überhaupt noch ein gewaltfreies Mittel denkbar wäre, die Wiederholung der Katastrophe namens "Ermächtigungsgesetz" zu verhindern, dann bestimmt keine Einrichtung einer rein repräsentativen Demokratie, allenfalls ein direkt vom Volk gewählter und damit von der politischen Klasse distanzierter Bundespräsident, der gleichzeitig Sachwalter eines plebiszitären Elements auf Bundesebene im GG wäre und dieses als demokratisches und gewaltfreies Mittel nutzen könnte, das neue Ermächtigungsgesetz zu verhindern oder zu kassieren.
In der Weimarer Republik wurde ja der Reichspräsident direkt vom Volk gewählt und hatte recht weit reichende Befugnisse. Das hat sich nicht bewährt. Allzu oft kam es zu Konflikten mit der "richtigen" Regierung.
Außerdem ist die Wahl durch das Volk keine Gewähr dafür, dass der Präsident "von der politischen Klasse distanziert" wäre. Wer stellt denn die Kandidaten auf? Ebert war ohne Zweifel ein Mitglied der politischen Klasse, aber er war klar der bessere von den beiden. Hindenburg kann man durchals als apolitisch ansehen - mit der Folge, dass man ihn ausgezeichnet manipulieren konnte.
Als das Ermächtigungsgesetz erst mal durch war, gab es sowieso kein Mittel mehr, den Geist wieder in die Flasche zu kriegen. Das hätte auch ein politisch engagierter und geistig agiler Hindenburg nicht geschafft.
Nein, es hat schon seine Gründe, dass der Parlamentarische Rat die Macht beim Kanzler konzentriert hat, der vom Parlament abhängig ist. Und es funktioniert ja auch schon seit über 60 Jahren recht gut.
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