Umfrageergebnis anzeigen: Gibt es eine Verfassung in Deutschland ?

Teilnehmer
134. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, die gibt es auch wenn der Art. 146 eine andere Aussagekraft hat !

    15 11,19%
  • Nein, solange das Volk keine verfasst und erlässt gibt es keine Verfassung sondern nur das provisorium "Grundgesetze" !

    105 78,36%
  • Ich habe keine Ahnung.

    6 4,48%
  • Ich bin einer anderen Meinung...

    8 5,97%
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Thema: Hat Deutschland eine Verfassung ?

  1. #11
    Ideal des Rittertums Benutzerbild von Kreuzritter2685
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Deutschland hat keine Verfassung

  2. #12
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Dann erklär mir dochmal warum das deutsche Reich als handlungsunfähig beschrieben wird, und erkläre mir warum die BRD der gleiche handlungsunfähige Staat sein soll ?

    Das erklärt mir jetzt auch warum die BRD sowenig auf das Volk acht gibt, es ist einfach nur ein Verwalter
    ach, weisst Du;
    an den ersten zehn bis zwölf derartiger debatten hatte ich noch freude.

    es ist ja nicht so, dass die verschwunden wären.
    einfach "OMF-BRD" in die foreneigene suche eingeben und Du hast tagelang zu lesen.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Apollyon
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.

    Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.

    Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
    Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:

    - die direkte Zustimmung durch das Volk

    - die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)

    - die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.

    Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.

    Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.

    Die Frage muss lauten,

    Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?
    Aber da steht doch vollkommen klar und deutlich das Grundgesetz getrennt von dem Begriff Verfassung, warum wird es da den mit zwei verschiedenen Begriffen voneinander getrennt wenn dieses Grundgesetz die Verfassung ist, das ist doch paradox, dann müsste doch auch da das Grundgesetz mit der Verfassung gleichgesetzt werden, ich weiß auch was ich in der Schule gelernt habe, aber ich weiß auch das dort diese Begriffe komplett so dargestellt werden das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind.

    Wenn es Ursprünglich irgentwo als Provisorium benutzt werden sollte, warum wurde es da nicht ersetzt ? Dieser Artikel müsste umformoliert werden wo man tatsächlich sieht das es bei den Grundgesetzen sich um eine Verfassung handelt, doch daheraus sieht man genau das Gegenteil.

    Leuchtet mir nicht ein, wenn etwas in einer Gesetzesformulierung so in dieser Art und Weise getrennt wird, auch wenn man irgentwo mal gelernt hat das die Grundgesetze die Verfassung sein sollen.

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Apollyon
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    ach, weisst Du;
    an den ersten zehn bis zwölf derartiger debatten hatte ich noch freude.

    es ist ja nicht so, dass die verschwunden wären.
    einfach "OMF-BRD" in die foreneigene suche eingeben und Du hast tagelang zu lesen.
    Dann war ich wohl noch nicht da wo solche Diskussionen entstanden

  5. #15
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    39.838

    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Die BRD hat Betriebsvorschriften.

    Deutschland hat keine Verfassung weil es Deutschland nicht gibt.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Aber da steht doch vollkommen klar und deutlich das Grundgesetz getrennt von dem Begriff Verfassung, warum wird es da den mit zwei verschiedenen Begriffen voneinander getrennt wenn dieses Grundgesetz die Verfassung ist, das ist doch paradox, dann müsste doch auch da das Grundgesetz mit der Verfassung gleichgesetzt werden, ich weiß auch was ich in der Schule gelernt habe, aber ich weiß auch das dort diese Begriffe komplett so dargestellt werden das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind.

    Wenn es Ursprünglich irgentwo als Provisorium benutzt werden sollte, warum wurde es da nicht ersetzt ? Dieser Artikel müsste umformoliert werden wo man tatsächlich sieht das es bei den Grundgesetzen sich um eine Verfassung handelt, doch daheraus sieht man genau das Gegenteil.

    Leuchtet mir nicht ein, wenn etwas in einer Gesetzesformulierung so in dieser Art und Weise getrennt wird, auch wenn man irgentwo mal gelernt hat das die Grundgesetze die Verfassung sein sollen.
    Apollyon, du hast mein Posting nicht verstanden, du scheinst Probleme zu haben bestimmte Dinge getrennt zu betrachten.

    Du stellst die Frage: Hat Deutschland eine Verfassung oder nicht?

    Das impliziert automatisch die Frage ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht. Eine Verfassung definiert sich über die Aufgabe und es gibt allgemeinrechtliche Gesichtspunkte nach dem man dies bestimmt.

    Dabei spielen Bezeichnungen und Formulierungen kaum eine Rolle. Weder Dänen noch Schweden behaupten, das sie keine Verfassung haben, nur weil es bei ihnen auch Grundgesetz heißt. Oder nehmen wir das Vereinigte Königreich, das hat keine Verfassungsdokument wie unser Grundgesetz oder die Verfassung der Vereinigten Staaten, dort bildet die Summe der Gesetze die Verfassung.
    Willst du behaupten, die Briten hätten keine Verfassung.
    Das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil es wie jede andere Verfassung, den Grundaufbau des Staates und das Verhältnis Staat <-> Bürger organisiert und zu diesem Zweck erlassen wurde.

    Ich könnte jetzt noch weitere Ausführungen über Formulierung, rechtliche Bestimmungen etc. pp. machen, aber man kann es auf eine von rechtlichen Gesichtspunkten weitgehenst befreiten Frage reduzieren:

    Erfüllt das Grundgesetz die Aufgaben einer Verfassung? Die Antwort lautet ja und damit ist das GG eine Verfassung.

    Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt der Geschichte. Eine Verfassung dient der Organisation des Staates und wird manchmal auch mit Staatszielen versehen und gerade diese Ziele sind von Bedeutung bei der Betrachtung des GG.

    Als die Väter des GG diese entwarfen, hatten wir es mit einer speziellen Situation und speziellen Umständen zu tun. Ich will jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt genau eingehen, sondern bringe es mit einem Zitat aus der Rede von Calo Schmid vor dem parlamentarischen Rat auf das wesentliche,

    "Es geht nicht darum einen neuen Staat zu erschaffen, sondern darum einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren"

    Daraus ist klar zu ersehen, das die Väter des GG auf Grund der damaligen Situation, das GG als eine Art Interimsverfassung erdacht haben, das einen Teil Deutschlands reorganisiert und die Wiedererlangung der Einheit des deutschen Staates als eines ihrer Ziele beinhaltete.
    Übrigens daraus resultiert auch die Rechtsauffassung und das Selbstverständnis, das die Bundesrepublik und das Deutsche Reich identisch sind.

    Wie wir bereits festgestellt haben und das steht vollkommen unabhängig von dem eben genannten, ist das GG eine Verfassung, aber auf Grund ihres Ursprunges ergeben sich folgende Fragen, deren Antworten für die Beantwortung der eigentlichen Frage ob Deutschland eine neue Verfassung benötigt oder nicht, wichtig sind?

    1. Das GG ist eine Verfassung die zur Reorganisation eines Teils des deutschen Staates erschaffen worden ist. Ist es auch zur Organisation des gesamten Staates geeignet?

    2. Das GG enthielt in seiner ursprünglichen Form die Ziele der Einheit und der Souveränität des gesamten deutschen Volkes?
    Ist das GG trotz erreichens dieser Ziele noch als Verfassung geeignet?

    etc. pp.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #17
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Erfüllt das Grundgesetz die Aufgaben einer Verfassung? Die Antwort lautet ja und damit ist das GG eine Verfassung.
    Damit weisst Du mehr als die Urheber des GG, denn im Artikel 146 wurde UNZWEIDEUTIG festgestellt, dass Dutschland noch auf eine Verfassung warten muss, bis diese vom deutschen Volk in FREIER SELBSTBESTIMMUNG entschieden wird.

    Da wir bis heute unter alliierter Besatzung stehen (70.000 US-Besatzertruppen im Land, zum Vergleich : Afghanistan 60.000), 25% des deutschen Territoriums von fremden Mächten verwaltet wird und wir somit keinesfalls über freie Selbstbestimmung verfügen, kann das Warten auf eine Verfassung in Deutschland getrost bis auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden.
    Es sei den...

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt der Geschichte. Eine Verfassung dient der Organisation des Staates und wird manchmal auch mit Staatszielen versehen und gerade diese Ziele sind von Bedeutung bei der Betrachtung des GG.
    Und damit triffst DU den Knackpunkt:

    Das GG ist eine Betriebsvorschrift der Staatsimulation BRD unter siegermächtlicher Aufsicht.
    Nicht mehr, und nicht weniger.


    Es ist wie bei einem Heiratsschwindler:
    solange ihm niemand in die Karten schaut, weiss niemand dass zuhause die verlassene Braut wartet, und er kann allen etwas vormachen.
    Das Schicksal der Staatssimulation ist nun, dass Tag für Tag inzwischen immer mehr Menschen ERFAHREN, dass wir es bei der BRD mit einem der größten Schwindel zu tun haben.
    Geändert von Registrierter (01.07.2010 um 16:04 Uhr)
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  8. #18
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Aber da steht doch vollkommen klar und deutlich das Grundgesetz getrennt von dem Begriff Verfassung, warum wird es da den mit zwei verschiedenen Begriffen voneinander getrennt wenn dieses Grundgesetz die Verfassung ist, das ist doch paradox, dann müsste doch auch da das Grundgesetz mit der Verfassung gleichgesetzt werden, ich weiß auch was ich in der Schule gelernt habe, aber ich weiß auch das dort diese Begriffe komplett so dargestellt werden das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind.

    Wenn es Ursprünglich irgentwo als Provisorium benutzt werden sollte, warum wurde es da nicht ersetzt ?
    Ich kenne Menschen, die 1990 seit Jahrzehnten darauf gewartet hatten, dass der provisorische Charakter der BRD mit der sogenannten Wiedervereinigung endlich durch eine Verfassung für "Deutschland" aufgehoben würde.
    Als sie dann erkennen mußten, dass die Jahrzehnte aufrechterhaltene Lüge aus Hybris einfach weitergeführt würde, haben sie ihr Heimatland für immer verlassen.

    Der Kern des BRD-Charakters ist:
    Die BRD ist eine Staatssimulation zur Abschöpfung der deutschen Arbeitskraft zugunsten anderer und zur Auslöschung der deutschen Ethnie

    Die zweite Funktion wurde seit der sogenannten Wiedervereinigung in neue Höhen getrieben und hat innerhalb 20 Jahren zu 30% Fremdbevölkerung auf deutschem Boden (nur BRD) geführt.
    Jedes Jahr werden 300.000 Deutsche vor der Geburt ermordet, während zugleich 600.000 Migranten ins Land strömen. Um das alles noch zu toppen, werden jedes Jahr noch 300.000 Deutsche ausser Landes getrieben.
    Könnte man einen Bevölkerungsaustausch noch besser organisieren als durch ein INLÄNDERFEINDLICHES SYSTEM wie die BRD?

    in diesem Strang fragte ich schon einmal:

    wie vernichte ich ein Volk ohne Krieg?
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von Registrierter (01.07.2010 um 17:17 Uhr)
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  9. #19
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Stuttgart, Deutschland
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    31.091

    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Da facto ja.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

  10. #20
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    42.109

    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Nein, eine von den Besatzern aufoktruiertes Konstrukt;das Grundgesetz der BRD heißt
    Geändert von Sterntaler (01.07.2010 um 20:08 Uhr)
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

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