Umfrageergebnis anzeigen: Gibt es eine Verfassung in Deutschland ?

Teilnehmer
134. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, die gibt es auch wenn der Art. 146 eine andere Aussagekraft hat !

    15 11,19%
  • Nein, solange das Volk keine verfasst und erlässt gibt es keine Verfassung sondern nur das provisorium "Grundgesetze" !

    105 78,36%
  • Ich habe keine Ahnung.

    6 4,48%
  • Ich bin einer anderen Meinung...

    8 5,97%
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Thema: Hat Deutschland eine Verfassung ?

  1. #61
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Völkerrechtlich sind das Deutsche Kaisereich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepblik Deutschland, ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.
    Und hier beginnt die grosse Illusion. Man könnte, nein man MUSS es Lüge nennen.
    Die BRD ist NICHT Deutschland.

    noch einmal das Bundesverfassungsgericht:

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    Staatsrechtliche Fragen

    Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[6]):

    Das Deutsche Reich existiert fort

    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet,
    Ein Drittel des Territoriums Deutschlands stehen nach wie vor unter Besetzung fremder Mächte. Man nennt es "unter Verwaltung".
    Wir halten fest: die Bundesrepublik wurde nicht als Staat eggründet, wird aber seinen Bürgern als Staat verkauft.
    Es ist eine veritable STAATSSIMULATION, eine beinahe perfekte MAtrix.

    Leider haben die verlogenen Grundgesetzväter nicht mit der Erfindung des Internets als Werkzeug des Aufwachprozesses gerechnet.
    Es wird Zeit, Deutschland als Ganzes wiederherzustellen.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  2. #62
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du versuchst dich gar nicht mit den Informationen, die man dir unterbreitet und die für jeden zu verifizieren sind, auseinanderzusetzen.
    Was Du betreibst, ist juristische Rabulistik.
    Vermutlich wirst Du sogar EXAKT dafür bezahlt.
    Im Grunde ist die Sache GAAANZ EINFACH.

    1907 wurde in der Haager Landkriegsordnung festgelegt, wie mit Kriegsverlierern zu verfahren ist.
    Dies ist BIS HEUTE GUELTIGES REHT, international festgelegt und akzeptiert.
    Danach darf ein Kriegsverlierer kein Staatsterritorium weggenommen bekommen oder in seine Bestandsteile zerlegt werden.

    Dies gilt für WK1 wie auch für WK2.

    Fertig und aus.
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


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  3. #63
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nett wie du die Dinge aus dem Kontext reißt, wieso hast du denn nicht den ersten Teil des Artikels von wissen.de übernommen. Ganz einfach, weil dieser Teil, die klare Definition des Verfassungsbegriffes ist und mit dem von mir gesagten übereinstimmt.
    Das Problem was du mit diesem Part hast, ist ganz klar, er zeigt auf was der zweite Teil ist, nämlich ein Vorstellung wie eine Verfassun idealer Weise aussehen muss.
    Also der Korrektheit wegen der erste Teil des wissen.de-Artikels

    Artikel 45
    Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.
    Sehr interessanter Punkt.
    Unsere Volkszertreter haben nicht nur den Besatzern den Treueeid geschworen, nein als Erfüllungsgehilfen völliger Fremdbestimmung hat unsree Kanzlette auch noch kürzlich im israelischen Parlament einen Treueeid geschworen.

    Der Wahnsinn wird nicht erkannt, je grösser er ist.

    weiterer Punkt:

    Artikel 46
    Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
    Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
    Nun eben dies ist aber im sogenannten 2+4-Vertrag, in Form des ERHALTENEN ÜBERLEITUNGSVERTRAGES von 1954 festgehalten:

    Der Überleitungsvertrag, Textpassagen aus sechster Teil Artikel 3:

    • 1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen,
    Die Die Volkszertreter der Bundesrepublik haben die BRD also dazu verpflichtet, ihre in der Haager Landkriegsordnung international VERBINDLICH verbrieften Rechte nicht einzuklagen.

    Das nennt man HOCHVERRAT!
    Geändert von Registrierter (04.07.2010 um 18:01 Uhr)
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
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  4. #64
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Nun eben dies ist aber im sogenannten 2+4-Vertrag, in Form des ERHALTENEN ÜBERLEITUNGSVERTRAGES von 1954 festgehalten: ...

    Die Die Volkszertreter der Bundesrepublik haben die BRD also dazu verpflichtet, ihre in der Haager Landkriegsordnung international VERBINDLICH verbrieften Rechte nicht einzuklagen.[/B]
    Erstens steht das nicht im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Falls doch, bitte Stelle zitieren.

    Zweitens geht es da nicht im Privat-, sondern um Staatseigentum. Lies mal nach.

    Und drittens hat das alles mit der Haager Landkriegsordnung nichts zu tun. Die gilt im Krieg, wie der komische Name schon andeutet. Aber der endete hinsichtlich der Westmächte bereits 1951.

  5. #65
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Was Du betreibst, ist juristische Rabulistik.
    Vermutlich wirst Du sogar EXAKT dafür bezahlt.
    Das ist ein beliebter, aber billiger Vorwurf. Aber immerhin gut, wenn man exakt bezahlt wird, nicht nur ungefähr.


    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    1907 wurde in der Haager Landkriegsordnung festgelegt, wie mit Kriegsverlierern zu verfahren ist.
    Dies ist BIS HEUTE GUELTIGES REHT, international festgelegt und akzeptiert.
    Danach darf ein Kriegsverlierer kein Staatsterritorium weggenommen bekommen oder in seine Bestandsteile zerlegt werden.
    Da du ja so gut Bescheid weißt, kannst du uns sicherlich auch die Stelle sagen, wo das steht. Bei Südvietnam muss man das wohl vergessen haben.

  6. #66
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Sie wurde uns nach dem verlorenen 2 WK übergestüplt.
    Und BRD ist nicht Deutschland!
    Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
    Arthur Schopenhauer
    RF

    Deutschland den Deutschen
    Ami go home

  7. #67
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von Registrierter Beitrag anzeigen
    Was Du betreibst, ist juristische Rabulistik.
    Vermutlich wirst Du sogar EXAKT dafür bezahlt.
    Im Grunde ist die Sache GAAANZ EINFACH.

    1907 wurde in der Haager Landkriegsordnung festgelegt, wie mit Kriegsverlierern zu verfahren ist.
    Dies ist BIS HEUTE GUELTIGES REHT, international festgelegt und akzeptiert.
    Danach darf ein Kriegsverlierer kein Staatsterritorium weggenommen bekommen oder in seine Bestandsteile zerlegt werden.

    Dies gilt für WK1 wie auch für WK2.

    Fertig und aus.
    Sehe ich auch so!
    Das GG ist demnach ein Provisorium auf Basis der Haager Landkriegsordnung, um die Verwaltung per Recht und Ordnung einzurichten / aufrecht zu erhalten.

    Dieses Provisorium wird im Art. 146 des GG deutlich.

    In der Ausgabe, Stand August 1989

    Artikel 146 Grundgesetz
    [Geltungsdauer des Grundgesetzes]


    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Bonn . Rhein, am 23 Mai 1949

    Dr. Adenauer
    Präsident des Paralmentarischen Rates

    Schönfelder
    1.Vizepräsident

    Dr. Schäfer
    2. Vizepräsident

    In der Ausgabe, Stand 1. November 1996

    Artikel 146 Grundgesetz
    [Geltungsdauer des Grundgesetzes]

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Neufassung durch Art. 4 Nr. 6 des Einigungsvertrages; in dessen Art. 5 wird dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, sich mit der Anwendung dieses Artikels „und in deren Rahmen einer Volksabstimmung“ zu befassen.

    Art. 4 Nr. 6 des Einigungsvertrages

    6. Artikel 146 wird wie folgt gefaßt: „Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

    Artikel 5 Künftige Verfassungsänderungen

    Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere

    – in bezug auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern entsprechend dem Gemeinsamen Beschluß der Ministerpräsidenten vom 5. Juli 1990,
    – in bezug auf die Möglichkeit einer Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 des Grundgesetzes durch Vereinbarung der beteiligten Länder,
    – mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie
    – mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung
    Das Provisorium Grundgesetz wurde bis heute niemals in freier Entscheidung vom deutschen Volk, von einer Verfassung (wie angeblich vorgesehen) abgelöst!

    Warum braucht es überhaupt ein Provisorium, wenn eine Verfassung (die Weimarer Verfassung) besteht, welche lediglich über die Ermächtigungsgesetze einer Diktatur temporär ausgesetzt wurde?

    Warum das herumgebastele und die Verklausuliererei mit dem Art. 146?

    Was ist mit dem Art. 23 des Provisoriums GG?

    [Gelgungsbereich des Grundgesetzes]

    In der neueren Fassung des GG gibt es keinen Geltungsbereich mehr. Der alte Art. 23 wurde im neuen GG durch Angelegenheiten der europäischen Union und Mitwirkung der Länder ersetzt!

    Der Geltungsbereich für die Brd ist entfallen, diese wurde somit faktisch aufgelöst und das GG ist nichtig!

    Es wird behauptet, daß in den Zwei-plus-Vier-Vertrag eine Art Friedensvertrag ausgehandelt wurde!

    Wie erklärt man dann bitteschön das Protokoll des französischen Vorsitzenden,
    mit u. A. folgender Erklärung:

    ...

    "Die Brd stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterschreicht, daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die Ddr stimmt der von der Brd abgegebenen Erklärung zu.

    [Nr. 354: Drittes Treffen der Außenminister der Zwei plus Vier, 17.07.1990 ... ]


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #68
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind.
    jetzt wissen wir auch warum wir beglückt werden.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  9. #69
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Erstens steht das nicht im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Falls doch, bitte Stelle zitieren.

    Zweitens geht es da nicht im Privat-, sondern um Staatseigentum. Lies mal nach.

    Und drittens hat das alles mit der Haager Landkriegsordnung nichts zu tun. Die gilt im Krieg, wie der komische Name schon andeutet. Aber der endete hinsichtlich der Westmächte bereits 1951.

    Im 2+4 Vertrag wurde ausdrücklich darauf hingeweisen, dass die entscheidenden besatzungsrechtlichen Teile des Überletungsvertrages gültig bleiben:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    In der Haager Landkriegsordnung ist auch festgehalten wie mit einem Verlierer NACH dem Krieg zu verfahren ist.
    Nebenbei: OFFIZIELL gilt IMMER NOCH Kriegszustand, denn erstens gibt es bis heute keinen Friedensvertrag, Deutschland hat nicht kapituliert, sondern nur die Wehrmacht und zweitens gilt nach wie vor die UNO-Feindstaatenklausel gegen Deutschland und Japan.


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    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  10. #70
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Hat Deutschland eine Verfassung ?

    Mann Mann Mann...
    Da liest man mal eine Weile nicht im Forum mit, und schon taucht wieder so ein Art. 146-Thread auf Die Dummen und Verwirrten sterben wohl nie aus...

    Nochmal: Eine "Verfassung" ist das zugrunde liegende Normenkonstrukt eines Staates, das die zentralen Aufgaben des Staates und seine Organisation regelt. Es spielt keine Rolle, wie dieses Normenkonstrukt zustandekommt oder wie es heißt, es muss nicht einmal einen zusammenhängenden Gesetzestext geben (siehe Großbritannien). "Verfassung" ist nur ein Wort.

    Alle paranoiden "Deutschland hat keine Verfassung!!!!1111eineinseins"-Sektierer können sich ja mal ein Exemplar des GG zulegen, dick "Verfassung" auf den Titel schreiben - und dann schauen, ob sich was dadurch verändert
    Geändert von Mariko (05.07.2010 um 06:16 Uhr)

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